Studie des Bundesverbandes Stiftungsvorstände unterschätzen Haftungsrisiken

Haben das Thema Haftung von Stiftungsvorständen unter die Lupe genommen: Theresa Ratajszczak (l.), Wissenschaftliche Referentin und Antje Bischoff, Leiterin des Kompetenzzentrums Stiftungsforschung

Haben das Thema Haftung von Stiftungsvorständen unter die Lupe genommen: Theresa Ratajszczak (l.), Wissenschaftliche Referentin und Antje Bischoff, Leiterin des Kompetenzzentrums Stiftungsforschung

Lediglich 14,3 Prozent der Stiftungsvorstände in Deutschland befürchten das Eintreten eines Haftungsfalles. Das zeigt eine Online-Studie des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Auf den ersten Blick scheint diese Einschätzung richtig, kam es doch nur bei 2,9 Prozent der befragten Stiftungen zu einem oder mehreren Haftungsfällen.

Betrachtet man jedoch die Angaben zu Fragen von Pflichtverletzungen bei der Vermögensverwaltung oder der Mittelverwendung, zeigen sich deutliche Unsicherheiten bei den Teilnehmern – für die Studienautoren ein Hinweis darauf, dass Haftungsrisiken nach wie vor unterschätzt werden. Auch und gerade in Zeiten von Niedrigzinsen, führen diese doch dazu, dass Stiftungsverantwortliche neben sicheren Anlageformen auch auf solche mit höherem Ausfallrisiko ausweichen müssen.

Ein erster, einfacher und kostengünstiger Schritt, um Haftungsfälle zu vermeiden, ist aus Sicht der Studienautoren, Entscheidungen jeglicher Art schriftlich niederzulegen.  So könnten Vorstandsmitglieder ihre Entscheidungen auch lange später nachvollziehen und gegebenenfalls deutlich machen, dass kein Haftungsfall vorliegt. 65,2 Prozent der Befragten wählen diesen Weg, indem sie getroffene Entscheidungen schriftlich dokumentieren, während 51,4 Prozent immerhin ihre Anlagerichtlinien schriftlich festlegen.

48,6 Prozent der Umfrageteilnehmer übertragen die Vermögensverwaltung auf externe Experten. Letztere für eine risikoreiche Geldanlage oder völlig ertraglose Verwaltung verantwortlich zu machen, reicht jedoch laut Studie nicht aus, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen: Hier greift die Kontroll- und Überwachungspflicht von Vorständen, die sich neben Tätigkeiten von Dienstleistern im Übrigen auch auf das Tun anderer Vorstandsmitglieder erstreckt.

Deutliche Unterschiede bei den Maßnahmen, die Haftungsfälle verhindern sollen, zeigen sich im Hinblick auf die Höhe des Stiftungskapitals:  So wählen große Stiftungen deutlich häufiger sowohl kostengünstige Schritte wie die schriftliche Dokumentation als auch vergleichsweise teure Maßnahmen wie den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese sogenannte directors’ and officers’ liability insurance (D&O-Versicherung) übernimmt die Entschädigungsleistung bei fahrlässigem Verhalten.