Finanzaufsicht moniert Überrendite Bafin will Nachrangdarlehen strenger regeln

Frank Grund ist Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin.

Frank Grund ist Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin. Foto: Bafin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) schaltet sich in die Refinanzierung von Versicherungen und Pensionskassen ein und will die Ausgestaltung nachrangiger Schuldverschreibungen neu regeln. Das geht aus der aktuellen Ausgabe des Magazins „Bafin-Journal“, hervor.

Die Bafin will ihre Erwartungen strikter formulieren, wie Versicherungen, die unter das Regelwerk Solvency II fallen, sowie Pensionskassen die Bedingungen von Nachrangdarlehen und sonstigen nachrangigen Verbindlichkeiten ausgestalten müssen.

Wie die Bafin erläutert, nehmen viele Versicherer Nachrangdarlehen auf beziehungsweise begeben nachrangige Schuldverschreibungen. Ein Nachrangdarlehen ist ein Instrument der Unternehmensfinanzierung, bei dem der Darlehensgeber sein Geld bei einer Insolvenz erst nach allen anderen Gläubigern zurückerhält. Die Versicherungsunternehmen refinanzieren so Teile ihres Geschäfts und zahlen ihren Gläubigern im Vergleich zu vorrangigen Geldgebern höhere Zinsen.

In wirtschaftlich unauffälligen Zeiten ist das nach Einschätzung der Bafin „kein Umstand, der eines besonderen Augenmerks der Versicherungsaufsicht bedarf“. Doch die Zeiten sind keineswegs wirtschaftlich unauffällig, um die Formulierung der Bafin noch einmal zu gebrauchen. Vielmehr seien Entwicklungen auf dem Markt zu erkennen, „die ein Handeln der Aufsicht zum Schutz der Begünstigten aus den Versicherungsverträgen erforderlich machen“, heißt es weiter. Doch was bedeutet das?