Der Vorstand der EV Digital Invest (EVDI), ein Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH & Co. KG, beantragte beim Amtsgericht Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Dies sei, so die Verantwortlichen des Schwarmfinanzierers (Crowd Investors), erforderlich, weil der Mehrheitsaktionär, das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB), eine „vertraglich verbindlich vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag ohne Vorankündigung verweigert habe".
Der Vorstand von EVDI betrachtet dies als vorsätzliche Verletzung des Darlehnsvertrages und einen Treuepflichtverstoß. Die Mittel des Versorgungswerks waren demnach erforderlich, um eine außerordentliche Einmalverbindlichkeit fristgerecht begleichen zu können.
EVDI sieht Vertragsbruch
Auf der Seite von EVDI heißt es dazu: Das Verhalten der Mehrheitsaktionärin ist auch insofern überraschend, da vorherige Zahlungen aus der vertraglichen Vereinbarung jeweils immer fristgerecht geleistet wurden und die aktuelle Fassung, aus der die Zahlungspflicht resultiert, von der gegenwärtigen Führung der Mehrheitsaktionärin selbst unterzeichnet wurde.
Der Vorstand der EVDI betont zudem, dass die Gesellschaft sich nach den herausfordernden Jahren der Immobilienkrise operativ wieder stabilisiert habe. Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen zeigten demnach Wirkung: „Ohne diese unabsehbare Entscheidung durch die Mehrheitsaktionärin wäre der Insolvenzantrag nicht nötig gewesen.“
Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung des Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin gegenüber der Gesellschaft.
VZB weist Vorwürfe entschieden zurück
Das VZB teilte gegenüber dieser Redaktion mit, mit Bedauern zur Kenntnis genommen zu haben, dass die EV Digital Invest AG einen Insolvenzantrag stellen musste. Unzutreffend sei jedoch die Darstellung, das VZB trage Mitverantwortung für diese Insolvenz oder deren Folgen. „Derartige Vorwürfe weisen wir entschieden zurück", heißt es.
Es sei die „ausdrückliche Verpflichtung, das Vermögen der Mitglieder des VZB vor nicht tragbaren Risiken zu schützen". Daher hätten sich die Geschäftsleitung und der Verwaltungsausschuss des VZB gegen eine Auszahlung weiterer Mittel ausgesprochen. Dies geschah laut VZB im Einklang mit der geltenden Rechtslage und den satzungsgemäßen Interessen des Versorgungswerks.
„Hochspekulatives, illiquides Darlehen“ für Sanierung
Darüber hinaus heißt es vom VZB gegenüber diesem Medium: „Die EV Digital Invest AG war nach eigenen Angaben auf das Darlehen zwingend zum Zwecke der eigenen Sanierung und zur Befriedigung von Vergleichsansprüchen von Kapitalanlegern angewiesen. Damit handelte es sich um ein hochspekulatives, illiquides Darlehen zugunsten eines restrukturierungsbedürftigen Unternehmens."
Eine derartige Mittelverwendung „widerspreche fundamental den gesetzlichen Anforderungen an die Kapitalanlage eines Versorgungswerks, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Liquidität, Streuung und Rentabilität."
Verträge verletzten laut VZB aufsichtsrechtliche Vorgaben
Nach der Rechtsauffassung der VZB-Verantwortlichen bestünde zudem keine Verpflichtung zur Auszahlung weiterer Darlehensmittel. Die einschlägigen Verträge hierzu seien nach eingehender juristischer Prüfung unwirksam. „Sie wurden außerhalb des gesetzlich und satzungsmäßig definierten Aufgaben- und Wirkungskreises des VZB abgeschlossen und verletzen darüber hinaus zwingende aufsichtsrechtliche Vorgaben", heißt es dazu.
Gericht gibt VZB Recht
Dieser Auffassung folgte demnach Anfang Juli auch das Landgericht Berlin II bei der Ablehnung eines Eilantrages der EVDI. Das Gericht kam laut VZB zu der Auffassung, dass der „Darlehensvertrag bei summarischer Prüfung als rechtsunwirksam anzusehen sei und die EV Digital Invest keine Auszahlung des Darlehens verlangen könne."
Die Anfrage, ob die Verantwortlichen der EVDI weitere rechtliche Schritte gegen das VZB planen, oder bereits eingeleitet haben, blieb gegenüber dieser Redaktion bislang unbeantwortet.
EVDI plant Kooperation im Verfahren
Die Verantwortlichen von EVDI planen nun, im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens eng mit den zuständigen Stellen und Verfahrensbeteiligten zusammenzuarbeiten. Das Unternehmen ist an mehreren Börsenplätzen gelistet, darunter Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und Tradegate Exchange. Im Geschäftsjahr 2024 wurden über die Plattform 13 Immobilienprojekte mit einem Volumen von mehr als 22 Millionen Euro finanziert.
VZB in unruhigem Fahrwasser
Seit längerem gibt es Medienberichte zu Unregelmäßigkeiten und auch bestätigten Fehlinvestments des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin VZB. Mittlerweile greifen die Verantwortlichen des Versorgungswerks auch auf externe Expertise zurück, um in die Erfolgsspur zurückzukommen.
Auf der Seite des VZB heißt es: „Derzeit wird eine umfassende Überprüfung und Bewertung der Unternehmensbeteiligungen und der an diese Beteiligungen ausgereichten Darlehen vorgenommen. Externe unabhängige Fachleute wurden beauftragt, die bisherigen Abläufe eingehend zu analysieren und konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten."