100 Billionen US-Dollar Anlagekapital ESG-Kriterien und ihre Wirkung auf die Private-Equity-Branche

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Die treibende Kraft hinter dem „E“ ist derzeit die Europäische Union. Diese hat sich dazu verpflichtet, bis 2030 die Umweltziele des Pariser Abkommens und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen umzusetzen. Demnach will die EU im Vergleich zum Jahr 1990 den CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 Prozent senken und bis 2050 der erste komplett emissionsfreie Kontinent werden. Dies wird mit deutlichen Kapitalflüssen in nachhaltige Finanzinstrumente einhergehen. Regulatorische Rahmenbedingungen beziehungsweise Maßnahmen begleiten dieses ehrgeizige Ziel. Dazu zählt die Änderung der Delegiertenrichtlinie und -verordnung zu MIFID II, die die Nachhaltigkeitspräferenzen des Anlegers, die Geeignetheitsprüfung und die Überprüfung des Zielmarkts in den Mittelpunkt stellt.

Die ebenfalls bereits eingeführte Offenlegungsverordnung verpflichtet die Marktteilnehmer zu einer Veröffentlichung ihrer ESG-Strategie und einer entsprechenden Kommunikation beziehungsweise Anpassung von Vertragsunterlagen. Und die ab 1. Januar 2022 geltende Taxonomie-Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit. Diese soll es auf der einen Seite Unternehmen erleichtern, ökologisch nachhaltige Strategien zu entwickeln, auf der anderen Seite soll damit Investoren eine Hilfestellung zur Beurteilung der Nachhaltigkeit eines Investments gegeben werden. Dies ist auch erforderlich, denn momentan ist es vor allem für Investoren fast unmöglich zu beurteilen, ob ein Produkt, dass den Begriff „ESG“ in der Bezeichnung führt, auch wirklich diesen Kriterien verpflichtet ist.

Wie haben sich die Teilnehmer am Private-Equity-Markt auf diese Situation eingestellt?

Bei immer mehr institutionellen Investoren sind die ESG-Kriterien inzwischen ein fester Bestandteil der Anlagekriterien. PE-Gesellschaften, die diese nicht ausreichend berücksichtigen, werden es in Zukunft schwer haben, Investoren anzuziehen. Dies zeigt auch die gemeinschaftliche Stellungnahme von acht führenden kanadischen öffentlichen Pensionseinrichtungen gegen Ende 2020, in der sie ihre Investitionsbereitschaft an die Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei den Initiatoren beziehungsweise PE-Gesellschaften gekoppelt haben. Dies bedeutet für die PE-Gesellschaften, dass sie beim Einwerben von Kapital von diesen Pensionseinrichtungen nachweisen müssen, dass die Berücksichtigung der ESG-Kriterien ein fester Bestandteil in ihrem Investitionsentscheidungsprozess ist.