Erbschaftsteuerreform Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat bei der umstrittenen Erbschaftsteuerreform einen Kompromiss erzielt. In der Nacht zu Donnerstag traten die Beteiligten nach mehr als sieben Stunden Verhandlungen vor die Presse, um das Ende des anderthalbjährigen Streits zu verkünden.

Demnach sinkt der Faktor zur Bewertung von Unternehmen von 18 auf 13,75. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf von Finanzminister Schäuble (CDU) hatte noch maximal das 12,5-fache vorgesehen. Kann ein Firmen-Erbe die Steuerforderung nicht begleichen, kann diese außerdem künftig nicht mehr für zehn, sondern nur noch für sieben Jahre gestundet werden. Zugleich sollen ab dem zweiten Jahr Zinsen auf die Steuerlast anfallen.

Bei großen Erbschaften ab einem Unternehmenswert von 26 Millionen Euro ist ein Wahlrecht geplant: Betroffene können die Erbschaftsteuer in diesen Fällen aus dem Privatvermögen begleichen oder es greift das sogenannte Abschmelzmodell, das ab 90 Millionen Euro Unternehmenswert wegfällt. Die SPD setzte sich zudem mit der Forderung durch, Luxusgüter wie Yachten, Oldtimer oder Kunstwerke von der Steuerbegünstigung auszunehmen.

Der Kompromiss kommt in letzter Minute: das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber Ende 2014 eine Frist von anderthalb Jahren gesetzt, um eine Reform des  Erbschaftssteuergesetz umzusetzen. Sollte keine Einigung erreicht werden, haben die Karlsruher Richter angekündigt, die Sache durch eigene Vorgaben selbst in die Hand zu nehmen. Der erzielte Kompromiss muss noch durch Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.

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