Finanzielle Leistungsfähigkeit durch Mehrheitseigner Warburg gibt Auskünfte über Gewinne aus Cum-Ex-Geschäften

Zentrale der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & CO

Zentrale der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & CO Foto: M.M.Warburg & CO

M.M. Warburg & CO beziffert erstmals Gewinne aus den sogenannten Cum-Ex-Geschäften: 68 Millionen Euro vor und 46 Millionen Euro nach Steuern betrug zwischen 2007 und 2011 der Gewinn aus Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag. Weiterhin vereinnahmte die Fondstochter Warburg Invest 2009 und 2010 aus der Verwaltung von zwei Sondervermögen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 780.000 Euro. Das verkündete das Hamburger Bankhaus gestern am späten Nachmittag per Presseschreiben.

Hintergrund der proaktiven Auskünfte dürfte die Ankündigung des Landgerichts Bonn sein, heute im laufenden Cum-Ex-Strafverfahren Fragen der Einziehung von Taterträgen zu behandeln. Angeklagte des Strafprozess sind zwar zwei ehemalige Londoner Aktienhändler, die Warburg-Gruppe und Warburg Invest –  sowie vier weitere Banken – sind als sogenannte Einziehungsbeteiligte jedoch Teil des Verfahrens, gegen die das Gericht die Einziehung von Taterträgen anordnen kann, auch wenn sie nicht Täter oder Teilnehmer sind, heißt es im Schreiben der Warburg-Bank.

Laut Anklage beträgt der Gesamtschaden der verhandelten Fälle am Landgericht rund 400 Millionen Euro, von denen etwa 280 Millionen Euro auf getätigte Geschäfte der Warburg-Gruppe entfallen, schreibt die „Börsen-Zeitung“. Obwohl nur die Teilsumme aus den jetzt bekanntgegebenen 68 Millionen Euro vor Steuern und der Fondsgebühr bei Warburg verblieben, droht dem Institut laut Bericht eine Einziehung des Gesamtbetrags.

Alle im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften in Rede stehenden Steuerforderungen oder Einziehungen seien umfassend abgedeckt, teilt das Bankhaus mit. Weiter heißt es: Dies werde durch die Leistungsfähigkeit der Mehrheitseigentümer Christian Olearius und Max Warburg gewährleistet. Die Hauptgesellschafter stellen also die mögliche Zahlungsforderung des Gericht in Höhe von rund 280 Millionen Euro sicher, abzüglich von Rückstellungen im zweistelligen Millionenbereich, die die Bank selbst vorgenommen hat. Über früher getätigte Rückstellungen für mögliche Forderungen aus Cum-Ex-Geschäften ist im aktuellen Schreiben der Bank keine Rede.

Die Warburg-Bank steht bereits seit einigen Jahren wegen Verstrickungen in Cum-Ex-Geschäfte zwischen 2007 und 2011 im Fokus. Christian Olearius und Max Warburg mussten als Folge zum Jahresende 2019 ihre Aufsichtsratsmandate bei der Bank niederlegen. Beide Mehrheitseigner könnten sogar einer Forderung der Bafin zufolge ihre Stimmrechte verlieren.

Das Institut bestreitet rechtswidrige Absichten: „Die Prozessvertreter der Warburg Gruppe haben in der Verhandlung am Landgericht Bonn am 11. Dezember 2019 erklärt, dass es zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war, steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben oder zu fördern. Insbesondere bestand nie die Absicht, gegenüber Finanzämtern unzutreffende Erklärungen abzugeben oder Steuererstattungsansprüche geltend zu machen, auf die kein Anspruch bestand.“ Zudem sei die Bereitschaft zur Rückzahlung von Gewinnen aus Aktiengeschäften nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen, heißt im gestrigen Schreiben.

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