Ausgeweitete Berichtspflicht Nachhaltigkeitsentwurf der EU setzt Branche unter Druck

Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel

Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel: Die hier erdachte Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt hohe Anforderungen an die Branche Foto: Imago Images / Viebbaslide

Die EU-Kommission hat das sogenannte Sustainable-Finance-Paket vorgelegt. Dieses sieht mit der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, eine Verschärfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die bestehenden Berichtspflichten der Non Financial Reporting Directive (NFRD) werden damit geändert. Der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen wird durch die Regelung erweitert. Diese müssen künftig detailliertere Informationen liefern, für die es zudem eine Prüfungspflicht geben wird. Dazu müssen die Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichte bei der Einreichung digital taggen, also kennzeichnen, wie es bei der Finanzberichterstattung bereits der Fall ist.

Der Grund für die Regeländerung ist, dass die Berichterstattung über finanzielle und nichtfinanzielle Informationen gleichgestellt werden soll. Ziel dieser Maßnahme ist es, Qualität und Vergleichbarkeit der Informationen zu verbessern, um die europäische Wirtschaft insgesamt nachhaltiger zu machen.

Bereits seit 2017 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in der EU dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Die Informationen, so Kritiker, waren aber oft unverlässlich und meist nicht miteinander vergleichbar. Eine belastbare Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Risiken bei Investitionen sei damit fast unmöglich gewesen, auch, weil bislang zu wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen sind. Die aktuellen Regelungen gelten nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Genau hier setzt die EU-Kommission nun an. Künftig sind deutlich mehr Banken und Sparkassen berichtspflichtig.



Frank Dornseifer, Vorstand des Bundesverbands Alternative Investments (BAI) dazu: „Unsere Kritik am Erstentwurf der RTS zur Offenlegungsverordnung basierte unter anderem darauf, dass Intermediäre verpflichtet werden sollen, Informationen zu erheben und dann Investoren zur Verfügung zu stellen, die auf Unternehmens- und Assetebene noch gar nicht oder nur unvollständig existierten. Der schwarze Peter hätte dann ganz klar, aber zu Unrecht bei der Finanzbranche gelegen. Jetzt muss auch die Realwirtschaft in deutlich größerem Umfang diese Last tragen.“ Die Herausforderungen, so der BAI-Vorstand, seien im Hinblick auf die Umsetzung aber sowohl für die Real-, als auch für die Finanzwirtschaft immens, und zwar nicht nur in zeitlicher Hinsicht.