Eigenkapital aufgezehrt Lage der Deutschen Steuerberater-Versicherung verschärft sich

Frank Grund überwacht als Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin auch Pensionskassen.

Frank Grund überwacht als Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin auch Pensionskassen. Foto: Bafin

Die Lage der angeschlagenen Deutschen Steuerberater-Versicherung ist ernst, das wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres deutlich. Damals berichtete die Pensionskasse mit Sitz in Bonn von enormen bilanziellen Problemen. Wie verfahren die Lage ist, zeigt der Jahresabschluss für 2018.

Wie die Pensionseinrichtung nun per Ad-hoc-Meldung berichtet, hat der Vorstand im Entwurf des Jahresabschlusses 2018 eine „erhebliche Verstärkung der Deckungsrückstellungen zur Zinsvorsorge“ berücksichtigt. Demnach bewertet die Deutsche Steuerberater-Versicherung den bilanzierten Schuldenposten aus Versicherungsverträgen nun deutlich höher. Grund dafür sei die anhaltende Niedrigzinsphase, der sich die Deutsche Steuerberater-Versicherung „trotz eines soliden Kapitalanlagenmanagements“ nicht länger entziehen könne.

Der Ausbau der Deckungsrückstellung führt in dem Entwurf des Jahresabschlusses zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 158 Millionen Euro. Das entspricht zirka 13 Prozent der Deckungsrückstellung. 

Wie die Deutsche Steuerberater-Versicherung erläutert, sei das Eigenkapital vollständig aufgezehrt. Vor diesem Hintergrund erfüllt die angeschlagene Pensionskasse die im Versicherungsaufsichtsgesetz vorgegebene Mindestkapitalanforderung nicht mehr. Wie es heißt, sei die am 5. Dezember 2018 veröffentlichte drohende Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 eingetreten.

Um die finanzielle Notlage auszuräumen, hat die Pensionskasse auf dem Weg der Sanierung mehrere Optionen. Im Gespräch ist neben einer Herabsetzung der Leistungen auch die Erhöhung der Beiträge. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung hat nachrangige Inhaberschuldverschreibungen in einem Gesamtbetrag von 10 Millionen Euro begeben. Das macht die Sanierung komplizierter. Zunächst will die Schuldnerin nun eine Gläubigerversammlung einberufen.

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