Einigung beim Wechsel der Einlagensicherung Regelung zur HSH Nordbank gilt als Blaupause für andere Institute

Hans-Walter Peters ist Präsident des Bankenverbandes deutscher Banken (BdB).

Hans-Walter Peters ist Präsident des Bankenverbandes deutscher Banken (BdB). Foto: Berenberg Bank

Der Privatisierung der HSH Nordbank steht nichts mehr im Weg. Der Wechsel des Einlagensicherungssystems als größte verbliebene Hürde ist beseitigt. Die Beteiligten haben den Durchbruch geschafft, erklärt Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes deutscher Banken (BdB), gegenüber dem „Handelblatt“ (bezahlpflichtig). Die Landesbank bleibt demnach bis Ende 2021 Mitglied im Haftungsverbund des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), soll jedoch bereits zum 1.?Januar 2019 Mitglied im Prüfungsverband der deutschen Banken werden, so Peters im Interview: „Der Prüfungsverband wird die HSH von Anfang 2019 bis Ende 2021 gemeinsam mit dem DSGV eng begleiten.“

Zum 1. Januar 2022 soll es dann einen nahtlosen Übergang der Landesbank vom DSGV in den BdB-Sicherungsfonds geben, wenn sie alle Kriterien erfüllt. Die gefundene Lösung könnte eine Blaupause für andere Banken darstellen, die das Szenario einer Privatisierung durchspielen, wie etwa aktuell die Norddeutsche Landesbank (Nord/LB). Im Fall der HSH habe es sich um eine Premiere gehandelt, da noch nie zuvor ein öffentlich-rechtliches Institut in die Einlagensicherung der privaten Banken wechseln sollte. „Der Bankenverband hat dafür eine Brücke gebaut, über die nicht nur die HSH, sondern auch andere Institute gehen können“, so BdB-Präsident Peters.

Kurze Zeit nach dem angekündigten Verkauf der HSH Nordbank an ein Konsortium um die Finanzinvestoren Cerberus und J.C. Flowers brandete die Frage um die Übergangsfrist des Instituts in die Einlagensicherung des privaten Bankgewerbes auf. Der BdB hatte in Person seines Hauptgeschäftsführers Christian Ossig klar gemacht, dass im Fall HSH eine Doppelmitgliedschaft in beiden Sicherungssystemen nicht funktionieren kann. Anschließend hatten die Sparkassen in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die Satzung ihrer Einlagensicherung geändert, um der Landesbank einen nahtlosen Übergang in das Sicherungssystem des privaten Bankgewerbes zu ermöglichen.

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