Ermittlungen abgeschlossen UBS droht Millionenbußgeld in Deutschland

Die Staatsanwaltschaft Mannheim fordert eine millionenschwere Geldbuße von der Deutschland-Tochter der Schweizer Großbank UBS. Die Ermittler sehen einen hinreichenden Verdacht, wonach verantwortliche Führungskräfte zahlreiche Kunden des UBS-Konzerns, die in Deutschland steuerpflichtig waren, in den Jahren 2001 bis 2012 bei der Begehung von Steuerstraftaten unterstützt hätten.

Unter anderem soll es Bankkunden durch Mitarbeiter der UBS Deutschland entgegen den Vorschriften für den internationalen Zahlungsverkehr ermöglicht worden sein, Gelder als vermeintliche Inlandsüberweisung getarnt über ein bankinternes Clearing-Konto verdeckt in die Schweiz zu transferieren.

Die UBS Deutschland soll in ein entsprechendes Geschäftsmodell der Muttergesellschaft eingebunden gewesen und dabei von dieser unterstützt worden sein. Die Gesamthöhe der beantragten Geldbuße beträgt rund 83 Millionen Euro, davon 1 Million Euro als sanktionierender Anteil. Ob dem Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim stattgegeben wird, muss nun das Landgericht Mannheim in einer Hauptverhandlung entscheiden.

Bescheidene Bußgeldforderung

Gegen das Urteil eines Pariser Gerichts aus dem Februar nimmt sich die Bußgeldforderung geradezu bescheiden aus: Die Schweizer Großbank soll in Frankreich ein Bußgeld von 3,7 Milliarden Euro entrichten – hinzu kommen 800 Millionen Euro Schadensersatz für den französischen Staat. Die Bank bestreitet die Vorwürfe und hat Berufung eingelegt.

Auch im deutschen Fall kündigte die UBS an, den Vorwürfen entschieden entgegentreten zu wollen: Weder die Fakten noch das Gesetz würden die Behauptungen der Ankläger stützen, zitiert der Nachrichtendienst Bloomberg einen Sprecher der Bank.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen