Keine Einigung im Betrugsfall Erben von Kunden verklagen Kathrein Privatbank auf 50 Millionen Euro

Sitz der Raiffeisen Bank International in Wien

Sitz der Raiffeisen Bank International in Wien: Die Private-Banking-Tochter Kathrein wird verklagt. Bildquelle: Imago Images / SKATA

Die Kathrein Privatbank wird von dem Erben eines Kunden auf 50 Millionen Euro verklagt. Der Kläger sieht einen Schaden nicht kompensiert, den ein Mitarbeiter aus dem Private Banking der Bank verursacht hat. Zur Erinnerung: Jahrelang bediente sich ein ehemaliger Berater der österreichischen Bank an den Konten mehrerer vermögender Kunden. Nach dem Tod eines Geschädigten flog der Betrug im Jahr 2023 auf.

Die Private-Banking-Tochter der Raiffeisen Bank International zahlte zwar eine Kompensation in Höhe von 35,4 Millionen Euro an die Erben. Dadurch sei aber nur der Betrag gedeckt, der von dem ehemaligen Berater veruntreut wurde. Der entgangene Wertzuwachs durch Zinsen und Anlage sei nicht berücksichtigt, heißt es von Seiten der Kläger. Diese fordern nun insgesamt 50 Millionen Euro.

 

Zudem fordern die Erben eine Feststellung. Denn der tatsächliche Schaden könnte noch höher liegen. „Offenbar haben in diesem Fall sämtliche Compliance-Mechanismen in der Bank über Jahrzehnte hinweg grundlegend versagt“, sagt der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt Lukas Aigner gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA.

Mitarbeiter veruntreute Gelder von zehn Kunden

Der entlassene Mitarbeiter veruntreute seit den 1990er Jahren Gelder von zehn Kunden. Nachdem bei der Bank ein „potenzieller Schadensfall“ entdeckte, stand zunächst eine Summe von „nur“ 6,1 Millionen Euro im Raum, für die auch eine Rückstellung gebildet wurde. Dieser Betrag erhöhte sich auf 27 Millionen Euro.

Der ebenfalls mit dem Fall betraute Anwalt Benjamin Zupancic sprach gegenüber APA von einem „schockierenden Bankenversagen“. Der Mitarbeiter habe laut Klageschrift über Jahre hinweg „faktisch im Alleingang“ agiert und große Geldsummen des Klägers in seine persönliche Sphäre gebracht, das in Banken sonst übliche Vier-Augen-Prinzip griff nicht. Aufgeflogen war der Betrug erst, als der angesprochene Kunde verstarb und die Erben nur einen Bruchteil der Gelder auf den Konten fanden.

Kathrein bündelt Private Banking der Raiffeisen-Gruppe

Die Kathrein Privatbank wurde 1924 gegründet und wechselte seitdem mehrfach den Besitzer. Aktuell gehört die Bank als hundertprozentige Tochter zur Raiffeisen-Bankengruppe und bündelt das Private-Banking-Geschäft des Instituts unter einem Dach. Das Institut beschäftigt 120 Mitarbeiter. 

Die Kathrein Bank teilt mit, sich finanziell für jeden Ausgang des Verfahrens abgesichert zu haben. „Wir haben in Abstimmung mit unserem Wirtschaftsprüfer ausreichend Vorsorge getroffen und werden auch für den Fall, dass der maximalen Forderung der klagenden Partei recht gegeben wird, in der Lage sein, dieser nachzukommen“, heißt es in einem Statement an die APA. 

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