Vor dem Landgericht Köln ist am Mittwoch das Strafverfahren gegen Baron Georg von Ullmann gestartet. Der ehemalige Aufsichtsratschef von Sal. Oppenheim muss sich wegen des Verdachts auf Untreue in einem besonders schweren Fall verantworten. Im großen Oppenheim-Strafprozess gegen die persönlich haftenden Gesellschafter der Bank vor zwei Jahren war von Ullmanns Fall abgetrennt worden.
Konkret geht es um einen Immobiliendeal aus dem Jahr 2008, der bereits Gegenstand des ersten Oppenheim-Prozesses 2015 war. Die Staatsanwaltschaft legt dem 63-Jährigen zur Last, die enormen Risiken des Grundstücksgeschäfts in den Aufsichtsgremien verschwiegen zu haben.
Die Bank, die sich damals bereits in Schieflage befand, habe sich daraufhin im Zuge eines überstürzten Anteilskaufs zur Übernahme einer Belastung im dreistelligen Millionenbereich verpflichtet. Der Bank sei dadurch ein Vermögensnachteil von 23,5 Millionen Euro entstanden. Mit einem schnellen Urteil ist nicht zu rechnen. Die 16. Große Strafkammer hat insgesamt 44 Verhandlungstage angesetzt.