Regulierte EU-Investoren fordern meist Taxonomie- und Emissionsdaten über das BAI-ESG-Template sowie Principal-Adverse-Impact-Indikatoren (PAIs) über das European-ESG-Template (EET) von Fondsmanagern. Ende 2024 sollte laut Erklärung von Budapest ein „revolutionärer Vereinfachungsprozesses“ beginnen. 2025 brachte die EU-Kommission mehrere Gesetzesinitiativen, insbesondere sogenannte Omnibuspakete, schnell voran.
Weniger Unternehmen sollten hiernach weniger Daten teilweise später offenlegen. Entlasten die neuen Regeln die Fondsmanager und ihre Investoren? Ein genauerer Blick ist erforderlich.
Vereinfachungsinitiativen gehen an großen EU-Investoren oft vorbei
Obwohl die „Stop-the-Clock“-Richtlinie einigen Unternehmen bereits mehr Zeit für die CSRD-Umsetzung gewährt, müssen große Finanzunternehmen unverändert die ursprünglichen Fristen einhalten – ohne jegliche Erleichterungen. Darüber hinaus werden große EU-Finanzinvestoren sogar benachteiligt: Während sie weiterhin veröffentlichen müssen, wurde für einige ihrer Zielinvestments die Pflicht zur Lieferung von ESG-Daten nun aufgeschoben.
Der Vorschlag für die „Omnibus-I-Content-Richtlinie“ schlägt vor, die Größenkriterien für den CSRD- und Taxonomiegeltungsbereich deutlich zu erhöhen. Die Schwelle für Mitarbeiter etwa soll von 250 auf 1000 angehoben werden. Für die verpflichtenden Taxonomieberichte sollen zusätzliche Schwellenwerte wie mindestens 450 Millionen Euro gelten. Viele große Finanzinvestoren überschreiten jedoch auch diese Schwellen, weil sie Milliardenumsätze und Tausende Mitarbeiter haben.
Die ESRS-Verordnung soll zudem die umfangreichen Berichtspflichten verringern. Aufgrund von ESRS-Anforderungen haben EU-Investoren letztes Jahr GHG-Emissionen (nach PCAF-Assetklassen und -Qualitätsstufen aufgeteilt) von Fondsmanagern angefragt. Der aktuelle Vorschlag für die ESRS-Verordnung ändert diese Anforderung nicht, sodass auch diese Initiative keine wesentliche Entlastung bringt.
Die Änderung der Art.-8-Taxonomie-Verordnung sieht verschiedene Vereinfachungen vor, etwa eine „Opt-Out“-Möglichkeit für zwei Jahre oder weniger Veröffentlichungstemplates. Lebensversicherungsinvestoren beispielsweise werden diese Möglichkeit nicht nutzen, weil sie Taxonomiequoten über ihre Art.-8-SFDR-Produkte melden. Die Änderung führt zu neuen Abstimmungen, IT-Umstellungen und Rechtsunsicherheiten in den nächsten Jahren, wie auch der „Tagesspiegel“ berichtet.
Der Entwurf der SFDR 2.0 inklusive potenzieller Einführung von ESG-Produktkategorien wird im vierten Quartal 2025 erwartet. Doch das Inkrafttreten ist voraussichtlich nicht vor 2029 realistisch. Wir sehen keine Hinweise, dass die Regulatorischen Technischen Standards (RTS), die PAIs definieren, bis dahin geändert werden. Große EU-Finanzinvestoren erhalten so keine wesentlichen Erleichterungen.
Taxonomie- und CSRD-Daten über die neue Version 2.0 des BAI ESG Templates
Für 2024 haben Hunderte von Fondsmanagern Taxonomie- und CSRD-/ESRS-Daten über das BAI ESG Template Version 1.0 erstmalig geliefert. Das Template wurde im Rahmen von einem BAI-Webinar in Zusammenarbeit mit Lars Bauschus, LVM Lebensversicherung Münster, vorgestellt: Aufzeichnung, Slides.
