Eigenheime deutscher Ruheständler HPR Capital Management startet Fonds für Nießbrauchimmobilien

Älteres Ehepaar vor ihrem Eigenheim: Bei einer Nießbrauchimmobilie verkaufen die Eigentümer das Objekt unter Marktwert und erhalten im Gegenzug ein insolvenzfestes Wohn- und Nutzungsrecht.

Älteres Ehepaar vor ihrem Eigenheim: Bei einer Nießbrauchimmobilie verkaufen die Eigentümer das Objekt unter Marktwert und erhalten im Gegenzug ein insolvenzfestes Wohn- und Nutzungsrecht. Foto: imago images / Westend61

HPR Capital Management legt einen geschlossenen Spezial-AIF auf, bei dem das Management in deutsche Nießbrauchimmobilien investiert. Die Mindestanlagesumme für die Zielgruppe der semi-professionellen und professionellen Anleger beträgt den Angaben zufolge 200.000 Euro. Im Anlagezeitraum von 15 Jahren will man beim „Portfolio Grund & Boden Invest 2019“ ein Zielvolumen von 50 Millionen Euro in rund 150 Immobilien mit einem Verkehrswert von mehr als 80 Millionen Euro anlegen.

Die angestrebte Rendite des Fonds beträgt nach konservativer Schätzung jährlich 4 Prozent bei laufenden Kosten von 0,7 Prozent pro Jahr. Diesem Szenario liegt die Annahme zugrunde,  Wohnimmobilien erfahren einen Wertzuwachs von jährlich 2 Prozent. Bei angenommenen Wertzuwächsen von bis zu sechs Prozent pro Jahr rechnet die KVG im optimistischen Szenario mit einer Rendite von bis zu 12,5 Prozent pro Jahr. Eine erstmalige Gewinnausschüttung plant HPR Capital Management beim nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgelegten Spezial-AIF vier Jahre nach Fondsemission.

Investitionsziele des „Portfolio Grund & Boden Invest 2019“  seien bestehende Wohnimmobilien an nachhaltigen deutschen Top-Standorten. Der Kaufpreis der Immobilien berechne sich aus dem Marktwert abzüglich des kalkulierten fiktiven Mietzinses, dem sogenannten Nießbrauchwert, für einen definierten Nießbrauchzeitraum. Beispiel: Im Fall eines 70-jährigen Immobilieneigentümers würde der Kaufpreis abzüglich des Nießbrauchwerts bei etwa 60 Prozent des Gutachtenwerts liegen. Der Immobilienverkäufer bleibe bis an sein Lebensende wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie.

Ein externer Gutachter bewertet alle Wohnimmobilien vor Ankauf. Anschließend beurteilt HPR CM die Objekte über ein hauseigenes Bewertungssystem nach ESG-Kriterien. Sozial-ethische Kriterien stehen dabei besonders im Vordergrund, etwa die Lebensumstände der Verkäufer und eine ausreichende Beratung vor Verkauf der Immobilie. „Der Verkäufer kann das in der Immobilie gebundene Kapital nutzen und trotzdem weiterhin in seinem Eigenheim bleiben“, erklärt Michael Rau, Geschäftsführer der HpR Capital Management. Die Investoren könnten eine Immobilie im Rahmen einer Off-Market-Transaktion unter Marktwert erwerben, so Rau.

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