Stilles Stehlen Erbschleicherei in der Beratungspraxis erkennen – und verhindern

Maximilian Kleyboldt vom FPSB: Erbschleicherei lässt sich in der Beratungspraxis des Private Wealth Management teilweise erkennen und verhindern.

Maximilian Kleyboldt vom FPSB: Erbschleicherei lässt sich in der Beratungspraxis des Private Wealth Management teilweise erkennen und verhindern. Bildquelle: FPSB

Jedes Jahr, so Zahlen des DIW, gibt hierzulande eine Genera­tion ein Vermögen im Gesamtvolumen von durchschnittlich 400 Milliarden Euro an die nächste weiter. Doch nicht immer bekommen die rechtmäßigen Erben auch das Vermögen der Vor­gängergeneration. Was sich wie der Stoff für einen Film anhört, geschieht häufiger, als man denkt: Erbschleicherei. 

Wie hoch der Schaden durch Erb­schleicherei ist, lässt sich nur vermuten. In einem Fall aus der Beratungspraxis kümmerte sich ein Pfleger um eine ältere Dame, die vor ihrem Tod noch zu Hause lebte. Er brachte sie dazu, ihren Hausarzt zu wechseln, sodass nur noch ein mit dem Erbschleicher befreundeter Arzt sie be­handelte.

Zudem begann der Pfleger, die Erblasserin zu isolieren, indem er Besuche ihrer Familie abblockte. Nach ihrem Able­ben tauchte ein kurz zuvor handschriftlich verfasstes Testament auf, in dem sie den Pfleger zum Alleinerben einsetzte. Die Strategien der Erbschleicher sind stets ähnlich. Sie beginnen damit, Nähe und eine Beziehung zum potenziellen Erblasser aufzubauen. Denn die wenigsten Personen lassen sich ohne ein Vertrauensverhältnis zu einer Vermögenstransaktion bewegen.

Erbschleicher versuchen Kontakt zu unterbinden

Der nächste Schritt ist, Kontakt zu Angehö­rigen zu unterbinden, da sie als gesetzliche Erben die natürlichen Feinde des Erbschlei­chers sind. Außerdem erschleichen sich Täter Vollmachten, fälschen Dokumente, manipulieren handschriftliche Testamente, lassen bestehende Testamente verschwin­den, erwirken eine Heirat oder Adoption oder arbeiten darauf hin, Schenkungen zu Lebzeiten zu erhalten. Es ist zwar mo­ralisch verwerflich, ältere Menschen so zu beeinflussen, dass ein Testament zu den ei­genen Gunsten abgeändert wird.

 

Aufgrund der grundgesetzlich geschützten Testier­freiheit in Deutschland ist Erbschleicherei – sofern sie nicht rechtswidrig erfolgt, also zum Beispiel Dokumente gefälscht werden – rechtlich jedoch nicht angreifbar. Aus diesem Grund ist es besser, sich im Vor­feld zu schützen.

Dafür gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Der erste Schritt für einen Vermögensinhaber ist, dass er sein Testament frühzeitig und dann errich­tet, wenn er im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist. Das ist ohnehin sinnvoll, schließlich lassen sich so ganz grundsätz­lich Erbstreitigkeiten am besten vermeiden. Eine Selbstbindung des Erblassers ist eine mögliche Strategie vor dem Schutz ge­gen Erbschleicherei vor dem Erbfall. 

Eheleute und eingetragene Le­benspartner können ein gemeinschaft­liches Testament oder mit anderen Per­sonen einen Erbvertrag aufsetzen. Stirbt einer der Partner, kann der andere, sofern keine Öffnungsklausel vereinbart wurde, diesen Vertrag nicht mehr ändern, aufhe­ben oder widerrufen. Abweichende letzt­willige Verfügungen sind unwirksam. In einen Erbvertrag kann eine Öffnungsklau­sel mit der Bedingung eingefügt werden, dass der Betroffene seine Testierfähigkeit zuvor gutachterlich prüfen und bestätigen lässt.