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Erste Asset Management „Eine glaubwürdige ESG-Ausrichtung schafft man nicht über Nacht“

Walter Hatak, Head of Responsible Investments der Erste Asset Management Foto: Erste Asset Management

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Herr Hatak, an ESG gibt es in der Investmentwelt kein Vorbeikommen mehr. Die nachhaltigen Vorgehensweisen im Markt sind mitunter sehr unterschiedlich. Wie haben Sie sich mit Ihrem ESG-Konzept positioniert?

Walter Hatak: Wir haben uns bereits im Jahr 2001, als nachhaltige Veranlagungen noch eine Nische waren, mit dem Start des ersten nachhaltigen Fonds vorgewagt. Seitdem haben wir die nachhaltige Fondsidee kontinuierlich zu einer unternehmensweiten Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickelt. Die negativen Schlagzeilen großer Fondshäuser in den letzten Jahren geben uns hier Recht. Eine nachhaltige Ausrichtung, die von allen Bereichen glaubwürdig mitgetragen wird, schafft man nicht über Nacht. 

Was unterscheidet Sie hier von vielen anderen Kapitalanlagegesellschaften?

Hatak: Unser höchstes Gut ist die Glaubwürdigkeit. Insofern war es uns ein besonderes Anliegen, nur jene Fonds als Impact-Fonds beziehungsweise Artikel-9-Fonds zu klassifizieren, die auch unseren höchsten Nachhaltigkeitsansprüchen genügen. Dies hat sich insofern ausgezahlt, als dass wir im Gegensatz zu großen Mitbewerbern von keinen Rückstufungen betroffen waren. Neben der Glaubwürdigkeit und der Transparenz ist die über Jahre aufgebaute ESG-Expertise eines unserer großen Aushängeschilder. Dies zeigt sich einerseits in unserem proprietären ESGenius Score, der das Beste aus zwei Welten kombiniert, nämlich den ethischen Ansatz und den Risikoansatz, andererseits in der Qualität unserer ESG- Analysten und -Analystinnen, die unser quantitatives Modell bei entsprechender Begründung übersteuern können. 

Welche ESG-Mindeststandards beziehungsweise Ausschlüsse verfolgen Sie mit Ihrem ESG-Fonds?

Hatak: Wir unterscheiden zwei Level von Mindestkriterien: Einerseits firmenweite Mindeststandards, die für alle Publikumsfonds der Erste Asset Management gelten und sowohl Kohleabbau, Kohleverstromung als auch geächtete Waffen ausschließen. Und andererseits schließen wir zusätzlich für sämtliche nachhaltige Einzeltitelfonds Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzungen, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Verstöße gegen UN Global Compact sowie Rüstungsproduzenten aus. Zudem kommt bei allen nachhaltigen Einzeltitelfonds auch unser ESGenius Score zur Anwendung, der eine ESG-Mindestqualität im jeweiligen Branchenvergleich festlegt. Für Kundinnen und Kunden, die ethisch noch anspruchsvoller sind, verfügen wir mit dem österreichischen Umweltzeichen und drei Sternen beim FNG-Siegel über extern zertifizierte Fonds, die eine Vielzahl an zusätzlichen Kriterien einhalten. 

Sie haben sich für E-Mobilität ausgesprochen, investieren aber nicht in Tesla. Ist das nicht ein Widerspruch?

Hatak: Nein, denn unser Motto ist nicht „der Zweck heiligt alle Mittel“. Wie zuvor erwähnt, gibt es unabhängig vom Geschäftsmodell bestimmte Geschäftspraktiken, wo wir bei Verstößen nicht wegsehen. Bei Tesla waren dies Vorwürfe im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen neben problematischer Governance, die eng mit dem CEO verknüpft ist.  

Was ist Ihren Kunden bei der nachhaltigen Anlage besonders wichtig?

