Schutz vor Vollstreckung
Überhaupt: Vermögen als Ziel von Angriffen. Ein Immobilienboom ist in Deutschland deutlich zu erkennen. In Großstädten werden Häuser und Wohnungen verstärkt als Anlageobjekte gekauft. Sollte einmal etwas schiefgehen, handelt es sich um Vollstreckungsobjekte.
Im Rest der Welt gibt es in jedem beliebigen Zeitraum mindestens ebenso attraktive Immobilienmärkte wie in Deutschland. So kann Vermögensschutz durch die Rechtsform einer Holding, die zuständige Gerichtsbarkeit oder räumliche Distanz bestehen. Gleiches trifft auf Bankkonten zu.
Unnötig, weil Sie sich nie etwas zuschulden haben kommen lassen? Da sprechen Sie bitte mal mit Opfern von fehlerhaftem Handeln der deutschen Verwaltung. Schnell können Ihre Konten oder die Ihrer Kunden gesperrt sein. Ein Mitbürger mit gleichem Namen und gleichem Geburtsdatum, der beim Finanzamt in Schieflage geraten ist, reicht aus. Kein Einzelfall. Sollten Sie deshalb Angst haben? Bitte nicht. Doch Sie sind nun hoffentlich dafür sensibilisiert, wie einfach es ist, Zugriff auf Vermögensteile zu verlieren.
Aber nicht nur Betongold, auch echtes Gold ist seit einigen Jahren für viele ein Thema. Leider ist die Sache komplex. Vor einem Investment ist zu klären, was man mit dem Gold bezweckt. Soll es der Investition oder Spekulation dienen, sollte es möglichst liquide sein. Etwa an der Börse handelbar.
Zudem sollten mit einem Wertpapier nicht nur Forderungen für Gold, sondern tatsächliches Gold verbunden sein. Es sollte also ein Wertpapier sein, bei dem Wirtschaftsprüfer mindestens monatlich den Wert des unterlegten physischen Goldes bestätigen.
Sie wollen die Freiheit, sich bei Bedarf das Gold ausliefern zu lassen? Kein Problem. Auch Wertpapiere mit solchen Optionen gibt es. Zudem stellt sich die Frage nach der Stückelung. Steht Gold als Wertspeicher und Risikoabsicherung für den Fall massiver Krisen und vielleicht sogar gesellschaftlicher Verwerfungen im Vordergrund, bieten sich kleinere Stückelungen in Form von Münzen mit dem Gewicht von maximal einer Unze pro Stück an.
Selbst 1g-Plättchen à 100 Stück zusammen im Scheckkartenformat werden auf dem Markt angeboten. Und die Aufbewahrung? Zu Hause bleibt die Gefahr des Diebstahls. Ans Bankschließfach kommen Anleger im Fall einer großen Finanzkrise nicht mehr. Hinzu kommt: Ein Staat in Finanznöten könnte den Besitz von Gold unter Strafe stellen und jeden verpflichten, sein Gold weit unter dem bis dahin gültigen Marktwert abzuliefern.
Sowas würde es in Deutschland, einem demokratischen Rechtsstaat nie geben? Nun ja, fragen Sie mal Amerikaner, wie überraschend das von 1933 an geltende Goldverbot eingeführt wurde. Bankschließfächer fallen als krisensicherer Aufbewahrungsort aus.
Es bietet sich folglich für den Großteil des Goldes ein Schließfach in nichtstaatlicher Hand an, das sich vorzugsweise außerhalb Deutschlands befindet. Eine weitere Form dieser Verwahrung stellt die Kombination mit einem Ertragsbringer dar.
So ist es möglich, im Rahmen eines Privat-zu-privat-Kredits ein physisches Depot im Wert von 100.000 Euro mit 50.000 Euro zu beleihen. Der Inhaber des Golddepots erhält so bei Bedarf kurzfristig Liquidität.
Asset Protection kann mit einem zweiten Bankkonto anfangen und bis hin zur ausländischen Aufenthaltsgenehmigung oder sogar einer weiteren Staatsbürgerschaft reichen. Alle vorgestellten Umsetzungen sind jedoch letztlich nur Werkzeuge, um das eigentliche Ziel zu erreichen – den ganzheitlichen Schutz des Vermögens.
Deshalb ist es so wichtig, sich vor einer Verlagerung einzelner Vermögensteile die richtigen Fragen zu stellen. Es ist immer zuerst das „Warum“ zu klären, bevor es um das „Wie“ gehen sollte.
Über den Autor:
Christian G. Hirschbiel ist seit vielen Jahren auf den Bereich Asset Protection fokussiert. Als Rechtsanwalt unterstützt er Unternehmer dabei, ihre Familie und ihr Vermögen über Grenzen hinweg abzusichern. Mehr erfahren Sie hier.