Das EU-Parlament gab am 3. April dem sogenannten „Stop-the-Clock“-Vorschlag zur Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattung grünes Licht. Der Vorschlag ist Teil der sogenannten Omnibus-Richtlinie, die Erleichterungen im Zusammenhang mit dem EU Green Deal vorsieht.
Für Unternehmen der zweiten Welle, die ursprünglich ab dem Geschäftsjahr 2025 berichten sollten, bedeutet dies einen Aufschub um zwei Jahre. Sie müssen nun erst für das Geschäftsjahr 2027 einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen.
Der Vorschlag geht jetzt an den Rat der Europäischen Union, wo die Zustimmung als sicher gilt. Ein Unterorgan des Rates, der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), hatte bereits Ende März einem entsprechenden Text zugestimmt.
Ein Dringlichkeitsverfahrens soll diesen Prozess beschleunigen, um betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit zu verschaffen. Die Umsetzung in nationales Recht soll laut Entwurf bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen.
Standards für die Berichterstattung werden überarbeitet
Parallel dazu überarbeitet die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ein entsprechender Vorschlag soll bis Ende Oktober 2025 vorliegen.
In Deutschland steht die Überführung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht noch aus – die künftige Bundesregierung wird dies voraussichtlich bei der Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigen.