Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat die Einigung der Großen Koalition bei der Erbschaftsteuer begrüßt. Man sei erleichtert, dass sich Schwarz-Rot kurz vor Auslaufen der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist geeinigt habe, so BStBK-Präsident Raoul Riedlinger.
Die heute verkündete Regelung soll vor allem mittelständische Unternehmen vor einer zu hohen Erbschaftsteuerlast schützen und Arbeitsplätze erhalten. Aus Sicht der BStBK ist besonders positiv, dass die Lohnsummenprüfung für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt. „Gerade für kleine Unternehmen konnte eine deutliche Entlastung von bürokratischen Pflichten beibehalten werden“, sagte BStBK-Präsident Riedlinger.
Gutes Signal an Unternehmen
Weiter begrüßt die BStBK die Regelungen zur Unternehmensbewertung und zu den Zahlungsmodalitäten der Erbschaftsteuer. „Durch die Anpassung des vereinfachten Ertragswertverfahrens wird die seit Jahren bestehende Überbewertung von Unternehmen beseitigt. In Zeiten von extrem niedrigen Zinsen ist dies ein richtiger Schritt“, so Riedlinger weiter.
Auch die überarbeiteten Stundungsregelungen im Erbfall bewertet Riedlinger als gutes Signal an die Unternehmen. Denn diese Regelung bewahrt Unternehmen vor unerwartet hohen finanziellen Belastungen durch die Erbschaftsteuer.
Trotz erzielter Erfolge bleibt nach Auffassung der BStBK das neue Erbschaftsteuergesetz hoch komplex. Es erscheine fraglich, ob der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand noch im Verhältnis zum Erbschaftsteueraufkommen stehe, hieß es.
Die Große Koalition hatte den Kompromiss nach monatelangen Auseinandersetzungen heute verkündet. Demnach soll es künftig schärfere Regeln geben. Firmenerben sind aber immer noch weitestgehend von der Erbschaftsteuer befreit. Bundestag und Bundesrat müssen der Neuregelung noch zustimmen.
Erbschaftsteuerreform Bundessteuerberaterkammer begrüßt Einigung
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