Depot A bei Regionalbanken Wie effizientes Eigenkapital-Management bei Immobilienanlagen gelingt

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Reduzierung des NAV der Immobilien-Gesellschaft

Der Fonds kann mittels seines eigenen Eigenkapitals Gesellschafterdarlehen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an seine Immobilien-Gesellschaften ausreichen.

Hierdurch verändert sich nicht die Größe des Eigenkapitals auf Fondsseite, aber der NAV der Gesellschaft und damit auch anteilig die insofern sich verringernde Bezugsgröße für das Risikogewicht von 250 Prozent. Auf dasselbe Ziel der NAV-Reduzierung zahlt die Aufnahme von Fremdbankmitteln ein, und zwar exakt auf Ebene der Immobilien-Gesellschaften selbst. Hier spielt allerdings das Problem der Zinswende rein, wonach wegen erhöhter Einstände der Effektivzins der Finanzierung in vielen Fällen über den Immobilienrenditen liegt, sofern diese sich noch nicht ausreichend bewegt haben. Soweit kein positiver Leverage-Effekt erzielbar ist, wird die Aufnahme von Fremdbankdarlehen auch im Hinblick auf die Optimierung des Risikogewichts keinen Sinn ergeben.

Das nachfolgende Schaubild soll mit zwei Beispielen illustrieren, wie die Ausgestaltung von Strukturen das Risikogewicht einzelner Aktivapositionen unter CRR III positiv beeinflussen kann. In beiden Beispielen liegt dasselbe Szenario zu Grunde: Ein Immobilien-Spezialfonds mit einem Immobilienvermögen von 500 Millionen Euro hat indirekt jeweils zu 250 Millionen Euro über zwei verschiedene Immobilien-Gesellschaften investiert: 

Zugrundeliegende Annahmen der Rechnung: CoC: Erwartete Fondsrendite nach allen Kosten: 4,5%; Fremdkapitalkosten des Instituts: 2,5%; Eigenkapitalhinterlegung Institut (% Gesamtrisikobetrag): 10%; Fremdkapitalkosten auf Fondsebene: 3,5%. Anmerkung: Der Fonds weist neben den oben darstellten Immobilienvermögen von 500 Mio. EUR zudem 8,0 Mio. EUR Liquidität und 5,0 Mio. EUR sonstige Verbindlichkeiten auf
Zugrundeliegende Annahmen der Rechnung: CoC: Erwartete Fondsrendite nach allen Kosten: 4,5%; Fremdkapitalkosten des Instituts: 2,5%; Eigenkapitalhinterlegung Institut (% Gesamtrisikobetrag): 10%; Fremdkapitalkosten auf Fondsebene: 3,5%. Anmerkung: Der Fonds weist neben den oben darstellten Immobilienvermögen von 500 Mio. EUR zudem 8,0 Mio. EUR Liquidität und 5,0 Mio. EUR sonstige Verbindlichkeiten auf © Institutional Investment Partners

Erzielung von praktischen Risikogewicht-Vorteilen durch gezielte Rechtsanwendungskenntnisse der CRR III

Ziel ist es, den positiven Effekt aus der effizienten Gesetzesexegese zu erzielen; bereits bestehende Rechtsstrukturen müssen so nicht erst verändert werden und Konflikte im Anlegerkreis mit nicht CRR-Investoren werden damit vermieden.

Konkretes Beispiel: Aus verschiedenen – mitunter steuerlichen – Gründen werden Immobilien im Ausland im Regelfall nicht unmittelbar durch den Fonds, sondern durch Immobilien-Gesellschaften gehalten. In den letzten Jahren hat sich zunehmend eine Strukturierungspraxis ergeben, als Immobilien-Gesellschaft nach dem KAGB einen vollregulierten Zielfonds einzuschalten. Dabei kann es sich zum Beispiel in Italien um sogenannte SICAF oder in Frankreich um sogenannte OPCI handeln. Ist dieses Strukturierungselement konkret einschlägig, liegt es nahe, dass man einen nach aufsichtsrechtlichen Maßstäben als Immobiliengesellschaft qualifizierenden Zielfonds für den Zweck der Risikogewichtsermittlung wiederum genau auf das zurückführt, was er formal- und materiellrechtlich auch ist: Nämlich ein Zielfonds.

 

Aufsichtsrechtlich vertritt die deutsche Aufsicht ohnehin die Ansicht, dass für den Zweck einer (fonds-) aufsichtsrechtlichen Betrachtung changiert wird und regulierte Zielfonds in der Struktur von Immobilienfonds auch als Immobiliengesellschaften qualifizieren können. Aus dem argumentativen Ansatz von „auch Immobiliengesellschaften“ folgt als Umkehrschluss, dass Zielfonds eben originär Zielfonds sind. Und das bleiben sie also auch.

