Scheidung mit Plan – statt Rosenkrieg Wenn die Ehe scheitert: Wie Unternehmer ihr Vermögen schützen

Porträts von Constanze Hintze und Claudia Rankers

Constanze Hintze (l.) ist Geschäftsführerin bei dem Finanzdienstleistungsunternehmen Svea Kuschel + Kolleginnen in München; Claudia Rankers ist Geschäftsführerin des Rankers Family Office. Bildquelle: Svea Kuschel + Kolleginnen / Rankers Family Office

Romantischer geht es kaum. Zur Traumhochzeit am Tropenstrand kniete der Bräutigam vor seiner Liebsten nieder und überreichte ein in Geschenkpapier eingewickeltes Kennzeichen – datiert auf den Hochzeitstag – für einen nagelneuen Audi A5 Cabriolet.

Doch es kam, wie es hierzulande relativ oft vorkommt, weder die Romantik noch die Liebe hielt lange an. Als sich das Ehepaar zwei Jahre später trennte, begann der Streit ums Auto, der vor Gericht endete. Dabei gab der Ehemann an, er habe seiner Frau das Fahrzeug gar nicht schenken, sondern lediglich ein Nutzungsrecht einräumen wollen. Schließlich habe er sowohl Steuern als auch Tankkosten über sein Firmenkonto beglichen.

Doch das Oberlandesgericht Nürnberg (AZ 11 UF 940/25) entschied, dass die Frau als Eigentümerin gemäß Paragraf 985 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Fahrzeg behalten dürfe und berief sich unter anderem auf die Zeugenaussagen einiger Hochzeitsgäste. Außerdem sei das Fahrzeug auf den Namen der Frau zugelassen und versichert gewesen.

Das Beispiel zeigt: Wenn eine Ehe nicht hält, dann hat das Folgen. Emotional und auch finanziell. Was eine Trennung für das eigene Vermögen bedeuten kann, hat jüngst eine repräsentative Umfrage der Allianz Lebensversicherung analysiert. Laut der Studie wird vielen Deutschen oft erst nach der Trennung wirklich bewusst, was Scheidung und Trennung finanziell bedeuten. Scheidung wirke sich sowohl auf das verfügbare Einkommen im Alltag als auch auf den Lebensstandard im Alter deutlich negativ aus.

 

Vorsorge ist kein Misstrauen

„Es gibt leider immer noch genügend Paare, die sich – aus finanzieller Hinsicht – mit einer gewissen Blauäugigkeit und Naivität ins Eheleben stürzen“, sagt Constanze Hintze, Finanzplanerin bei Svea Kuschel + Kolleginnen in München. Dabei sind laut dem Statistischen Bundesamt allein im Jahr 2024 in Deutschland rund 129.300 Ehen geschieden worden. Somit scheitert durchschnittlich jede dritte Ehe hierzulande.

Doch nicht jede Scheidung muss zwangsläufig im finanziellen Desaster enden. Um das zu gewährleisten, gibt es das Konzept des Divorce Planning. Ziel dabei ist es, im Falle einer Trennung beziehungsweise Scheidung eine effektive Strategie zu entwickeln, wie das eigene Leben von dem des Partners getrennt werden kann, insbesondere im Hinblick auf Vermögen, Einkommen sowie die beruflichen und familiären Perspektiven. Für Finanzplanerin Hintze beginnt Divorce Planning denn auch nicht erst bei der Trennung, sondern in dem Moment, in dem zwei Menschen sich entscheiden, einen gemeinsamen Lebensweg einzuschlagen. Ihr Leitsatz: „In guten Zeiten kann man regeln, was in schlechten Zeiten passiert.“

Mittel zur Asset Protection

Eine wichtige Grundlage ist dafür ein Ehevertrag. „Ein Ehevertrag ist das beste Mittel zur Asset Protection, insbesondere für Unternehmer und vermögende Privatpersonen. Ohne eine solche Vereinbarung greifen die gesetzlichen Regelungen des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs, was im Falle einer Scheidung gerade bei Unternehmern oft zu gravierenden teilweise existenzbedrohenden, Ergebnissen führen kann“, sagt Christian Tobias Weiß, Fachanwalt für Familienrecht bei Rose & Partner in Hamburg. „Daneben gibt es oftmals auch noch Streit um Unterhaltsforderungen und die Aufteilung gemeinsamer Güter der Ehepartner, was ebenfalls häufig einen zähen, langjährigen Prozess nach sich zieht“, sagt Weiß.

Doch trotz diverser Vorteile schrecken häufig selbst Vermögende davor zurück, einen Ehevertrag aufzusetzen, berichtet der Anwalt aus seiner Beratungspraxis. Schnell falle der Satz: „Du gehst ja jetzt schon vom Scheitern der Ehe aus, du vertraust mir überhaupt nicht.“ Dabei sei das Gegenteil gemeint, betont Weiß. „Ein Ehevertrag hat weniger mit mangelndem Vertrauen zu tun, sondern stellt eine vernünftige wirtschaftliche Vorsorge dar, um die Existenz eines Unternehmens und den sozialen Frieden im Falle einer Trennung zu sichern.“

„Es geht darum, für den Risikofall einer Scheidung Regelungen zu treffen, solange sich die Partner noch in die Augen gucken können und konstruktiv miteinander kommunizieren“, sagt auch Claudia Rankers Gründerin und Geschäftsführerin des Rankers Family Office in Flörsheim. „Insbesondere bei unternehmerischem Vermögen ist es wichtig, Transparenz und Entscheidungsgrundlagen zu haben und die richtigen Vereinbarungen im Ehe- und Gesellschaftsvertrag sowie den testamentarischen Regelungen zu treffen“. Damit sich Ehe-, Gesellschafts- und Erbrechtsverträge nicht widersprechen, empfiehlt Rankers, interdisziplinäre Beratungsteams aus Finanzplanern, Steuerberatern, Anwälten und Notaren einzubinden.

Schutzschild für das Unternehmen

Wie existenziell die Frage gerade für Unternehmer wird, zeigt der gesetzliche Regelfall. Ohne Ehevertrag leben die verheirateten Partner automatisch in einer

Zugewinngemeinschaft. Somit behält während der Ehe jeder sein eigenes Vermögen, aber im Trennungsfall werden die während der Ehe erwirtschaftete Werte geteilt - und zwar durch zwei. „Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist der Ausgleichsanspruch am Ende der Ehe grundsätzlich in einer einmaligen Geldsumme zu zahlen“, sagt Rankers. Weil unternehmerisches Vermögen aber meist illiquide ist, müssten ohne vertragliche Regelung im Zweifel Firmenanteile oder Immobilien verkauft werden, um den Ex-Partner auszuzahlen. Der Ehevertrag wirkt deshalb hier wie ein Bollwerk:

Und er sichert zugleich die Gesellschafterstruktur. In vielen Familienunternehmen sieht die Corporate Governance vor, dass das Vermögen im Kern der Familie bleibt. „Ein Ehevertrag stellt sicher, dass angeheiratete Partner im Scheidungsfall zwar abgefunden werden können, aber keine Anteilseigner werden und somit keinen Einfluss auf die Geschäftsführung erhalten“, erläutert die Finanzexpertin. Bei großen Transaktionen werde die Vereinbarung mitunter sogar zur Bedingung: Ohne sie drohe, dass ein Verkaufsprozess durch die Ansprüche eines Ehepartners bis zum Closing blockiert wird.

Statt einer pauschalen Gütertrennung empfiehlt der Hamburger Fachanwalt Weiß meist die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Sie erlaubt es, einzelne Werte – das Unternehmen, Immobilien, Erbschaften – gezielt aus dem Ausgleich herauszunehmen, ohne die Vorteile des gesetzlichen Güterstands ganz aufzugeben. Der Charme zeigt sich im Erbfall: Bei reiner Gütertrennung steht dem überlebenden Ehegatten nur der erbschaftsteuerliche Standardfreibetrag von derzeit 500.000 Euro zu, in der Zugewinngemeinschaft kommt ein steuerfreier fiktiver Zugewinn hinzu. „Dadurch kann ein wesentlich größerer Teil des Erbes steuerfrei übertragen werden“, sagt Weiß.

