Ersatz für Anleihen Gesundheitsimmobilien liefern krisensichere Cashflows

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Einerseits profitieren die Ärzte, auf der anderen Seite aber auch die Patienten. Denn für sie entfallen lange Wege bei der Weiterbehandlung durch einen Spezialisten. Kommen weitere medizinische Dienstleistungen hinzu, etwa eine Apotheke, ein Sanitätshaus, Augenoptiker oder Physiotherapeut, kann von einem „Gesundheitszentrum“ gesprochen werden. Eine weitere Form der ambulanten medizinischen Versorgung sind Tageskliniken, die auf eine langwierigere Behandlung, jedoch ohne Übernachtungsbetrieb, eingerichtet sind.

Bevorzugte Standorte für Immobilien mit einer ambulanten medizinischen Nutzung sind zentrale Lagen mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, ausreichend Parkplätzen und Laufkundschaft. Gut funktionieren daher auch Standorte in unmittelbarer Nähe zu frequentierten Einkaufslagen oder sogar Praxisflächen innerhalb von Einkaufszentren. Die Anforderungen an die Immobilie ähneln denen von Büro- und Geschäftshäusern, da Praxisflächen in der Regel vergleichbare Gebäudestrukturen erfordern und in der Raumaufteilung ebenso flexibel sein sollten.

An Ladenflächen im Erdgeschoss werden dieselben Anforderungen gestellt, wie an den stationären Einzelhandel, wobei sich die konjunkturunabhängige Nachfrage und die Synergien durch den gemeinsamen Standort mit Ärzten vorteilhaft auswirken. Eine moderne und hochwertige Gebäudeausstattung kommt den praktizierenden Ärzten ebenso zugute wie den Patienten. Und sie dient dem langfristigen Erfolg einer Gesundheitsimmobilie. 

Stationäre Behandlung in Rehabilitationszentren und Kliniken

Bei Rehabilitationszentren und Kliniken steigt gegenüber den ambulanten Formen der ärztlichen Versorgung das Maß der einzuhaltenden rechtlichen Vorschriften. Daraus ergeben sich erweiterte Anforderungen an die Immobilie. Besondere Fachrichtungen von Kliniken können sich hier positiv oder negativ auf die Anforderungen auswirken, so dass immer eine genaue Prüfung notwendig ist. Eine Klinik für Psychosomatik beispielsweise hat weniger bauliche Voraussetzungen zu erfüllen, als etwa eine Klinik mit einer Radiologie, die einen besonderen Strahlenschutz erfordert. 

In jedem Fall handelt es sich jedoch um eine Spezialimmobilie. Interessenten sollten hier die sogenannte Drittverwendungsfähigkeit beachten für den Fall, dass sich die Rahmenbedingungen ändern oder kein Ersatzbetreiber gefunden werden.