13,3 Milliarden Euro – so hoch war das veranlagte Vermögen aus Erbschaften und Schenkungen in Deutschland im Jahr 2024. Damit wurde nach Angaben des Statistischen Bundesamts ein neuer Rekordwert erreicht: 8,5 Milliarden Euro entfielen auf die Erbschaftsteuer, weitere 4,8 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer. Doch so beeindruckend die Zahlen sein mögen – sie dürften wohl nur einen Bruchteil dessen abbilden, was hinter dem Fachbegriff „Great Wealth Transfer“ steckt. Denn nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung werden in Deutschland jährlich rund 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.
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13,3 Milliarden Euro – so hoch war das veranlagte Vermögen aus Erbschaften und Schenkungen in Deutschland im Jahr 2024. Damit wurde nach Angaben des Statistischen Bundesamts ein neuer Rekordwert erreicht: 8,5 Milliarden Euro entfielen auf die Erbschaftsteuer, weitere 4,8 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer. Doch so beeindruckend die Zahlen sein mögen – sie dürften wohl nur einen Bruchteil dessen abbilden, was hinter dem Fachbegriff „Great Wealth Transfer“ steckt. Denn nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung werden in Deutschland jährlich rund 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.
Die Daten verdeutlichen, dass ein erheblicher Teil der tatsächlichen Vermögensbewegungen hierzulande steuerlich nicht oder nur partiell sichtbar wird – sei es durch kluge Strukturierung, rechtzeitige Planung oder die konsequente Nutzung gesetzlicher Gestaltungsspielräume. Kein Wunder also, dass das Thema Nachfolgeplanung und Generationenmanagement für das Private Banking und Wealth Management an strategischer Relevanz gewonnen hat.
„Das Interesse daran hat deutlich zugenommen, im unternehmerischen, aber auch im privaten Kontext“, bestätigt Florian von Khreninger, stellvertretendes Vorstandsmitglied der Stadtsparkasse München. Er beobachtet aktuell eine große Verunsicherung bei vermögenden Kunden, insbesondere aufgrund einer möglichen Erbschaftssteuerreform. „Das erhöht den Beratungsbedarf enorm“, so von Khreninger, der das Private Banking verantwortet.
Klammer, um das Vermögen zu bewahren
Dabei rückt ein Instrument zunehmend in den Fokus der vermögenden Klientel: die Familiengesellschaft, auch Familienholding oder Familienpool genannt. „Der Haupttreiber für die Gründung einer Familiengesellschaft ist in der Regel die Suche nach einer Klammer, um Vermögen zu bewahren und weiter wachsen zu lassen. Die Familie will das Vermögen gemeinsam abgestimmt in die Zukunft führen“, sagt Sabine Gronbach, Partnerin Tax bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.
In Frage kommen Immobilienportfolios, liquide Wertpapiervermögen sowie Beteiligungen an operativen Gesellschaften. Sie werden in eine Gesellschaft eingebracht; Gesellschafter sind die Vermögensinhaber sowie – sukzessive – deren Nachfolger. Der große Vorteil: Bei dieser Konstruktion wird das Vermögen vor einer Zersplitterung geschützt und kann zudem bei schrittweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen an die nachfolgenden Generationen zu Lebzeiten dabei helfen, Schenkungsfreibeträge zu nutzen und somit langfristig Erbschaftsteuer zu sparen.
Gleichzeitig können individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag eine flexible Gestaltung hinsichtlich der Beteiligung am Kapital, Gewinn und Verlust bzw. den Stimmrechten der Gesellschaft sichern. Und besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag ermöglichen die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen und schützen dieses vor dem Zugriff von Familienfremden. Selbst im Scheidungs- oder Haftungsfall einzelner Gesellschafter bleibt das Gesellschaftsvermögen geschützt, da Gläubiger keinen unmittelbaren Zugriff auf das Vermögen der Gesellschaft haben.
Unterschiedliche Risiken bedrohen Familienvermögen
„Familien, die über ein größeres Vermögen verfügen, sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wie sie es langfristig und generationenübergreifend sichern können", sagt Marcel Reyers, geschäftsführender Gesellschafter der FINAKONS – Finanz Konsilium GmbH. Aus seiner Sicht gibt es eine ganze Reihe von Risiken, denen das Vermögen auf lange Sicht ausgesetzt ist.
