CSRD, SFDR, Taxonomie und Co Darum ist die Erhebung von regulatorischen ESG-Daten für alle Fondsmanager ratsam

Michael Bommer und Jegor Tokarevich

Michael Bommer und Jegor Tokarevich

Das regulatorische ESG Reporting 2023 an EU-Investoren bestand für alternative Investmentfonds aus insbesondere zwei Komponenten:

  1. Prinicipal Adverse Impact KPIs (PAIs) über das Europen ESG Template (EET) typischerweise bis April-Mai des Folgejahres
  2. Taxonomiedaten über das BAI Artikel 8 Taxonomie VO Template typischerweise bis Januar-Februar des Folgejahres.

Auch in 2024 wird das regulatorische ESG Reporting eine große Rolle spielen, wobei sich im Vergleich zum Jahr 2023 einige wichtige Änderungen ergeben werden. Ab dem 1. Januar 2025 treten weitere Reporting-Anforderungen aus der Taxonomie in Kraft und für Unternehmen, die ehemals der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterlagen, beginnt die Berichterstattungspflicht nach der CSRD/den ESRS. Diese regulatorische Entwicklung widerspiegelt sich im Template (siehe nachstehend das BAI ESG Template).

Reporting-Zeitplan

Das folgende Schaubild veranschaulicht die typischen Lieferfristen für das ESG Reporting 2024: 

Quelle: Substance Over Form Ltd.

Diese Lieferfristen hängen mit Investorprozessen zusammen – während das PAI Statement von Investoren zum 30.6.25 zu veröffentlichen ist, fordern Abschlussprüfer die ersten Entwürfe der Artikel 8 Taxonomie VO-Anhänge und der CSRD-/ESRS-Offenlegungen häufig bereits im März 2025 an.

Gleichzeitig ist es erlaubt, die letzten verfügbaren Daten zu verwenden. Viele Fonds wählen somit die folgende Vorgehensweise:

  • BAI ESG Template (Art. 8 Taxonomie VO + CSRD / ESRS): Buchhaltungsdaten zum Q2 oder Q3 2024, ESG-Daten aus der letzten ESG-Datenerhebung in 2023
  • EET (PAI): Buchhaltungsdaten aus den vier Quartalen Q1-Q4 2024 oder mit Zeitverzug Q4 2023 – Q3 2024 und ESG-Daten aus 2024 oder 2023, falls 2024 nicht verfügbar.

Die Erfahrungen zeigen, dass die rechtzeitige Lieferung gemäß Investorfristen essentiell ist, da selbst wenige Tage zu spät gelieferte Berichte oft nicht berücksichtigt werden können.

BAI ESG Template (Art. 8 Taxonomie VO / CSRD + ESRS)

Das BAI Artikel 8 Taxonomie VO Template, das für das Taxonomiereporting 2023 verwendet wurde, ist nun dahingehend überarbeitet worden, dass insbesondere zusätzliche CSRD- /ESRS-Datenpunkte in das BAI Template aufgenommen wurden. Somit wurde auch der Name des Templates nun auf das BAI ESG Template geändert.

Während die Taxonomiedatenpunkte überwiegend unverändert geblieben sind, beinhaltet das BAI ESG Template nun zusätzliche CSRD-/ESRS-Datenpunkte, um insbesondere die Investoren-Anforderungen aus ESRS_E1-6 AR31 und AR48 zu erfüllen. In diesem Zusammenhang berücksichtigt das Template auch die Anforderungen aus dem Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) Standard – Financed Emissions – Part A, auf den die ESRS verweisen und an dem sich einige Abschlussprüfer orientieren werden.

  • Das erste Tab des BAI ESG Template beinhaltet somit Felder, die alle relevanten Versicherer nach ESRS_E1-6_AR48 benötigen.
  • Das zweite Tab beinhaltet Felder, die alle relevanten Versicherer nach ESRS_E1-6_AR48, Tabelle 10.2.-8 und 10.2-9 PCAF sowie ESRS_E1-6_AR31 benötigen könnten. Während beim ersten Tab die Klarheit besteht, dass diese Felder zwingend erforderlich sind, könnten die Felder aus dem zweiten Tab je nach Versicherer- und Prüferinterpretation erforderlich sein.
  • Das dritte Tab beinhaltet investorspezifische Felder, beispielsweise CO2-Emissionen aufgeteilt nach PCAF-Assetklassen. Diese Felder können von KVGen / Dienstleistern für Investorenbilanzen / Masterfonds gerechnet werden, zum Beispiel aus den erhaltenen GP-Berichten in den Tabs 1 und 2. General Partner (Asset Manager) haben diese Felder nicht zu befüllen.

