Das ifo Institut schlägt eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer vor. Der Steuersatz soll künftig einheitlich zwischen 5 und 10 Prozent liegen – unabhängig von der Art des vererbten Vermögens. Bisher werden je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögensart Steuern zwischen 7 und 50 Prozent fällig.
„Die bestehenden Ausnahmen in der Erbschaftssteuer, etwa für Betriebsvermögen, führen zu einer unfairen Steuerlastverteilung“, sagt Ifo-Präsident Clemens Fuest. Gerade die Sonderregelungen für Unternehmenserben, die an Bedingungen wie eine fünfjährige Haltefrist geknüpft sind, könnten notwendige Anpassungen verhindern.
„Ein allgemeiner und niedriger Steuersatz würde dafür sorgen, dass Unternehmenserben die Steuerlast tragen können“, so Fuest. Damit Unternehmenserben diese stemmen können, schlägt das Institut zudem großzügige Stundungsregelungen vor. Die Steuer könnten die Erben dann aus dem laufenden Gewinn bezahlen oder über mehrere Jahre als Betriebsausgabe abschreiben.
Die bestehenden Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten, könnten bestehen bleiben. So würden weiterhin vor allem kleinere Erbschaften geschont. Vergünstigungen für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien sollen dagegen wegfallen.
Freibeträge sollen an Immobilienpreise gekoppelt werden
Mit der Reform will das Institut auch auf die starke Wertsteigerung bei Immobilien reagieren. „Die aktuellen Freibeträge wurden seit 2008 nicht angepasst. Das führt angesichts der gestiegenen Immobilienpreise zu Verzerrungen“, erklärt Ifo-Forscher Florian Neumeier. Künftig sollen die Freibeträge daher automatisch an die Preisentwicklung gekoppelt werden.
Trotz niedrigerer Steuersätze soll die Reform aufkommensneutral sein. Die genaue Höhe von Freibeträgen und Steuersatz könne so gestaltet werden, dass die Gesamteinnahmen aus der Erbschaftssteuer konstant bleiben, betonen die Münchner Ökonomen in ihrem Aufsatz aus der Reihe „Bundestagswahl 2025 – wirtschaftspolitische Reformvorschläge für Deutschland“.