Ein Blick auf das Kleingedruckte Diese Risiken lauern oft in Verträgen von Immobilienfonds

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Ohnehin empfiehlt es sich, immer das Kapitel Kosten, also „Expenses“ zu studieren. Auch, wenn der Vertragstext meist unveränderbar ist, sollte man bei einigen Kostenpositionen um Erklärung beziehungsweise Transparenz im Reporting bitten. Wenn die Hotel- und Reisekosten der Mitglieder des Beratungsgremiums durch den Fonds getragen werden, ist es berechtigt, nach der zugrundeliegenden Reisekostenpolicy zu fragen. Dies gilt ebenfalls für Kostenpositionen, bei denen beispielsweise Kosten für IT oder Versicherung des Anlageberaters dem Fonds in Rechnung gestellt werden.

Besonders spannend ist das Thema der Gremien, die in den jeweiligen Fondsstrukturen definiert sind. Es ist einleuchtend, dass ein Anleger mit einer Kapitalzusage von 10 Millionen Euro in einem 2 Milliarden Euro schweren Fonds wenig Einfluss hat. Aber das sollte einen Anleger nicht daran hindern, sich Informationsrechte in Bezug auf Gremien-Sitzungen vertraglich zu sichern. Folgende Pun kte sollten dazu geklärt werden:

  • Wer sitzt in den Gremien?
  • Kann ich einen Gaststatus (ohne Stimmrecht) im Beratungsgremium erhalten? 
  • Erhalte ich die Tagesordnungspunkte, die Tagungsunterlage und die Beschlüsse einer Sitzung zur Kenntnis?

Wie kann man sich als Anleger solche Rechte sichern? Das geht beispielsweise mittels der den Fondsvertrag begleitendenden Nebenvereinbarungen (side letter), die mit der Fondsgesellschaft verhandelt werden können. Da diese Nebenvereinbarungen dann in der Regel für alle Anleger gelten müssen, ist es denkbar, dass bei gewissen Fragestellungen das Vertragswerk sogar an den betreffenden Stellen angepasst wird.

Fazit

Die Kernfrage ist: In welchen Situationen oder Phasen des Fondslebens können mir als Investor wesentliche wirtschaftliche Nachteile oder Informationsdefizite drohen? Daher ist eine Fondsvertragsprüfung aus wirtschaftlicher Sicht ein wenig mit Schach vergleichbar: Wie stellt sich die Situation dar, wenn man ein paar Züge vorausdenkt? Natürlich ist das Vertragswerk hier nicht der Gegner, sondern der Gestaltungsrahmen. Wenn man ihn nicht beeinflussen kann, kann man ihn aber hinterfragen und dann bewerten, ob man seine Unterschrift daruntersetzen möchte oder nicht

Über den Autor:

Andreas Peppel ist Managing Director bei Institutional Investment Consulting Partners. Davor war er Portfoliomanager für europäische Investitionen des Indirekten Immobilienportfolios des Pensionsfonds des Stromversorgers Eon. Vor dieser Zeit war er unter anderem Leiter des Immobilienresearch bei der IKB Deutsche Industriebank.

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