Dazu zählen etwa Streitigkeiten im privaten Bereich, Fehler bei der Geldanlage, externe Faktoren wie Kriege oder Umweltkatastrophen oder Haftungsrisiken aus dem eigenen Unternehmen oder dem jeweiligen Beruf. „Außerdem können neue Regelungen bezüglich Abgaben und Steuern eine Gefahr für das Familienvermögen darstellen", so Reyers, der auch Mitglied des Vorstandes des FPSB Deutschland ist.
Nach Beobachtung von KPMG-Expertin Gronbach kommt der Anstoß zur Gründung einer Familiengesellschaft regelmäßig dann von der älteren Generation, wenn planmäßig über Nachfolge und Übertragung von Vermögen gesprochen wird. „Der Impuls kommt dagegen selten von dieser Generation, wenn es zu einem Erbfall kommt. Dann wird oftmals von den Erben die Entscheidung getroffen, dass man als Familie im Verbund zusammenbleiben will“, berichtet die Rechtsanwältin und Steuerberaterin.
Entscheidend ist, das hat auch Private-Banking-Experte von Khreninger beobachtet, die Rolle des Vermögensinhabers. Während einige die Verfügbarkeit des Vermögens bis zum Lebensende priorisieren, wollen andere die nachfolgende Generation möglichst früh einbinden. „Das ist der Zwiespalt, in dem Vermögende häufig stecken. Wann binde ich die nächste Generation ein, wann gebe ich Verantwortung und Vermögen ab?“, sagt der Vorstand der Stadtsparkasse München. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Fragen sei wichtig, wenn man gute Lösungen für alle Beteiligten finden wolle.
Rechtliche und steuerliche Beratung nur über Netzwerk
Doch hier stößt die Beratung schnell an ihre rechtlichen Grenzen: „Da wir als Bank weder rechtlich noch steuerlich beraten dürfen, betreuen wir das Thema Familienpool in der klassischen Ausprägung nicht“, betont von Khreninger. Der Weg führt in diesen Fällen über ein belastbares Netzwerk mit renommierten Anwälten und Steuerberatern, an die die Stadtsparkasse München ihre Kunden situativ verweist.
Dennoch bleibt dem Private Banking eine wichtige Funktion: die der Erstorientierung, des Sensibilisierens und des Begleitens des Kunden in einem Prozess, der letztlich von Spezialisten umgesetzt werden muss. Als solch ein verbindendes Glied sieht sich auch Marcel Reyers. Der erfahrene Finanzplaner begleitet nach eigenen Angaben die Gründung von Familienpools häufig als Projekt und nimmt die koordinierende Rolle zwischen Vermögensinhaber, der nächsten Generation, die mit eingebunden werden soll, sowie Rechts- und Steuerberatern ein.
Denn gerade bei komplexen Vermögensstrukturen ist ein abgestimmtes Vorgehen wichtig. Nicht selten rückt das Thema Familiengesellschaft erst nach einem Unternehmensverkauf auf die Agenda, wenn der Liquiditätserlös gebündelt und strategisch verwaltet werden soll, statt in Einzelvermögen zu zerfallen.
Aufgrund der Vielfalt der Ausgestaltungsmöglichkeiten ist eine umfassende und ganzheitliche Betrachtung des gesamten Familienvermögens empfehlenswert, was idealerweise im Rahmen einer professionellen Finanzplanung geschieht. „Zum Beispiel muss man darauf achten, ob die Liquidität nach Einbringung von Werten in die Familiengesellschaft noch reicht", erklärt Reyers.
Oder ob die Gründung einer Gesellschaft nach Kosten überhaupt Sinn macht, ob alle Familienmitglieder für diese Konstruktion überhaupt geeignet sind und welche Vermögenswerte eingebracht werden können und sollen: „Es geht nicht nur um die einseitige Betrachtung der Steueroptimierung und des Vermögenszusammenhalts. Man muss auch andere Themen im Blick haben. Und hier sind wir bei der Finanzplanung. Wie könnte sich ein Leben entwickeln?“
Für die Gründung einer Familiengesellschaft bedarf es keineswegs immer großer Beträge. „Wir sehen das tatsächlich gerade im Eltern-Kind-Verhältnis, dass man eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft mit schlanker Struktur aufsetzt, um Vermögen in Höhe des steuerlichen Freibetrags und vielleicht ein bisschen darüber hinaus zu schenken und so die geltenden Freibeträge alle zehn Jahre zu nutzen“, sagt Sabine Gronbach.
