13,3 Milliarden Euro – so hoch war das veranlagte Vermögen aus Erbschaften und Schenkungen in Deutschland im Jahr 2024. Damit wurde nach Angaben des Statistischen Bundesamts ein neuer Rekordwert erreicht: 8,5 Milliarden Euro entfielen auf die Erbschaftsteuer, weitere 4,8 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer. Doch so beeindruckend die Zahlen sein mögen – sie dürften wohl nur einen Bruchteil dessen abbilden, was hinter dem Fachbegriff „Great Wealth Transfer“ steckt. Denn nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung werden in Deutschland jährlich rund 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.
Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an professionelle Investoren. Bitte melden Sie sich daher einmal kurz an und machen einige berufliche Angaben. Geht ganz schnell und ist selbstverständlich kostenlos.
13,3 Milliarden Euro – so hoch war das veranlagte Vermögen aus Erbschaften und Schenkungen in Deutschland im Jahr 2024. Damit wurde nach Angaben des Statistischen Bundesamts ein neuer Rekordwert erreicht: 8,5 Milliarden Euro entfielen auf die Erbschaftsteuer, weitere 4,8 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer. Doch so beeindruckend die Zahlen sein mögen – sie dürften wohl nur einen Bruchteil dessen abbilden, was hinter dem Fachbegriff „Great Wealth Transfer“ steckt. Denn nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung werden in Deutschland jährlich rund 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.
Die Daten verdeutlichen, dass ein erheblicher Teil der tatsächlichen Vermögensbewegungen hierzulande steuerlich nicht oder nur partiell sichtbar wird – sei es durch kluge Strukturierung, rechtzeitige Planung oder die konsequente Nutzung gesetzlicher Gestaltungsspielräume. Kein Wunder also, dass das Thema Nachfolgeplanung und Generationenmanagement für das Private Banking und Wealth Management an strategischer Relevanz gewonnen hat.
„Das Interesse daran hat deutlich zugenommen, im unternehmerischen, aber auch im privaten Kontext“, bestätigt Florian von Khreninger, stellvertretendes Vorstandsmitglied der Stadtsparkasse München. Er beobachtet aktuell eine große Verunsicherung bei vermögenden Kunden, insbesondere aufgrund einer möglichen Erbschaftssteuerreform. „Das erhöht den Beratungsbedarf enorm“, so von Khreninger, der das Private Banking verantwortet.
Klammer, um das Vermögen zu bewahren
Dabei rückt ein Instrument zunehmend in den Fokus der vermögenden Klientel: die Familiengesellschaft, auch Familienholding oder Familienpool genannt. „Der Haupttreiber für die Gründung einer Familiengesellschaft ist in der Regel die Suche nach einer Klammer, um Vermögen zu bewahren und weiter wachsen zu lassen. Die Familie will das Vermögen gemeinsam abgestimmt in die Zukunft führen“, sagt Sabine Gronbach, Partnerin Tax bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.
In Frage kommen Immobilienportfolios, liquide Wertpapiervermögen sowie Beteiligungen an operativen Gesellschaften. Sie werden in eine Gesellschaft eingebracht; Gesellschafter sind die Vermögensinhaber sowie – sukzessive – deren Nachfolger. Der große Vorteil: Bei dieser Konstruktion wird das Vermögen vor einer Zersplitterung geschützt und kann zudem bei schrittweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen an die nachfolgenden Generationen zu Lebzeiten dabei helfen, Schenkungsfreibeträge zu nutzen und somit langfristig Erbschaftsteuer zu sparen.
Gleichzeitig können individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag eine flexible Gestaltung hinsichtlich der Beteiligung am Kapital, Gewinn und Verlust bzw. den Stimmrechten der Gesellschaft sichern. Und besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag ermöglichen die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen und schützen dieses vor dem Zugriff von Familienfremden. Selbst im Scheidungs- oder Haftungsfall einzelner Gesellschafter bleibt das Gesellschaftsvermögen geschützt, da Gläubiger keinen unmittelbaren Zugriff auf das Vermögen der Gesellschaft haben.
Unterschiedliche Risiken bedrohen Familienvermögen
„Familien, die über ein größeres Vermögen verfügen, sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wie sie es langfristig und generationenübergreifend sichern können", sagt Marcel Reyers, geschäftsführender Gesellschafter der FINAKONS – Finanz Konsilium GmbH. Aus seiner Sicht gibt es eine ganze Reihe von Risiken, denen das Vermögen auf lange Sicht ausgesetzt ist.
Dazu zählen etwa Streitigkeiten im privaten Bereich, Fehler bei der Geldanlage, externe Faktoren wie Kriege oder Umweltkatastrophen oder Haftungsrisiken aus dem eigenen Unternehmen oder dem jeweiligen Beruf. „Außerdem können neue Regelungen bezüglich Abgaben und Steuern eine Gefahr für das Familienvermögen darstellen", so Reyers, der auch Mitglied des Vorstandes des FPSB Deutschland ist.
Nach Beobachtung von KPMG-Expertin Gronbach kommt der Anstoß zur Gründung einer Familiengesellschaft regelmäßig dann von der älteren Generation, wenn planmäßig über Nachfolge und Übertragung von Vermögen gesprochen wird. „Der Impuls kommt dagegen selten von dieser Generation, wenn es zu einem Erbfall kommt. Dann wird oftmals von den Erben die Entscheidung getroffen, dass man als Familie im Verbund zusammenbleiben will“, berichtet die Rechtsanwältin und Steuerberaterin.