Zudem ist zu beachten, dass es sich bei dieser Auslegung um eine Rechtskonkretisierung unter dem vom KAGB eigenständigen CRR-Regime handelt. Der als KAGB-Immobilien-Gesellschaft funktional eingesetzte Zielfonds verfügt gleichwohl über einen eigenen AIFM und bestellt eine eigene Verwahrstelle, beide Parteien ihrerseits wiederum vollständig nach der AIFM-RL reguliert und beaufsichtigt. Damit sind also die typischen risikominimierenden Charakteristika als Zielfonds vollständig gegeben, obgleich er im Sinne aufsichtsrechtlicher Abstrahlwirkung für KAGB-Qualifizierungszwecke auch als Zweckgesellschaft angesehen werden darf.

Wann Zweckgesellschaften für die Risikogewichtsberechnung relevant sind

Der Vorteil liegt hierbei auf der Hand. Hält der Zielfonds die Immobilien direkt und nicht mittelbar, sind diese wie ein direktes Investment mit einem Risikogewicht von nur 100 Prozent anstatt 250 Prozent für indirekte Investments wie Beteiligungen zu unterlegen. Es gilt das Durchschauprinzip, nachdem der Zielfonds für die Risikogewichtsberechnung schlicht irrelevant ist.

Hält der Zielfonds hingegen seinerseits als weitere Ebene unmittelbar unter sich noch eine weitere Zweckgesellschaft, wie es zum Beispiel in Frankreich beim OPCI mit der sogenannten SCI der Fall sein kann, müssen folgerichtig bei der Durchschau auch solche Zweckgesellschaften wiederum als Beteiligungen bei der Risikogewichtsberechnung mit dem höheren Ansatz von 250 Prozent berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich für den Zweck besserer Veranschaulichung am selben Beispielfonds nachgenannte Möglichkeiten:

Zugrundeliegende Annahmen der Rechnung: CoC: Erwartete Fondsrendite nach allen Kosten: 4,5%; Fremdkapitalkosten des Instituts: 2,5%; Eigenkapitalhinterlegung Institut (% Gesamtrisikobetrag): 10%; Fremdkapitalkosten auf Fondsebene: 3,5%. Anmerkung: Der Fonds weist neben den oben darstellten Immobilienvermögen von 500 Mio. EUR zudem 8,0 Mio. EUR Liquidität und 5,0 Mio. EUR sonstige Verbindlichkeiten auf
Zugrundeliegende Annahmen der Rechnung: CoC: Erwartete Fondsrendite nach allen Kosten: 4,5%; Fremdkapitalkosten des Instituts: 2,5%; Eigenkapitalhinterlegung Institut (% Gesamtrisikobetrag): 10%; Fremdkapitalkosten auf Fondsebene: 3,5%. Anmerkung: Der Fonds weist neben den oben darstellten Immobilienvermögen von 500 Mio. EUR zudem 8,0 Mio. EUR Liquidität und 5,0 Mio. EUR sonstige Verbindlichkeiten auf © Institutional Investment Partners

Zu beachten ist hierbei, dass der Transparenzansatz beim Ziel-Fonds dazu führt, dass für dessen Vermögensgegenstände wiederum ein eigenes Risikogewicht berechnet werden muss. Die Reduzierung des Fremdbankdarlehen des Ziel-Fonds trägt zu einer Optimierung dessen Risikogewichts bei. Aus Gründen der Vergleichbarkeit ist im obigen Beispiel darauf verzichtet worden. Die Ergebnisse sind sehr individuell, aber gegenüber der Beteiligung überwiegend vorteilhaft.

Auch wenn tatsächliche Veränderungen in Rechtsstrukturen nachträglich nur sehr eingeschränkt möglich sind, sollte mit profunder CRR-Kompetenz auf der Rechtsebene gearbeitet und durch zutreffende Subsumtionsarbeit zumindest das Resultat optimiert werden.


Christian Maaß, LL.M., Leiter Reporting, und Samuel Hilgart, Associate Regulatory Reporting, Service Invest Kapitalverwaltungsgesellschaft, sind Spezialisten für das Meldewesen von Kapitalverwaltungsgesellschaften und die Berechnung von Risikokennzahlen. Tobias Moroni, Managing Director, und Anselm Krieg, Executive Director Masterfonds Management, von Institutional Investment Partners, sind Experten für die Strukturierung und Auflage von institutionellen Immobilienfonds, insbesondere für die spezielle Zielgruppe der Regionalbanken.

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