Dazu brauche es nicht immer gleich einen zweistelligen Millionenbetrag. Gleichwohl gilt: Bei sehr kleinen Vermögen stehen die Strukturkosten und der administrative Aufwand in der Regel in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen.
Familienverfassung setzt Regeln fest
Die Familiengesellschaft ist somit ein Instrument, das eine gewisse Harmonie voraussetzt – und vor allem feste Regeln. Beim Gründungsprozess sind deshalb die Erarbeitung einer Familienverfassung sowie ein entsprechender Gesellschaftervertrag zentral. „In der Familienverfassung werden die gemeinsamen Ziele und Werte sowie die grundlegenden Regeln, an die sich alle beteiligten Familienmitglieder zu halten haben, festgehalten“, sagt Reyers.
Dieses Regelkorsett ist die Klammer um das verwaltete Vermögen. Der Gesellschaftsvertrag wiederum legt Eckpfeiler wie die Laufzeit, die Gewinnbezugs- und Stimmrechte sowie Ehevertrags- und Pflichtteilsklauseln fest. So kann im Idealfall ein gut gestalteter Familienpool eine Brücke zwischen den Generationen bauen, die das Vermögen nicht nur sichert, sondern die Familie als Gemeinschaft stärkt.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Einbindung Minderjähriger. Diese können zwar als Gesellschafter fungieren, um frühzeitig Freibeträge zu nutzen und an unternehmerische Verantwortung herangeführt zu werden, doch setzt dies eine sorgfältige rechtliche Begleitung voraus. Und es bedarf der Zustimmung des Familiengerichts sowie der Bestellung eines Ergänzungspflegers. „Diese Struktur bedeutet eine Hürde, die man als Familie nehmen muss, aber zugleich eine zusätzliche Sicherheit, die der Gesetzgeber hier einzieht“, sagt Gronbach.
Aus ihrer Sicht hat es zudem den Vorteil, dass man bereits in frühen Jahren ein Vermögen zumindest teilweise übertragen kann und dass man auch Kinder am Familienvermögen partizipieren lassen kann. „So führt man einen jungen Menschen an die Themen Vermögensverwaltung aber auch unternehmerische Verantwortung heran“, sagt die KPMG-Expertin. Zumal sich über eine Familiengesellschaft sehr effektiv aussteuern lasse, wie viele Erträge die jeweiligen Gesellschafter – und damit auch die Minderjährigen – bekommen sollen.
Ideale Lösung oder Zwangskorsett?
Doch so wirkungsvoll der Familienpool als Instrument der Nachfolgeplanung ist – er ist nicht für jede Familie und jede Situation geeignet. Gibt es bereits im Gründungsprozess zu viele divergierende Interessen und unterschiedliche Zielsetzungen innerhalb der Familie, sollte die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft ernsthaft hinterfragt werden.
Es kann für alle Beteiligten eine wertvolle Erkenntnis sein, dass dieses Instrument sich nicht eignet. „Lieber das Geld in der Familie verteilen, als dass die Familie in ein Zwangskorsett reingedrückt wird", lautet Reyers pragmatisches Fazit für solche Konstellationen.
Der Finanzplaner beobachtet in seiner Praxis durchaus Fälle, in denen Familiengesellschaften scheitern oder sich wieder auflösen: „Weil es in der Familie nicht funktioniert, weil die Familienstämme nicht mehr harmonieren. Die einzelnen Familienmitglieder sind dann in der Gesellschaftskonstruktion mit ihrem Vermögen gefangen. Und das kann zu Konflikten führen, die vorher gar nicht da waren“, erläutert der CFP-Professional.
Letztlich ist die Familiengesellschaft ein hochflexibles, aber anspruchsvolles Instrument. Sie ermöglicht die Bündelung von Vermögen, die wiederholte Nutzung steuerlicher Freibeträge, den Schutz vor Zersplitterung und die Institutionalisierung familiärer Governance. Zugleich verlangt sie Disziplin, Transparenz und ein Mindestmaß an Einigkeit unter den Beteiligten. Für das Private Banking bedeutet dies, Mandanten frühzeitig für die strategische Dimension der Vermögensnachfolge zu sensibilisieren.
Über den Autor:
Heino Reents bildet zusammen mit Gerd Hübner und Dirk Wohleb ein Autorenteam für das private banking magazin. Reents arbeitet seit mehr als 20 Jahren als freier Wirtschafts- und Finanzjournalist. Außerdem ist Reents als Ghostwriter und Financial Writer für Agenturen und Investment-Gesellschaften aktiv.
