Family Office, Pensionskasse und Stiftungen Welche Vorteile eine Investment-AG bietet

Ist Partner of Counsel des Private-Clients-Teams der Beratungsgruppe WTS: Swen Bäuml

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Das bestehende Niedrigzinsumfeld führt zu erheblichem Renditedruck auf Vermögensverwalter. Family Offices und besonders Pensionskassen und Stiftungen, die in der Regel eine eher vorsichtige, substanzerhaltende Vermögensstrategie verfolgen, geraten in Schwierigkeiten, die Mindestrenditevorgaben zu erfüllen, ohne das Risikoprofil zu verändern.

Zunehmend mehr Portfolio-Verantwortliche sind bereit, mehr Risiko einzugehen. Dies wird sich auch durch die vorsichtige Leitzinserhöhung der US-Notenbank absehbar nicht ändern. Umso mehr ein Grund, auf die entscheidende Frage abzustellen: Wie viel Ertrag kommt am Ende beim Investor an? Wie viele Mittel stehen ihm für Reinvestitionen, Konsum oder Zweckerfüllung zur Verfügung?

Im Fokus sollte die Nachsteuerrendite stehen. Anleger können diese, anders als das Investitionsumfeld niedriger Zinsen, durch kluge Entscheidungen optimieren. Unternehmerfamilien und Family Offices haben bei der Wahl des geeigneten Investitionsvehikels sowie der Anlagestrategie grundsätzlich das Gesamtvermögen im Blick.

Konkret anstehende Auswahlentscheidungen betreffen in der Regel nur einen Teil des Vermögens. Ziel bei der Auswahl ist, einzelne Investments sinnvoll in das Gesamtportfolio des Vermögenden zu integrieren, sodass weiterhin eine ausgewogene Risikostruktur besteht.

Neben dem Volumenverhältnis eines einzelnen Investments zum Gesamtvermögen spielt besonders die Struktur des Gesamtportfolios eine wesentliche Rolle: Ist das Vermögen in erster Linie in einem oder mehreren Unternehmen gebunden, sehen dies zahlreiche Vermögensinhaber aufgrund des damit verbundenen unternehmerischen Risikos – hinzu kommen teilweise noch Rechtsform- und Branchenrisiken – als Risikokapital an.

Andere, außerunternehmerische Vermögensteile werden zugunsten eines ausgewogenen Risikoprofils des Gesamtvermögens eher risikoarm angelegt. Das kann am Kapitalmarkt oder mittels Immobilien geschehen. Das außerunternehmerische Vermögen soll in erster Linie die Vermögenssubstanz erhalten, künftige Generationen absichern sowie die wirtschaftliche Unabhängigkeit sicherstellen.

Anders sieht es bei gänzlich nicht (mehr) unternehmerisch gebundenem Vermögen aus: Hier gilt es, die Risikostreuung innerhalb des vermögensverwaltenden Portfolios selbst abzubilden, aber auch das Risikomanagement.

Flexibilität gesucht

Letztlich muss sichergestellt sein, dass die Zielsetzung für das Gesamtvermögen umgesetzt wird. Nicht jedes Investitionsvehikel eignet sich. Es ergibt sich die Anforderung an dessen strukturelle Flexibilität – auch auf lange Sicht. Eine andere Anforderung kann der Wunsch nach minimaler administrativer Belastung für Family Office, Stiftung oder Pensionskasse sein.

Zudem gilt es abzuwägen, welche Kernkompetenzen im eigenen Haus (Insourcing) oder von externen Dienstleistern (Outsourcing) erfüllt werden können. Neben Aspekten der Rechtsform, darunter die Frage nach Haftungsbegrenzung und steuerlicher Behandlung, spielen besonders die „Soft Skills“ eines Vehikels eine wesentliche Rolle.

Ausgangspunkt und Zielsetzung gleichermaßen sind dabei die individuellen Bedürfnisse der Familie. Sie ergeben sich meist aus der Familienverfassung, gesellschaftsvertraglichen Regelungen einer Familien- oder Investitionsholding und nicht zuletzt aus der Zusammensetzung des Familien-, Gesellschafter- oder Investorenkreises.

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Relevant sind dabei Aussagen und Regelungen zu erb- und familienrechtlichen Aspekten, zu Entnahmerechten und deren Beschränkung, zu Anforderungen an Mindest- und Höchstalter, unter Umständen an Ausbildung, Reife und Verwandtschaftsgrad tauglicher Familiengesellschafter. Hinzu kommen Restriktionen oder Vorgaben für bestimmte Anlageklassen, wie nachhaltige Investments, Ex-USA, Ex-Frankreich oder Ähnliches.