Blockchain & Co. Digitale Assets auf dem Vormarsch

Volker Braunberger (links) und Benjamin Schaub von Intas Tech

Volker Braunberger (links) und Benjamin Schaub von Intas Tech: Sie sehen den Gesetzgeber in der Führungsrolle. Foto: Intas Tech

Der emotionale Hype um die sogenannte Distributed-Ledger-Technologie (DLT) ist vorbei. Innerhalb der Finanzindustrie ist deutlich spürbar, dass Sachlichkeit Einkehr hält und konkrete DLT-Anwendungsfälle realisiert werden. Diese  Beobachtungen werden u.a. durch eine Studie des World Economic Forum (2021) zum Thema Digital Assets gestützt. Hieraus geht hervor, dass DLT-basierte Anwendungsfälle, welche die Prozesse des Kapitalmarktes verbessern oder neu gestalten, in unterschiedlichen Jurisdiktionen bereits umgesetzt sind. Demnach sind nach Jahren des Experimentierens zahlreiche DLT-Projekte live oder kurz vor dem Release.

Regulatorik und Infrastruktur als Haupthürden digitaler Assets 

Vor diesem Hintergrund öffnet sich auch die Riege der institutionellen Investoren mehr und mehr digitalen Assets, auch wenn bisherige Hürden noch nicht vollständig überwunden werden können. Zahlreiche Studien belegen derzeit, dass institutionelle Anleger aktuell immer noch die Infrastruktur als größte Herausforderung ansehen. Als einer der Hauptgründe für diese Zurückhaltung ist dabei vor allem das fehlende Vertrauen in die IT-Sicherheit im Hinblick auf die Verwahrung privater Schlüssel zu nennen. In der Vergangenheit waren es vor allem verlorene oder gestohlene private Schlüssel, die mediale Aufmerksamkeit auf sich zogen und für die Betroffenen zum Verlust der entsprechenden Assets führten. Als weitere Barriere in Bezug auf digitale Assets ist die fehlende respektive nicht einheitliche Regulierung zu nennen. Viele Jurisdiktionen handhaben die Regulatorik rund um das Krypto-Ökosystem unterschiedlich, weshalb sich die Entwicklung von internationalen Produktangeboten derzeit noch schwierig gestaltet.

Deutschland geht vorweg

Hinsichtlich der rechtlichen Herausforderungen übernimmt der deutsche Gesetzgeber zunehmend eine Führungsrolle. Dieser setzte in jüngster Vergangenheit gleich mehrfach Ausrufezeichen im Hinblick auf die regulatorischen Voraussetzungen für digitale Assets. Das Gesetz für elektronische Wertpapiere (eWpG) etabliert digitale Wertpapiere und schafft die (früher rechtlich zwingend notwendige) urkundliche Verbriefung von Wertpapieren ab. Die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) stellt darüber hinaus konkret die Begebung von Kryptofondsanteilen, die von der Verwahrstelle in einem DLT-basierten Anteilsscheinregister geführt werden müssen, für 2022 in Aussicht. Als Meilenstein für die Akzeptanz digitaler Assets ist weiterhin das Fondsstandortgesetz zu nennen. Dieses ermöglicht seit dem 1. Juli 2021 offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen erstmals mit bis zu 20 Prozent ihres verwalteten Vermögens in Kryptowerte zu investieren.