In 2025 hat der BAI nach der Konsultation mit Versicherungsinvestoren das BAI ESG Template in Vorbereitung auf die neue Art.-8 Taxonomie-Verordnung geringfügig angepasst und verabschiedet (BAI ESG Template Version 2.0). Die neue Version 2.0 beinhaltet nur 7 zusätzliche Felder gegenüber der Vorversion und ist eine pragmatische Kompromisslösung für Investoren, die in 2025 ein letztes Jahr nach dem alten Format, und für Investoren, die bereits nach dem neuen Format berichten werden. Mehr Informationen können dem BAI-Webinar in Zusammenarbeit mit Lukas Hammerl, Volkswohlbund Lebensversicherung, entnommen werden: Aufzeichnung, Slides.
Für 2026 wird es voraussichtlich nicht möglich sein, die alten Reportingtemplates weiter zu verwenden. Nächstes Jahr rechnen wir somit mit einer wesentlichen Überarbeitung des BAI ESG Templates, das auch nach der neuen Methodik gemäß angepasster Art.-8 Taxonomie-Verordnung zu befüllen sein wird.
PAI-Qualität in 2024 stetig verbessert und in 2025 weiterhin über das EET 1.1.3 benötigt
In 2024 sollten Fondsmanager die PAIs für illiquide Assets typischerweise über das EET 1.1.3 liefern. Auch für 2025 ist derselbe Prozess ohne Änderungen zu erwarten.
Gemäß der jungsten Studie 2024 des „SOF ESG / PAI Research for Illiquid Assets (2024)“ haben circa 60 Prozent aller Zielfonds weiterverwendbare EETs geliefert. Dies betrifft sowohl Fonds, die von EU- als auch von Nicht-EU-Managern initiiert wurden. In den illiquiden Assetklassen bleiben Immobilienfonds weiterhin die Qualitätsführer mit einem Anteil von 66 Prozent an Fonds mit nutzbaren EETs. Bei Private-Equity- (62 Prozent) und Infrastrukturfonds (56 Prozent) liefern auch deutlich über 50 Prozent aller Fonds weiterverwendbare EETs, wobei Private Debt mit 49 Prozent die 50-Prozent-Schwelle knapp verfehlt hat.
Ein weiterer Schritt, der die ESG-Datenqualität deutlich verbessert hat, war die Einführung von Validerungstools. So haben sämtliche Investoren und Fondsmanager beispielsweise die im BAI ESG Newsletter 2024 veröffentliche SOF PAI Validierungsbenchmarks verwendet, um die Daten um fehlerhafte Daten zu bereinigen.
In 2025 rechnen wir mit einer weiteren Verbesserung der PAI-Datenqualität, die auf die steigende Erfahrung der Marktteilnehmer im Umgang mit der Erhebung und Berechnung von PAIs zurückzuführen ist.
Über die Gastautoren:
Jegor Tokarevich ist Geschäftsführer beim Regtech-Dienstleister Substance Over Form (SOF) und verantwortet Reporting-Dienstleistungen inklusive ESG für institutionelle Kunden wie Versicherer, Banken, Pensionseinrichtungen, Asset Manager und KVGen. Er leitet die EET-Arbeitsgruppe beim Bundesverband Alternative Investments (BAI). Vorherige Karrierestationen waren Prime Capital und Price Waterhouse Coopers.
Michael Bommer ist beim BAI als Senior Referent im Bereich Recht und Policy tätig. Zu seinen Aufgaben zählt insbesondere die Begleitung der Verbandsarbeit zu regulatorischen Vorhaben auf europäischer und nationaler Ebene im Bereich Investmentrecht und Versicherungsaufsichtsrecht. Er leitet den BAI Arbeitskreis Sustainable Finance & ESG. Vor seiner Tätigkeit beim BAI war er als Associate bei der internationalen Anwaltssozietät Dechert LLP im Bereich Financial Services and Investment Management in Frankfurt am Main tätig.
