Stattdessen Geeignetheitsprüfung Bundesregierung will Beratungsprotokolle abschaffen

Das Bundesfinanzministerium will das Beratungsprotokoll aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) streichen. Das legt das Ministerium in seinem Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz fest. Laut einem Bericht der „Börsen-Zeitung“ ist der Entwurf mit der schwarz-roten Regierungskoalition abgestimmt.

Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz sollen EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Die geplante Abschaffung der Beratungsprotokolle begründet das Ministerium mit den nunmehr europaweit einheitlichen Aufzeichnungs- und Protokollierungspflichten, die Protokolle überflüssig machen würden.

Geeignetheitsprüfung statt Beratungsprotokoll

Doch ganz ohne bürokratischen Aufwand kommen Berater nicht davon. Denn anstelle der Beratungsprotokolle tritt die Geeignetheitsprüfung und -erklärung. So müssen Anlageberater ihren Privatkunden „auf einem dauerhaften Datenträger eine Erklärung über die Geeignetheit der Empfehlung (Geeignetheitserklärung) zur Verfügung stellen", zitiert die Börsen-Zeitung aus dem Entwurf. Damit soll der Kunde vor dem Produktkauf erfahren, inwiefern der Berater seine Präferenzen, Anlageziele und sonstige Merkmale bei der Produktempfehlung berücksichtigt hat.

Überraschend sind die Pläne des Finanzministeriums indes nicht. Denn das Beratungsprotokoll steht bereits seit Jahren in der Kritik. So forderten im vergangenen Jahr die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Verband der Sparda-Banken eine gesetzliche Regelung, die dem Kunden erlaubt, auf das Beratungsprotokoll zu verzichten. Schließlich sei dies im Versicherungsbereich ähnlich geregelt, argumentierten die Verbände.  

Zudem war eine Überprüfung der Protokollierungspflicht Teil des Koalitionsvertrags. Auch der neue Bafin-Chef Felix Hufeld versprach bei seinem Amtsantritt im März, die in der Branche stark kritisierten Bestimmungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.

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