Tatsächlich sind es bis heute vor allem institutionelle und semiprofessionelle Anleger, die in Privatmärkte investieren. Diese setzen schon seit langem auf Private Equity, Infrastruktur oder Private Debt, um Chancen abseits der Börsen zu realisieren und ihr Portfolio zu diversifizieren. Um hier investieren zu können, braucht es in der Regel Kapital in Millionenhöhe.
Daher heißt es häufig, Privatanleger hätten kaum Zugang zu diesen Anlageklassen. Das stimmt jedoch nur partiell. Im Bereich Private Equity zum Beispiel gibt es bereits seit Anfang der 2000er Jahre Anbieter, die sich darauf fokussiert haben, Privatanlegern den Zugang zu erschließen. Das schaffen sie, indem sie vergleichsweise kleine Beträge von einer Vielzahl von Anlegern bündeln und zum Beispiel über Dachfondsstrukturen investieren.
Seit 2013 reguliert das AIFM-Gesetz diesen Markt. Dieses bezieht sich auf alle Fonds, die nicht den Ogaw-Vorschriften unterliegen. AIFs können eine breite Palette von Anlageklassen abdecken, darunter Private Equity, Immobilien und andere alternative Investments. Für Privatanleger in Deutschland gibt es daher bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit, über AIFs auch voll reguliert in einen Teil des Privatmarkts zu investieren. Warum also Eltif 2.0?
Eltif 2.0 – mehr Evolution als Revolution
Die Eltif-Verordnung – Eltif steht für European Long-Term Investment Fund – stammt ursprünglich bereits aus 2015. Eltifs wurden damals für langfristige Investitionen in Infrastruktur, KMU und nachhaltige Projekte entwickelt – also jene langfristigen, illiquiden Investitionen, die zum Teil zumindest in Deutschland schon durch AIFs abgedeckt wurden. Das Ziel hinter dem Eltif war es, EU-weit mehr privates Kapital für die Finanzierung der notwendigen Transformationen, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung und der Energiewende, freizusetzen.
Aufgrund verschiedener Hürden blieb die Anzahl der aufgelegten Eltifs jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. So waren etwa die Anforderungen an das liquide Mindestvermögen des Anlegers zu hoch oder die Vorgaben schränkten die Portfoliozusammensetzung ein. Lediglich in einzelnen Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Italien verlief die Entwicklung vor allem aufgrund steuerlicher Anreize etwas besser.
Aus diesem Grund hat die EU-Kommission beschlossen, die Richtlinie zu novellieren. Die neue Richtlinie ist 2024 in Kraft getreten. Dabei schaffte die Kommission vor allem die hohen Einstiegshürden für Privatanleger ab. Theoretisch können Anleger in Eltifs nun mit Mindestanlagebeträgen von einem Euro investieren. In der Praxis liegt die Mindestanlage je nach Anbieter jedoch bei 5.000 Euro aufwärts. Darüber hinaus hat die Kommission die Anlageformen neu geregelt und das Spektrum der möglichen Anlagen erweitert. So sind nun auch Dachfondskonzepte zulässig. In Kombination mit den einfachen EU-weiten Vertriebsmöglichkeiten macht dies Eltifs auch für (neue) Anbieter attraktiv, die bislang die individuellen nationalen Gesetze für den Vertrieb von AIFs an Privatkunden gescheut haben.
Die Neuausrichtung war daher ein notwendiger Schritt. Vor allem die erhöhte mediale Aufmerksamkeit ist für die Branche von Vorteil. Allerdings preisen die Medien den Eltif 2.0 in diesem Zuge oft als neue Produktkategorie an, die „Privatanlegern endlich den Zugang zu den privaten Märkten ermöglicht“. Tatsächlich handelt es sich aber eher um eine Spielart der bereits existierenden AIFs mit einigen geänderten, EU-weit gültigen Regeln.