Hatak: Die Reputation unseres Hauses zeigt sich neben der Innovationsfähigkeit einerseits in unserem breiten Produktspektrum, zu dem unter anderem Microfinanzfonds und soziale Impact-Fonds zählen. Andererseits aber auch in unseren technischen Umsetzungen. Damit meine ich neben dem bereits genannten ESGenius Score auch unsere ESGenius Webapplikation, die sämtliche relevanten ESG-Informationen für Investmententscheidungen als auch Impact-Berechnungen grafisch aufbereitet. 

Wie profitieren Ihre Kunden insbesondere mittel- und langfristig von Ihrem ESG-Ansatz?

Hatak: Neben einem positiven Impact durch intensiven Unternehmensdialog und Stimmrechtausübung, worüber wir jährlich in einem detaillierten Report berichten, versuchen wir selbstverständlich auch ein ordentliches Veranlagungsergebnis zu erzielen. 

Wie beurteilen Sie die EU-Klassifizierung nachhaltiger Fondsangebote in Artikel-8- und Artikel-9-Fonds?

Hatak: Obwohl es hier auch viel Kritik gab, vor allem von Häusern, die mit Umstufungen konfrontiert waren, sehen wir die EU-Klassifizierung im Endergebnis durchaus positiv. Die Spreu konnte bei Artikel-9-Fonds durchaus vom Weizen getrennt werden. 

Wie kommt es, dass Erste AM bereits seit zwei Dekaden – noch weit vor der Regulierung – über einen Fonds verfügt, der alle Kriterien eines Artikel-9-Fonds erfüllt?

Hatak: Sowohl der Erste Stock Environment als auch die EU-Regulatorik sind mit dem Ziel gestartet, Investitionen in Zukunftstechnologien zur Bekämpfung des Klimawandels zu lenken. Es macht uns durchaus stolz, dass sich die jahrelange Ausrichtung des Fonds mit dem Fokus auf erneuerbare Energien, Wasser und Recycling auch in den sechs Zielen der EU-Taxonomie wiederfindet. 

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Kilian Minderlein

Sales Manager

Erste Asset Management Deutschland GmbH

Tel.:   +49 (0) 89 877 690 - 775

Mobil: +49 (0) 173 294 8586

[email protected]

 

Risikohinweise

Warnhinweise gemäß InvFG 2011: Für den Investmentfonds werden dauerhaft mindestens zu 85 % des Fondsvermögens Anteile des ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT (Master-Fonds) erworben.

Vorteile für Anlegerinnen und Anleger

  • Breite Streuung in Unternehmen der Umweltbranche schon mit geringem Kapitaleinsatz.
  • Chancen auf attraktive Wertsteigerung.
  • Der Fonds eignet sich als Beimischung zu einem bestehenden Aktienportfolio und ist für einen langfristigen Substanzzuwachs bestimmt.

Zu beachtende Risiken

  • Der Fondspreis kann stark schwanken (hohe Volatilität).
  • Aufgrund der Anlage in Fremdwährungen kann der Anteilwert in Euro durch Wechselkursänderungen belastet werden.
  • Kapitalverlust ist möglich.
  • Da der Feeder-Fonds den Großteil seines Vermögens in den Master investiert, hängt die Kursentwicklung des Feeder-Fonds maßgeblich von der Kursentwicklung des Master-Fonds ab. Weitere Risiken, die für den Feeder-Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Feeder-Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE STOCK ENVIRONMENT sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE STOCK ENVIRONMENT zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE STOCK ENVIRONMENT berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.
Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Umfassende Informationen zu den, mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.
Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger:innen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.
Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Zahl- und Informationsstelle in Deutschland ist HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21 - 23, D - 40212 Düsseldorf. Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle können Rücknahmeanträge für Anteile am/an den Fonds eingereicht und die Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen sowie sonstige Zahlungen durch die deutsche Zahlstelle an die Anteilinhaber:innen auf deren Wunsch in bar in der Landeswährung ausgezahlt werden. Alle erforderlichen Informationen für die Anleger:innen vor und auch nach Vertragsabschluss - die Fondsbestimmungen, der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ bzw. das Basisinformationsblatt, die Jahres- und Halbjahresberichte - sind ebenfalls bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die Anteilinhaber:innen werden im „Bundesanzeiger“, Köln, veröffentlicht.

 

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