Es wird konkreter Das wird sich im WpHG dank Mifid-II-Umsetzung ändern

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Inhaltliche Änderungen

Die neuen Anforderungen bringen bekanntlich Verschärfungen der Verhaltensregeln, der Anlageberatung sowie bei der Vermögensverwaltung mit sich. Nachfolgend sind einzelne ausgewählte Änderungen dargestellt und kommentiert:

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Fazit

Die neuen Vorgaben stellen viele Finanzdienstleister vor große strukturelle und organisatorische Herausforderungen. Eine regelkonforme Umsetzung ist essenziell, da auch bei den Straf- und Bußgeldvorschriften eine Ausweitung der zu ahndenden Verstöße erfolgt.

Des Weiteren hat die Bafin zukünftig auch die Befugnis die Ausübung der Berufstätigkeit für einen Zeitraum von bis zu  zwei Jahren untersagen, wenn vorsätzlich gegen einzelne Vorschriften verstoßen wird.

Zu befürchten ist, dass die endgültigen Vorgaben für die Institute nur sehr kurzfristig vor dem eigentlichen Inkrafttreten der Regelungen ab Anfang 2017 vorliegen werden. Das Zeitfenster für die Umsetzung wäre dann denkbar knapp.

Daher ist es wichtig, die bereits feststehenden Änderungen, gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Berater, zur Umsetzung in Angriff zu nehmen und die noch in der Schwebe befindlichen Neuregelungen genau zu verfolgen.

In einem zweiten Gastbeitrag zum Finanzmarktnovellierungsgesetz wird der Autor das Provisionsverbot für Vermögensverwalter thematisieren.


Über den Autor:
Jürgen App ist Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführer einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der App Audit GmbH. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Bereich Wirtschaftsprüfung und in der Finanzbranche. Seit 2011 bietet App Audit Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen im Bereich Finanzdienstleister, Banken sowie Fonds an.

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