Der BAI hat das Template nach einer detaillierten, merhmonatigen Fachkonsultation mit über zehn deutschen Versicherungsgesellschaften entwickelt und unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.bvai.de/fileadmin/Recht/Sustainable_Finance/20240920_BAI_ESG_Template_Fund_ID.xlsx .

 

Die NFRD- /CSRD-Investoren werden die Daten von allen illiquiden Fonds benötigen, unabhängig von SFDR-Status (Artikel 6/8/9) und dem ESG-Prozess des Fonds (beispielsweise ob der Fonds Taxonomie- und CO2-Daten erhebt). Fehlende Daten werden Datenlücken auf der Investorseite vergrößern und somit das Risiko für ein negatives Feedback seitens der Prüfer und der Aufsichten erhöhen.

EET (PAI)

Das EET / PAI Reporting wird weiterhin relevant sein. In 2025 wird es das bereits dritte PAI Statement anhand der SFDR RTS sein, wobei sich bereits im zweiten Jahr deutliche Verbesserungen von EET-Lieferquoten (circa 64 Prozent von rund 900 illiquiden Zielfonds) und Datenqualität (83 Prozent von gelieferten EETs verwendbar mit mindestens einem PAI) gegenüber 2022 (circa 43 Prozent Lieferquote und davon 69 Prozent verwendbare EETs) erkennbar waren. (Die Studie kann hier heruntergeladen werden: SOF Ltd. - SOF EET / PAI Research 2022 & 2023 (sof-ltd.com)

Quelle: SOF EET PAI Research for Illiquid Assets (2023)

Eine Unsicherheit besteht aktuell noch in Bezug auf den Entwurf der SFDR RTS („RTS 2.0“). Sollten diese kurzfristig in Kraft treten und für das Jahr 2024 anwendbar sein, werden sich einige Änderungen für bestehende PAIs ergeben und auch neue hinzukommen. Folglich könnte auch mit der Änderung des EET gerechnet werden. Auch wenn alles dafür spricht, dass RTS 2.0 nicht für 2024 relevant sein wird, ist es empfehlenswert, diese Entwicklung eng zu beobachten, da sich die Änderung sehr kurzfristig ergeben kann und wenig Zeit für die Umsetzung lassen wird. Darüber hinaus konsultiert die Findatex EET-Arbeitsgruppe aktuell potenzielle Änderungen der aktuellen EET-Version 1.1.2.

Ähnlich wie beim BAI ESG Template wird das EET mit PAIs für alle Fonds erforderlich sein. Es ist also davon auszugehen, dass SFDR-Investoren das EET auch von Artikel-6-SFDR-Fonds, Nicht-SFDR-Fonds und Fonds, die keine PAIs berücksichtigen, einfordern. Die PAI-Erhebung ist somit für alle Manager ratsam, welche die Bedürfnisse ihrer regulierten EU-Investoren erfüllen wollen.


Über die Gastautoren

Jegor Tokarevich ist Geschäftsführer beim Risikomanager (SOF) und verantwortet Reporting-Dienstleistungen inklusive ESG für institutionelle Kunden wie Versicherer, Banken, Pensionseinrichtungen, Asset Manager und KVGen. Er leitet die EET-Arbeitsgruppe beim Bundesverband Alternative Investments (BAI). Vorherige Karrierestationen waren Prime Capital und Price Waterhouse Coopers.

Michael Bommer ist beim BAI als Senior Referent im Bereich Recht und Policy tätig. Zu seinen Aufgaben zählt insbesondere die Begleitung der Verbandsarbeit zu regulatorischen Vorhaben auf europäischer und nationaler Ebene im Bereich Investmentrecht und Versicherungsaufsichtsrecht. Er leitet den BAI Arbeitskreis Sustainable Finance & ESG. Vor seiner Tätigkeit beim BAI war er als Associate bei der internationalen Anwaltssozietät Dechert LLP im Bereich Financial Services and Investment Management in Frankfurt am Main tätig. 

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