Ex-Aufsichtsratschef von Sal. Oppenheim Landgericht stellt Verfahren gegen Baron von Ullmann ein

Portal der Privatbank Sal. Oppenheim in Köln: Das Verfahren gegen den ehemaligen Aufsichtsratschef von Georg Baron von Ullmann wird unter Auflage einer Zahlung in einstelliger Millionenhöhe vorläufig eingestellt.

Portal der Privatbank Sal. Oppenheim in Köln: Das Verfahren gegen den ehemaligen Aufsichtsratschef von Georg Baron von Ullmann wird unter Auflage einer Zahlung in einstelliger Millionenhöhe vorläufig eingestellt. Foto: Sal. Oppenheim

Der Fall von Georg Baron von Ullmann wird gegen eine Geldauflage von sieben Millionen Euro vorläufig zu den Akten gelegt, wie unter anderem die Kölner Tageszeitung „General Anzeiger“ berichtet. Beiden Seiten – der frühere Aufsichtsratschef der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim als Beklagter und die Staatsanwaltschaft als Kläger – akzeptierten gestern einem entsprechenden Vorschlag der Vorsitzenden des Kölner Landgerichts. Das Geld soll an gemeinnützige Einrichtungen (vier Millionen) und die Staatskasse (drei Millionen) gehen.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen von Ullmann lautete schwere Untreue bei einem Immobiliengeschäft, konkret ging es um die Immobilie Bockenheimer Landstraße in Frankfurt. Die frühere Geschäftsführung hatte das Objekt Ende 2008 überteuert erworben – die Urteile gegen das vierköpfige Gremium in diesem Fall wurden kürzlich erst rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revisionen beider Seiten abgelehnt hatte.

Als Chef des Gremiums hätte von Ullmann laut Gesetzt den Aufsichtsrat über die Risiken des Geschäfts benachrichtigen müssen. Dieser Verpflichtung kam er jedoch nicht nach, daher handle es sich um Untreue durch Unterlassen. Nach Einschätzung der Vorsitzenden und Staatsanwaltschaft wurden die Vorwürfe bestätigt. Die Verteidigung argumentierte dagegen, von Ullmann habe das Geschäft gar nicht verhindern können, weil die Bankchefs eine zu starke Stellung gehabt hätten – geschuldet der Gesellschaftsform der Privatbank.

Dennoch kam es nun aus mehreren Gründen zur vorläufigen Einstellung: Von Ullmann sei nicht treibende Kraft gewesen und nicht vorbestraft. Zudem habe das lange Verfahren der Gesundheit des Angeklagten geschadet. Vor allem müsse aber nach einer Gesetzesänderung der von Ullmann durch die Tat erlangte Ertrag eingezogen werden.

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Wichtig war es der Verteidigung laut Bericht, dass mit einer Einstellung keine Schuldfeststellung verbunden sei. Das Verfahren werde endgültig eingestellt, sofern wenn das Geld gezahlt wird.

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