Firstfive-Vorstand Jürgen Lampe Wie der Konkurrenzkampf im Private Banking tobt

Firstfive-Vorstand Jürgen Lampe

Firstfive-Vorstand Jürgen Lampe

Deutschland gehört zu den wichtigsten Finanzmärkten weltweit und dem interessantesten in Europa. Die ausgeprägte Sparneigung der Deutschen führt zu einem stetigen Wachstum des Bruttovermögens privater Haushalte, wie nachstehende Grafik unterstreicht.
 


Die Deutschen werden immer reicher. Allein das Geldvermögen der privaten Haushalte beträgt rund 5 Billionen Euro und hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als Verdreifacht. Eine Besonderheit liegt in der Struktur des Geldvermögens, das zu 70 Prozent aus Forderungen gegen Banken oder Versicherungen besteht. Es ist kein demografisches Geheimnis, dass die geburtenstarken Jahrgänge in der nächsten Dekade in Rente gehen und damit nennenswerte Versicherungsfälligkeiten einer Anlage bedürfen. Gleiches gilt für Erlöse aus Unternehmensverkäufen, die aus Altergründen und mangels geeigneter Nachfolger erfolgen.



Ein breites Geschäftspotential, um das sich eine Vielzahl der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrierter Banken und Finanzdienstleister von mehr als 7.000 bemühen. Für die Dienstleistung der Vermögensverwaltung (Portfoliomanagement gemäß Paragraf 1 Absatz 1a Nr. 3 KWG) haben rund 2.250 (Stand 03/2014; Quelle BaFin) eine Genehmigung, die von rund 1.000 Adressen auch aktiv genutzt wird. Diese Finanzdienstleister wurden in einer frei zugänglichen Datenbank der firstfive AG aufgenommen und teilen sich wie folgt auf.



Die Struktur der Anbieter ist sehr heterogen und reicht von Großbanken und global ausgerichteten Häusern über Privatbanken, Sparkassen, Volksbanken bis hin zu unabhängigen Vermögensverwaltern, die wiederrum kleine beziehungsweise sehr große Organisationsstrukturen bieten. Sämtliche Anbieter unterliegen der Aufsicht der BaFin und haben gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Die Datenbank kann kostenfrei nach individuellen Kriterien gefiltert werden. Für passende Anbieter stehen ausführliche Porträts zum Download zur Verfügung.

Seit der sechsten Novelle des KWG am 01. Januar 1998 müssen die strengen Auflagen und Anforderungen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation, dem Organisationsaufbau und der Eigenkapitalausstattung alle Anbieter erfüllen. Ein Unterschied zwischen Bank oder Sparkassen beziehungsweise (banken-) unabhängigen Anbietern wird grundsätzlich nicht gemacht. Neben Anforderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation bestehen besondere Informationspflichten gegenüber den Kunden. Zu den Risiko- und Produktaufklärungen müssen detaillierte Beratungsprotokolle gefertigt werden. Diese Anforderungen erhöhen den administrativen Aufwand in einem erheblichen Umfang und machen Beratungsmandate betriebswirtschaftlich uninteressant. Es ist zu beobachten, dass das Mindestvolumen für (standardisierte) Mandate in der Vermögensverwaltung deutlich sinkt. Kleinere Vermögen werden in das (beratungsfreie) Direktbankgeschäft gedrängt. Ein klassisches Eigentor des Verbraucherschutzes, der „Otto-Normal-Verbraucher“ steht bei der Finanzberatung außen vor. Eine verbindliche Einführung der Honorarberatung würde diesen Prozess noch verstärken, da diese Anlegergruppen sich dreistellige Euro-Stundensätze nicht leisten können.

Gleichzeitig wurde die Branche verpflichtet, dass Retrozessionszahlungen (Vertriebs- und Bestandsprovision) dem Kunden zu vergüten sind. Je nach Anlagephilosophie eines Hauses gehörten diese Zahlungen zu einer wesentlichen Ertragskomponente. Viele Banken streben daher eine Verzichtserklärung des Kunden auf diesen Anspruch an.

Diese Kosten- und Ertragsbelastungen finden in einem Zinsumfeld statt, das den Verdienst einer Vermögensverwaltungsgebühr deutlich erschwert. Gerade im Bereich größerer (Stiftungs-)Vermögen finden Preisverhandlungen über die Reduktion der Verwaltungsgebühr statt.

Die Höhe einer Verwaltungsvergütung tritt in den Hintergrund, wenn das Vermögen erfolgreich gemanagt wird. Gradmesser ist die Performance, die jedoch von vielen Anbietern auf die Darstellung der Rendite reduziert wird.

Methoden der Performance-Berechnung

Die Performance beziehungsweise der prozentuale Anlageerfolg innerhalb eines Bewertungs- oder Berichtszeitraums ist einer der wichtigsten Gradmesser für die Leistungsbeurteilung eines Vermögensverwalters. Klare und verbindliche Vorgaben für die Performanceermittlung gibt es nicht.

Die Präsentation der Performanceergebnisse gegenüber dem Kunden oder in der Öffentlichkeit erfolgt deshalb höchst unterschiedlich. Je nach Mentalität des Verwalters wird die Performance so korrekt oder so optimal als möglich dargestellt, denn es gilt: Performance ist nicht alles, aber Alles ist ohne Performance nichts.

Bereits Ende der achtziger Jahre gab es in den USA vor dem Hintergrund bewusst manipulierter Darstellungen von Performanceergebnissen durch einzelne Vermögensverwalter erste Bemühungen zur Aufstellung von Regeln zur Performancemessung. 1993 erfolgte durch die amerikanische Analystenvereinigung AIMR (Association for Investment Management and Research) mit den AIMR-PPS die Veröffentlichung eines ersten Regelwerks, das mit der 2. Ausgabe im Jahr 1997 noch stark erweitert wurde. Ende 1995 wurde von der AIMR eine internationale Kommission mit Formulierung von Global Investment Performancestandards (GIPS) beauftragt, die zum 01. Januar 2000 in Kraft getreten sind. Mit der Erstellung von Performance-Presentation-Standards (PPS) wird das Ziel verfolgt, allgemein gültige Standards zu formulieren.