Unternehmerberatung Finanzplanung, Estate Planning und Vermögenstools – brotlose Kunst?

Seite 4 / 5

Estate Planning

Das oberste Ziel des Estate Planning ist es, das Lebenswerk des Unternehmers zu erhalten und die Übergabe an kommende Generationen zu organisieren. Dazu sind drei Ebenen der Nachfolge relevant: Geschäftsführung, Anteile am Unternehmen und das weitere Vermögen:

Quelle: Dirk Wiebusch

Dem Unternehmer ist die Geschäftsführung dabei in der Regel am wichtigsten. Daher besteht die Gefahr, dass derjenige, der ihn als Erstes auf die Nachfolgethematik anspricht, auch als Erstes seine Themen einbringt. Also zum Beispiel der Steuerberater mit dem Hauptthema Steueroptimierung, der Anwalt mit dem Hauptthema Rechtssicherheit, die Bank mit dem Hauptthema Finanzen. Das sorgt für einen Wettlauf darum, wer sich als Erstes markant positionieren kann, im schlechtesten Fall entsteht sogar ein regelrechter Kampf zwischen den unterschiedlichen Fachexperten, der dem Unternehmen aber letztlich nur schaden kann. Hierbei kann die Position eines Estate-Planning-Profis eine herausragende Koordinationsfunktion einnehmen.

Als Finanzinstitut sollten Sie sich im Estate Planning aber bitte folgende Fragen stellen:

  • Bringen wir als Institut eigene Mitarbeiter für das Estate Planning ein – und rechnet sich das für uns? 
  • Nutzen wir unser externes Netzwerk – und gibt unser Netzwerk überhaupt entsprechend qualifizierte Experten her? 
  • Wie regeln wir interne und externe Überleitungen – und wie gehen wir mit den Herausforderungen von Überleitungen um?   

Generell stellt sich wieder die Frage, wie tief Sie beim Estate Planning gehen sollten, sodass Sie Ihrem Kunden einen echten Mehrwert bieten können, es sich hinterher aber auch noch für Sie als Institut rechnet. Hier ein paar Beispiele:

  • Testamentsvollstreckung mit 48-jährigem Unternehmer besprechen, ihn unterstützen beim Umsetzen et cetera – wenn der Unternehmer danach noch 40 Jahre lebt: Es wird vermutlich ein Berater den Ertrag ernten, obwohl dieser vielleicht heute noch nicht einmal geboren wurde.
  • Stiftungen: mitunter komplizierte, komplexe Gemengelage. Zigfache Beratungen, „Händchenhalten“, Umsetzung zu Lebzeiten mit Probestiftungen, „echte“ Umsetzung bei Tod. Da können sogar Jahrzehnte zwischen Ansprache, Beratung und Ertrag liegen. 
  • Mediation: Moderation und Koordination von Familienkonflikten – ist das wirklich Aufgabe der Bank oder doch eher eines externen Profis? 
  • Family Governance: Mag sinnvoll sein, aber was ist mit Sanktionen bei Verfehlungen? Wer moderiert dauerhaft – Sie? Und wie wird das konkret dem Institut vergütet?

Ohne jeden Zweifel, viele Themen im Estate Planning sind absolut essenziell für Unternehmer und deren Familien, wenn es um den Erhalt des Lebenswerks und der Familiendynastie geht. Nicht zu vergessen, dass mit dem professionellen Übergang der Firma in die nächste Generation auch Arbeitsplätze in der Region erhalten bleiben. Zusätzlich gilt: Sind Sie bei der Firma als Institut engagiert, ist es dann ja auch eine Ertragserhaltungsmaßnahme aus Ihrer Sicht. Überlegen Sie sich deshalb bitte auch, ob Sie als Institut eher agieren oder reagieren möchten. In ersterem Fall bedeutet das, dass es eventuell viele Jahre dauern kann, bis für Sie ein Gewinn herausspringt.

 

Im Institut Für Unternehmerfamilien (IFUF) haben wir aktuell beispielsweise ein Mandat, das im Februar 2022 das erste Mal miteinander besprochen wurde, im Mai 2022 dann noch mal in großer Runde, dann war der offizielle Start der Zusammenarbeit im September 2022, ein Follow-up-Gespräch im Oktober 2022 und aktuell steht der nächste große Schritt ab Februar 2023 an. Also ist locker mal eben ein Jahr vergangen und so richtig los geht es erst in 2023. Die Maßnahme (siehe die drei Ebenen oben) wird bestimmt zwei Jahre brauchen. Aktiv auf die Kunden zuzugehen kann also Zeit kosten – lohnt sich das für Ihr Institut? Begnügen Sie sich wiederum damit, auf Anfragen des Kunden zu reagieren, dann werden Sie schnell nur noch zur „ausführenden Kraft“ – wollen Sie das? Haben Sie die (profitablen) Dienstleistungen und Produkte dafür?

Von außen betrachtet sehen einige Menschen Estate Planner und Financial Planner als „Besserwisser“ – das ist natürlich nicht korrekt. Die beiden Bereiche sind eher „Best-Knower“ im Institut. Doch leider sehe ich noch viel zu oft, dass sie in der Rolle des „Best-Knowers“ aufgehen, statt daran zu arbeiten, „Best-Seller“ zu werden.

Die Themen des Artikels im Überblick