US-Börsenaufsicht Ethereum-ETFs genehmigt – auf ein Detail müssen Vermögensverwalter verzichten

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Ethereum-ETFs genehmigt – auf ein Detail müssen Vermögensverwalter verzichten
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Genehmigung trotz Bedenken: Gary Gensler, Chef der US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC, gilt nicht als Krypto-Freund.

Genehmigung trotz Bedenken: Gary Gensler, Chef der US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC, gilt nicht als Krypto-Freund. Foto: Imago Images / Zuma Wire

Die US-Wertpapieraufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) hat den Anträgen von acht Vermögensverwaltern zur Einführung von Ethereum-Spot-ETFs stattgegeben. Unter den Antragstellern befinden Ark/21Shares, Bitwise, Blackrock, Fidelity, Franklin Templeton Grayscale, Invesco Galaxy und Vaneck. 

Die Genehmigung der ETFs auf die zweitgrößte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung stellt einen weiteren Erfolg für die Kryptobranche dar, insbesondere angesichts der Tatsache, dass eine solche Zulassung bis vor kurzem noch als unwahrscheinlich galt. Die SEC hatte jedoch am 20. Mai mit gegenteiligen Signalen die Gerüchteküche in Schwung gebracht. Das wiederum sorgte für Kurssprünge bei Ethereum und anderen Kryptowährungen.

Verzicht auf Ethereum-Staking in ETFs 

Ein wichtiger Aspekt bei der Zulassung der Ethereum-ETFs war die Tatsache, dass die Ethereum-Blockchain nach einem umfassenden Upgrade vor zwei Jahren auf den energiesparenden Proof-of-Stake-Mechanismus umgestellt wurde. Dies führte jedoch zu regulatorischen Komplikationen, da die SEC Ethereum nun möglicherweise als Wertpapier einstufen könnte. Um unnötige Risiken zu vermeiden, haben die ETF-Anbieter in ihren Anträgen auf das Staking, also das Generieren von Zinsen durch das Halten von Ethereum, verzichtet.

Die Reaktionen an den Märkten fielen zunächst verhalten aus. Der Ethereum-Kurs stieg in einer ersten Reaktion leicht um 2 Prozent. In den vergangenen 30 Tagen konnte Ethereum jedoch um 30 Prozent zulegen, weil die Erwartung der Genehmigung bereits im Vorfeld eingepreist wurde. Auch die Aktienkurse der Kryptobörse Coinbase und des Neobrokers Robinhood verzeichneten nachbörslich Gewinne.

Experten wie der Bloomberg-Analyst James Seyffart weisen darauf hin, dass die Genehmigungen zunächst die sogenannten „19b-4“-Anträge betreffen, welche im Grunde Absichtserklärungen der New Yorker Börse (NYSE) darstellen, ein Finanzprodukt bei sich zu listen. „Um das klarzustellen: Das bedeutet nicht, dass sie morgen den Handel aufnehmen werden. Es handelt sich lediglich um eine 19b-4-Genehmigung. Außerdem müssen die S-1-Dokumente genehmigt werden, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir gehen davon aus, dass es ein paar Wochen dauern wird, aber es könnte auch länger dauern. In etwa einer Woche sollten wir mehr wissen“, schreibt er auf X (ehemals Twitter).  

 

Folgen nun weitere Krypto-ETFs? 

Ob sich die Ethereum-ETFs am Erfolg der im Januar zugelassenen Bitcoin-ETFs orientieren werden, bleibt abzuwarten. Innerhalb der vergangenen vier Monate sind mehr als 13 Milliarden US-Dollar in die auf Bitcoin basierenden Exchange Traded Funds geflossen. Experten sehen durch die Genehmigung der Ethereum-ETFs auch erhöhte Chancen für die Zulassung von ETFs auf andere Kryptowährungen, die ebenfalls auf der Proof-of-Stake-Technologie basieren, wie beispielsweise Solana und Avalanche.

Insgesamt stellt die Genehmigung der Ethereum-ETFs durch die SEC einen wichtigen Meilenstein für die Kryptobranche dar und könnte den Weg für weitere Investitionen in den Sektor ebnen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wann genau die ETFs an den Börsen handelbar sein werden und wie sich die Kurse der Kryptowährungen in Zukunft entwickeln werden.

In Deutschland werden die neuen Ethereum-ETFs nicht angeboten. „ETFs werden in der EU als Publikums-Wertpapierfonds eingestuft“, erläutert Jan Altmann von der ETC Group. Aus dieser Gesetzgebung folgen zwei eindeutige Regelungen:

„Zum einen sind Kryptowährungen kein zugelassener Vermögenswert für EU-Publikumsfonds, da es sich bei ihnen nicht um Wertpapiere handelt. Zudem müssen Publikumsfonds diversifiziert sein und dürfen nicht nur einen Vermögenswert enthalten“, führt Altmann aus.

 

Das bedeutet konkret: Fonds, die nur auf einen einzigen Vermögenswert setzen, sind nach der EU-Regulatorik verboten. Der Grund dafür ist folgender: Den Regulatoren zufolge versprechen Fonds, das Risiko des Investors auf mehrere Anlagen zu verteilen. Wenn ein börsengehandelter Fonds nur auf Ethereum setzen würde, wäre eine solche Diversifikation nicht gegeben. Der Name ETF wäre also Hinweis auf eine Streuung des Risikos, die das Produkt gar nicht halten kann. Aus dem gleichen Grund sind beispielsweise auch reine Gold-ETFs oder die bereits zuvor genehmigten Bitcoin-ETFs in der EU nicht erlaubt.

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