Ausgeweitete Berichtspflicht Nachhaltigkeitsentwurf der EU setzt Branche unter Druck

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Kritik an der ausgeweiteten Berichtspflicht kommt zudem vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). „Bei der Ausweitung des Kreises der Berichtspflichtigen sollte der Proportionalitätsgedanke im Auge behalten werden. Der Legislativvorschlag bedeutet erheblichen Mehraufwand für die Sparkassen, auch weil die Umsetzungsfristen kurz bemessen sind und die durch die Kommission geplanten Zeiträume zwischen Veröffentlichung der Standards und der Erstanwendung zusätzlich sehr kurz sind. Insgesamt sollte ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der gewünschten Transparenz und den Regulierungskosten für die Sparkassen gewährleistet bleiben“, so DSGV-Präsident Helmut Schleweis.

Er befürchtet, dass die Taxonomie extrem viel Bürokratie mit sich bringt, da die Komplexität des finalen Entwurfs mit einer Vielzahl von Querverweisen eine „riesige Herausforderung" für die Anwender darstellt. Als besondere Herausforderung sieht der Verband zudem den erforderlichen Nachweis, dass eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität andere Umweltziele nicht negativ beeinträchtigen darf. „Deshalb benötigen Realwirtschaft und Finanzwirtschaft eine Taxonomie mit technischen Screening-Kriterien, die klar, schlank und einfach in der Praxis anwendbar sein sollten", fordert der DSGV-Präsident.



Weil es solche Kriterien noch nicht gibt, empfiehlt der DSGV, einen späteren Anwendungszeitpunkt als den bisher vorgesehenen 1. Januar 2022. Der Verband hält die Verschiebung der Berichts- und Transparenzpflichten aus den Artikeln 5 und 8 um ein Jahr für angemessen. Die im März 2021 in Kraft getretene und durch die Taxonomie zur Beurteilung ökologischer und nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten ergänzte EU-Offenlegungsverordnung ordnet Finanzprodukte, in Artikel 9 (sehr nachhaltig), Artikel 8 (nachhaltig) und Artikel 6 (nicht nachhaltig) ein.

„Die Kreditwirtschaft ist bereit, diese Herausforderung anzunehmen. Doch Institute, Kunden, Datenzulieferer, IT-Systementwickler und Prüfer brauchen Zeit, um sich bis zur erstmaligen Berichtsperiode gut auf die neuen Anforderungen vorbereiten zu können. Dafür müssen die neuen Standards frühzeitig veröffentlicht und die Übergangsfristen für die verpflichtende Erstanwendung verlängert werden“, so Schleweis.

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