 

Die teuren Irrtümer

Doch die Gefahr eines langwierigen Rosenkriegs droht insbesondere, wenn eine große Vermögensdiskrepanz zwischen den Partnern besteht und kein Ehevertrag existiert. Dabei betrifft ein verbreiteter Irrglaube das mitgebrachte Vermögen. „Viele gehen davon aus, dass Immobilien oder Firmenanteile, die sie bereits mit in die Ehe gebracht haben, automatisch sicher sind“, sagt Fachanwalt Weiß – ein Trugschluss. Zwar zählt der Wert bei Eheschließung als Anfangsvermögen, doch die gesamte während der Ehe entstandene Wertsteigerung ist auszugleichen: „Die Differenz zwischen dem damaligen und dem heutigen Wert ist voll ausgleichspflichtig.“ Das bedeutet: Verkauft ein Unternehmer seine Firma während der Ehe, fließt auch der Erlös in den Zugewinn.

Ähnlich verhält es sich mit geschenktem oder ererbtem Familienvermögen. Die Schenkung selbst ist geschützt, die Wertsteigerung während der Ehezeit aber nicht. „Bei den Immobilienpreisen der vergangenen Jahre können hier schnell Forderungen in sechsstelliger Höhe entstehen“, sagt Finanzplanerin Constanze Hintze.

Hinzu kommt ein Informationsgefälle, das vor allem Frauen trifft: Oft wisse ein Partner gar nicht, was der andere wirklich verdient – Boni, Tantiemen, betriebliche Altersvorsorge. Ohne dieses Wissen lassen sich Ansprüche kaum korrekt beziffern. „Aus Anwaltskreisen vernahm ich, dass nirgendwo so viel gelogen wird wie bei den Angaben zum Versorgungsausgleich“, berichtet Hintze.

Besonders tückisch ist der Versorgungsausgleich, wenn ein Unternehmer nie klassisch vorgesorgt, sondern in den eigenen Betrieb investiert hat. „Da nur klassische Rentenanrechte im Versorgungsausgleich ausgeglichen werden, kann es passieren, dass der eigentlich wirtschaftlich schwächere Partner – etwa die Hausfrau mit Rentenpunkten aus Kindererziehungszeiten – dem solventen Unternehmer Teile der eigenen Rente abgeben muss“, sagt Weiß. Sein Rat: den Versorgungsausgleich in solchen Konstellationen ausschließen oder modifizieren – und jeden Vertrag mit einer Präambel versehen, die Beweggründe und Lebenssituation zum Zeitpunkt des Abschlusses dokumentiert, damit ein Gericht später beurteilen kann, ob die Regelungen fair waren und es noch sind.

Eheverträge regelmäßig anpassen

Damit eine Vereinbarung im Ernstfall trägt, sollte sie außerdem regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. „Viele vermögende Paare verlassen sich auf alte Eheverträge, die vor heutigen Gerichten zum Teil keinen Bestand mehr haben“, sagt Hintze. Mitunter beziehen sich Klauseln auf längst wertlose Vermögenswerte wie Schiffsbeteiligungen. In den Vertrag gehören für sie vor allem zwei Dinge: die Altersvorsorge für Phasen der Familienauszeit und Regelungen zum Trennungs- und nachehelichen Unterhalt.

Denn das größte Konfliktpotenzial liegt nach Hintzes Erfahrung im Unterhaltsrecht. Seit der Reform von 2009 gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung; nachehelicher Unterhalt wird oft nur befristet gezahlt, häufig nicht länger als zehn Jahre. „Für Ehepartner, die für die Familie ihre Karriere aufgegeben haben, entsteht dann oft eine massive finanzielle Lücke, da der gewohnte Lebensstandard nach der Trennung mit dem gesetzlichen Unterhalt kaum zu halten ist“, sagt sie. Auch die standardisierte Düsseldorfer Tabelle decke den gewohnten Lebensstil von Kindern aus vermögenden Verhältnissen – regelmäßige Reisen oder teure Hobbys wie Reiten und Musikunterricht – selten ab, sofern man dies nicht individuell im Vertrag geregelt habe.

Gerade Frauen rät Claudia Rankers, ihre wirtschaftliche Sicherheit aktiv selbst in die Hand zu nehmen, statt auf den guten Ausgang zu vertrauen. „Im Falle einer Trennung fällt vielen Frauen oftmals ihre Gutgläubigkeit und auch ihre Unwissenheit in finanziellen Fragen auf die Füße“, sagt sie. Romantische Vorstellungen von Ehe und Zweisamkeit blenden die Risiken oft aus. Eigene Vorsorge und klare vertragliche Strukturen seien der beste Schutz – idealerweise eingebettet in eine frühzeitige Finanz- und Nachfolgeplanung, die existenzielle Risiken bei Scheidung oder Erbfall von vornherein begrenzt.

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