Ein Fünftel weniger Mifid II lässt Research-Erträge einbrechen

 William Llamas ist Autor der Studie „Mifid II at the Midpoint“ und bei Greenwich Associates für die Beziehungen zu den Großanlegern zuständig.

William Llamas ist Autor der Studie „Mifid II at the Midpoint“ und bei Greenwich Associates für die Beziehungen zu den Großanlegern zuständig. Foto: Greenwich Associates

Von vielen Experten erwartet, schlägt die Finanzmarktrichtlinie Mifid II mittlerweile voll auf das Research durch: Wie das Beratungshaus Greenwich Associates mitteilt, werden Wertpapierbroker im laufenden Geschäftsjahr mit der Analyse von Aktien schätzungsweise 20 Prozent weniger verdienen als im vergangenen Turnus. In Zahlen ausgedrückt sinken die Einnahmen in dem Geschäftsfeld firmenübergreifend um etwa 300 Millionen Dollar infolge von Mifid II.

Zugleich haben die größten institutionellen Investoren in Europa ihre Budgets für externes Aktien-Research in diesem Jahr um 19 Prozent gekürzt. Und im kommenden Jahr ist laut Greenwich mit einer weiteren Kürzung um fünf bis sechs Prozent zu rechnen. „Mit dem drastischen Rückgang im Jahr 2018 scheint das Schlimmste vorbei zu sein“, meint William Llamas, der bei Greenwich Associates für die Beziehungen zu den Großanlegern zuständig ist.

Er ist zugleich Autor der Studie „Mifid II at the Midpoint“ und betont, dass vor allem kleinere Wertpapieranalysehäuser, Investmentbanken und andere Dienstleister „um jeden Dollar kämpfen“ werden. Ein Erfolg für diese Häuser bestehe bereits darin, wenn der Umsatz in diesem Geschäftsfeld im Jahresvergleich stabil bleibt.

Mit der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie Mifid II haben sich Anfang 2018 die Regeln für die unterschiedlichen Research-Dienstleistungen, wie zum Beispiel Analysen oder die Organisation von Roadshows, geändert. Zuvor war es üblich, dass Banken Vermögensverwaltern und Fondsgesellschaften Research-Dienstleistungen in Verbindung mit dem Brokerage der entsprechenden Wertpapiere bereitstellen. Dabei ist die schriftliche Abfassung der Analyse eines Unternehmens meist das Research-Instrument schlechthin.

Seit 2018 müssen Vermögensverwalter Research-Dienstleistungen entweder aus eigenen Mitteln oder aus einem Analysekonto, das durch Kundengelder gespeist wird, zahlen. Die Entgelte der Banken dürfen dann nur noch die Kosten für die Ausführung von Wertpapiertransaktionen, nicht aber für weitere Dienstleistungen umfassen. Research-Dienstleistungen von Banken müssen separat ausgewiesen werden. 

Indem Vermögensverwalter durch Mifid II dazu angehalten werden, die von ihnen gezahlten Handelsgebühren von Investment-Analysten-Kosten getrennt zu halten, will die Europäische Union Interessenskonflikte vermeiden.

 

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