Erwin Müller gegen Bank J. Safra Sarasin Entscheidung im Millionen-Prozess verschoben

Im Millionen-Prozess des Drogerie-Unternehmer Erwin Müller gegen die Bank J. Safra Sarasin steht die Entscheidung weiter aus, berichtet die „Stuttgarter Zeitung“. Renate Baur, die Vorsitzende der 4. Zivilkammer des Landgerichts, sagte demnach den Verkündungstermin ab.

Das Gericht begründet die Entscheidung mit neuen Schriftsätzen, die beide Parteien eingereicht hätten. Laut der Tageszeitung steckt hinter dem Aufschub aber noch mehr: Vor allem zeitliche Probleme, denn Richterin Baur gehe Ende Januar in den Ruhestand. Dann wechsle auch der Beisitzer den Arbeitsplatz. Damit würde der Fall in neue Hände gehen und sich weiter hinziehen. Auch würden die Karten neu gemischt. Richterin Baur hatte die Zuständigkeit bisher eher beim Schweizer Gericht gesehen. Ein neuer Richter könnte das anders sehen.

Müller fordert 47 Millionen Euro von der Bank J. Safra Sarasin. Er steckte Anfang 2011 über die Bank in den Sheridan Solutions Equity Arbitrage Funds der Luxemburger Fondsgesellschaft Sheridan. Die Rendite sollte 12 Prozent im Jahr betragen. Hierzu nutzten die Manager eine Steuerlücke.

Das Geld der Investoren floss in US-Pensionsfonds, die Cum-Ex-Geschäfte abschlossen. Hierzu kauften die Manager kurz vor der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft deren Aktien (cum) und verkauften sie nach der Versammlung direkt wieder (ex). Der entsprechende US-Pensionsfonds kassierte die Dividenden und berief sich beim Bundeszentralamt für Steuern auf ein zwischenstaatliches Abkommen, wonach ihm der deutsche Staat die Kapitalertragsteuer außerdem noch auszahlte.

Seit 2012 sind diese Nachweispflichten in Deutschland neu geregelt, sodass diese Cum-Ex-Geschäfte und eine Auszahlung der Kapitalertragsteuer unterbunden sind. Somit bekommt auch Müller kein weiteres Geld ausgezahlt. Geld, das er nun gerichtlich von der Sarasin-Bank einfordern will, weil er von allem nichts gewusst haben will. Diese will lieber vor einem Schweizer Gericht verhandeln lassen, wohingegen Müller sein Recht vor einem deutschen Gericht geltend machen will.

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