Der beste Prozess ist der, der nicht geführt wird. Gerichtliche Auseinandersetzungen belasten die Beziehungen gerade in Familien und ihren Unternehmen weit über den Gerichtsprozess hinaus. Sie bergen die Gefahr, dass sich unternehmerische und persönliche Konflikte zulasten von Familie und Unternehmen vermischen. Langwierige Rechtsstreitigkeiten ziehen zudem die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich und stellen ein Risiko für die Handlungsfähigkeit und im Extremfall für den Fortbestand des Unternehmens dar.
Wirksame Maßnahmen zur Streitprävention sind deshalb besonders wichtig. Dazu gehören transparente Kommunikation, klare Regeln, eine konstruktive Streitkultur und gegebenenfalls die Etablierung eines Beirats, der mit von allen Gesellschaftern respektierten Personen besetzt ist.
Auf den Fall der Fälle vorbereitet sein sollten Familiengesellschafter trotzdem: Welche Mechanismen sollen greifen, wenn gravierende Meinungsverschiedenheiten tatsächlich eskalieren?
Hier bieten Schiedsverfahren ein geeignetes Forum für eine schnelle, effiziente und nichtöffentliche Konfliktlösung. Familienunternehmen entscheiden sich daher häufig dafür, Schiedsklauseln in ihre Gesellschaftsverträge aufzunehmen. Zusätzlich kann eine vorgeschaltete Stufe der Mediation den Parteien die Möglichkeit bieten, sich strukturiert und gesichtswahrend zu einigen.
Die Vorteile von Schiedsverfahren
Ein zentrales Merkmal von Schiedsverfahren ist ihre weitreichende Vertraulichkeit. Sie ermöglichen eine diskrete Konfliktlösung, fernab neugieriger Blicke der Öffentlichkeit, der Belegschaft oder der Konkurrenz.
Richtig durchgeführt bieten Schiedsverfahren zudem ein hohes Maß an Professionalität. Dies deshalb, weil die Parteien ihre Schiedsrichter selbst auswählen können. Dabei können sie im Einzelfall geforderte Spezialkenntnisse berücksichtigen (beispielsweise im Bereich Gesellschaftsrecht), Sprach- und Branchenkenntnisse sowie spezifische betriebswirtschaftliche oder technische Expertise. Im Gegensatz dazu hängt es in staatlichen Gerichtsverfahren eher vom Zufall ab, ob die mit Generalisten besetzte Richterbank über eventuell gefordertes Spezial-Know-how verfügt.
Darüber hinaus gelten Schiedsverfahren gemeinhin als besonders effizient. Weil es im Grundsatz keinen Instanzenzug und keine Rechtsmittel gibt, werden Entscheidungen schnell und endgültig getroffen. Das schont die familiären Beziehungen.
Zu den eher „soften“ Faktoren gehört, dass die Parteien das Setting weitgehend selbst bestimmen können. Schiedsverfahren finden häufig in für alle Parteien gut erreichbaren Konferenzräumen statt. Auch der Zeitplan kann einvernehmlich abgestimmt werden.
Die Fallstricke in der Vertragsgestaltung
Schiedsvereinbarungen müssen sorgfältig formuliert sein. Wichtig ist es, wirklich alle potenziellen Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis einheitlich zu regeln – sei es Streit zwischen den Gesellschaftern untereinander, zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft oder zwischen der Gesellschaft und ihren Organen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass miteinander zusammenhängende Verfahren vor verschiedenen Gerichten geführt werden und zu widersprüchlichen Entscheidungen gelangen.
Eine besondere Rolle bei der Gestaltung von Schiedsvereinbarungen spielen Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Diese sogenannten Beschlussmängelstreitigkeiten haben eine sehr große praktische Relevanz. Gleichzeitig hat die Rechtsprechung strenge Voraussetzungen für die Formulierung von (auch) hierauf bezogenen Schiedsvereinbarungen entwickelt. Mit dem zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, dem MoPeG, ändern sich zumindest für als Personengesellschaft organisierte Familienunternehmen außerdem die zu beachtenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Deutsche Institution für Schiedsverfahren bietet mit der DIS-Schiedsordnung und den ergänzenden Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DIS-ERGeS) für die Durchführung von Schiedsverfahren einen verlässlichen Rahmen. Das Regelwerk gewährleistet, dass die Vorteile des Schiedsverfahrens rechtssicher zum Tragen kommen.
Unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung gelten schließlich bestimmte Formvorschriften. Bei der Überarbeitung bestehender Gesellschaftsverträge, die bereits eine Schiedsvereinbarung enthalten, oder wenn eine Schiedsvereinbarung erstmalig abgeschlossen werden soll, ist aus Gründen der Rechtssicherheit stets die Zustimmung aller Gesellschafter einzuholen. Bei Familienunternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG kann – sofern der Gesellschaftsvertrag nicht ausnahmsweise notariell beurkundet wird und passive Gesellschafter beteiligt sind – die Formulierung und Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung auf einem separaten Dokument außerhalb des Gesellschaftsvertrags erforderlich sein.
Die Handlungsempfehlungen
Familien und ihren Unternehmen ist im Sinne eines umsichtigen und verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns zu empfehlen, Schiedsverfahren als mögliches Forum der Konfliktlösung zu prüfen. Oftmals bietet es sich an, eine Schiedsvereinbarung in das Gesellschaftsverhältnis zu implementieren, sei es durch Aufnahme einer Schiedsklausel in den Gesellschaftsvertrag oder durch Abschluss einer gesonderten Schiedsabrede.
Ältere Schiedsvereinbarungen sollten überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden, da sie oft nicht den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung entsprechen. Eine rechtlich überholte und damit möglicherweise unwirksame Schiedsvereinbarung kann schlimmstenfalls dazu führen, dass Gesellschafter ungewollt vor staatlichen Gerichten landen oder sich sogar in mehreren einander torpedierenden Verfahren verstricken.
Ist eine Streitigkeit bereits akut, kann eine Schiedsvereinbarung auch noch ad hoc getroffen werden. Dies erfordert allerdings Einigkeit und ein konstruktives Miteinander aller Parteien. Besser ist es, durch frühzeitiges Handeln Vorsorge zu treffen, damit sich Konflikte im Fall der Fälle effizient und diskret lösen lassen.
Über die Gastautoren:
Dr. Maike Huneke ist Rechtsanwältin und Partnerin bei der Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft und leitet dort die Praxisgruppe Konfliktlösung. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen, Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren.
Dr. Felix Gegler ist Rechtsanwalt bei Menold Bezler und dort in der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht tätig. Er berät vor allem Familienunternehmen bei Umstrukturierungen, Joint Ventures und der Nachfolgeplanung.
