Die lang erwartete Entscheidung zu Bitcoin-ETFs ist gefallen. Gary Gensler, Vorsitzender der US-Aufsichtsbehörde SEC (United States Securities and Exchange Commission) hat nun die Entscheidung verkündet: Die Anträge für Bitcoin-ETFs werden zugelassen. Die zugelassenen Bitcoin-Spot-ETFs könnten schon heute in den Handel starten.
Dies geschah nach einer 3:2-Abstimmung der SEC-Kommissare, in der Gensler und zwei andere sich dafür entschieden, Bitcoin-Spot-ETFs zuzulassen. Es war erwartet worden, dass die Behörde die Produkte zulassen würde, nachdem sie letztes Jahr in einem ähnlichen Fall einen rechtlichen Rückschlag erlitten hatte.
Die SEC lehnte Anträge bislang mit der Begründung ab, dass sie nicht ausreichend nachvollziehen könnte, ob es auf dem Spot-Markt für Bitcoin, an dem Angebot und Nachfrage in Echtzeit aufeinandertreffen, zu Preismanipulationen kommt. Nun sieht die Behörde keine rechtliche Grundlage mehr dafür, die Anträge abzulehnen.
Das markiert das Ende einer Monate andauernden Hängepartie. Im Vorfeld der Entscheidung der SEC hatte der Bitcoin-Kurs große Aufs und Abs erlebt. Im Vorfeld der jetzigen Entscheidung wurde zwischenzeitlich der X-Account (vormals Twitter) der SEC gehackt. Die Täter verkündeten daraufhin eine Genehmigung der Vehikel. Eine Falschmeldung, die den Bitcoin-Kurs auf fast 48.000 US-Dollar ansteigen ließ. Als die SEC bekannt gab, dass ihr Account gehackt wurde, sackte der Kurs wieder auf gut 45.000 Dollar ab.
Am 3. Januar brach der Bitcoin-Kurs ebenfalls aufgrund von Spekulationen über die Haltung der SEC um 9 Prozent ein. Zudem ist der Kurs immer wieder starken Schwankungen ausgesetzt, etwa wenn prominente Investoren wie Cathie Wood große Anteile ihrer Kryptobörse abstoßen, oder Blackrock-Chef Larry Fink von der Kryptowährung schwärmt.
Im vergangenen Sommer wagte Blackrock, der weltweit größte Vermögensverwalter, einen neuen Vorstoß. Das veranlasste eine Reihe anderer traditioneller Finanzinstitute dazu, selbst Anträge für einen ETF zu stellen.
Elf Anträge für Spot-ETFs
Die Zulassung eines Bitcoin-Indexfonds gilt als großes Novum. Über die Vehikel können Vermögensverwaltungen und institutionelle Investoren in Bitcoins investieren, ohne selbst ein Kryptowallet einrichten zu müssen. In den USA gibt es zwar börsengehandelte Indexfonds, allerdings nur Futures, die auf die künftige Kursentwicklung wetten. Bei der jetzigen Entscheidung ging es jedoch um einen Spot-ETF, der direkt in den Bitcoin investiert.
Der Bitcoin-ETF spiegelt dabei ausschließlich die Kursentwicklung der Kryptowährung. Mit dem Geld, das die Anleger einzahlen, werden direkt Bitcoin gekauft, der Fonds wird dann an der Börse gehandelt.
Insgesamt elf Anträge gab es für diese Spot-ETFs. Für gewöhnlich arbeitet die SEC Anträge nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ab. In diesem Fall hat die Aufsichtsbehörde jedoch allen Antragsstellern gleichzeitig grünes Licht gegeben, wodurch im Wettrennen um potenzielle Kunden pari herrscht.
Und noch vor dem Startschuss versuchten die Wettkämpfer (Blackrock, Ark Invest und 21 Shares, Grayscale, Bitwise, Vaneck, Wisdomtree, Invesco Galaxy, Fidelity, Valkyrie, Franklin Templeton sowie Hashdex) sich Vorteile zu verschaffen – gerade bei den Gebühren. Für die Vermögensverwalter sind geringe Gebühren besser als gar kein Geschäft, wenn es um Handel und Verwahrung von Bitcoins geht. Da alle elf gleichzeitig an den Start gehen werden, ist ein Gebührenkampf sehr wahrscheinlich. Diesen wird womöglich nicht jeder bis zum Ende mitmachen, insbesondere für kleinere Vermögensverwalter könnte dies schwer werden.
Gary Gensler bleibt auch nach Verkündung Bitcoin-Kritiker
Die von der SEC getroffene Entscheidung ist durchaus eine Überraschung. Denn deren Chef Gary Gensler gilt nicht als Freund der Kryptowährung. Bereits 2021 kündigte er eine Regulierung von Coins an, da er beim Handel diese wie Wertpapiere sieht. „Wenn das der Fall ist, dann fallen sie in unseren Aufsichtsbereich, und sie müssen sich bei der SEC registrieren“, machte Gensler bereits damals klar.
Gensler warnt auch öfter via X vor Investitionen in Kryptowährungen, erst am 8. Januar 2024 schrieb er: „Diejenigen, die Krypto-Investitionen/Dienstleistungen anbieten, halten sich möglicherweise nicht an das geltende Recht.“ Und Chef der US-Börsenaufsicht SEC ist ein ausgewiesener Experte für Kryptowährungen, der vor seiner Ernennung als Professor an der Eliteuniversität MIT Kurse über Bitcoin und die unterliegende Blockchain-Technologie gegeben hat.
Bezeichnend ist auch, wie Gensler in einer Rede am 3. August 2021 beim Aspen Security Forum Kryptowährungen beschrieb. Öffentliche Fiat-Gelder erfüllten drei Funktionen: Wertaufbewahrungsmittel, Rechnungseinheit und Tauschmittel. „Kein einzelnes Krypto-Asset erfüllt jedoch alle Funktionen des Geldes im Großen und Ganzen.“ In erster Linie seien Krypto-Assets digitale, knappe Vehikel für spekulative Investitionen. In diesem Sinne könne man sie als hochspekulative Wertaufbewahrungsmittel bezeichnen. Daher ist die nun gefällte Entscheidung aus Gensler Sicht ungewöhnlich.
Und auch nach der Verkündung, dass die SEC Bitcoin-ETFs zulassen wird, konnte Gensler sich einen Seitenhieb nicht verkneifen. In einer Mitteilung betont er, dass er Kryptowährungen immer noch skeptisch gegenüber stehe, doch aus formaler Sicht den ETFs nichts mehr im Wege stehe. „Bitcoin ist in erster Linie ein spekulativer, volatiler Vermögenswert, der auch für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche, die Umgehung von Sanktionen und Terrorismusfinanzierung genutzt wird“, stellte stellte klar. Daher sollten Anleger vorsichtig bleiben.