Geförderte Altersvorsorge Die Vorteile der Rürup-Rente werden unterschätzt

Dirk Rathjen, Institut für Vermögensaufbau

Dirk Rathjen, Institut für Vermögensaufbau: Die Rürup-Rente ist viel besser als ihr Ruf. Foto: IVA

Schon im Koalitionsvertrag von 2017 hat die amtierende Bundesregierung eine Reform der Riester-Rente im Speziellen und der kapitalgedeckten Altersvorsorge im Allgemeinen vorgesehen. Passiert ist nichts. Die Europäische Union hat dafür das Pan European Pension Product (PEPP) lanciert. Es genießt allerdings bisher in keinem Land einen Steuervorteil und ist damit unattraktiv. Auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung kam in Deutschland – anders als in den meisten Nachbarländern – wegen verschiedener Schwächen nie richtig zum Fliegen.

Die Europäische Zentralbank hat die Langfristzinsen so weit in die Tiefe getrieben, dass der Höchstrechnungszins der deutschen Lebensversicherer auf 0,25 Prozent abgesenkt werden muss. Die gesetzlich geforderte Bruttobeitragsgarantie von Riester-Produkten ist für Versicherungspolicen damit de facto nicht mehr zu erreichen. Riester-Produkte von Fondsgesellschaften verschwinden wegen der niedrigen und teils negativen Zinsen auch nach und nach vom Markt. Mit dem 1. Januar 2022 wird die Riester-Rente kaum noch angeboten werden. Da stellt sich die Frage, welche Alternativen es gibt.

Diese wären zum einen Altersvorsorge in der dritten Schicht, etwa ETF-Sparpläne. Und zum anderen das hässliche Entlein, die Basis-Rente, besser bekannt als Rürup-Rente. Als sie 2005 auf den Markt kam, wurde sie vielfach kritisiert. Nur 60 Prozent der Beiträge waren anfangs von der Steuer absetzbar, um 2 Prozentpunkte pro Jahr ansteigend. Es gab und gibt einen Verrentungszwang, und man konnte und kann auch vor Rentenbeginn nicht auf das Geld zugreifen. Der schlechte Ruf ist geblieben, und vielen ist nicht aufgefallen, dass aus dem hässlichen Entlein ein schöner Schwan geworden ist.

Sieben Vorzüge der Rürup-Rente

  1. Mittlerweile sind 92 Prozent der Beiträge von der Steuer absetzbar, ab 2025 werden es 100 Prozent sein. Der Steuervorteil ist beträchtlich (siehe Beispielrechnungen unten/Seite 3).
  2. Bis zu 25.787 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden (51.574 Euro bei Verheirateten) kann man steuerlich geltend machen. Gerade Bezieher mit hohen variablen Einkommensquellen wie Gewinnen, Tantiemen oder Boni können in guten Jahren viele Steuern sparen.
  3. Die Rürup-Rente erfordert keine Garantie. Mickrige Zinsen bringen keine Rendite und erlauben kaum noch Luft, um bei einer Garantie renditeorientiert zu investieren. Wenn aber das Kapital für den Sparer arbeiten soll, ist Rendite unverzichtbar.
  4. Rürup-Renten werden lebenslang gezahlt, egal wie alt der Rentner wird.
  5. Hinterbliebene können mit abgesichert werden.
  6. Auf dem Markt finden sich Rürup-Renten verschiedenster Couleur, von klassischen Rentenversicherungen über hybride Garantiepolicen bis hin zu reinen Fondspolicen und ETF-Sparplänen. Als Beratertarife und auch im Direktgeschäft. Für jeden Geschmack und Kundentyp ist also etwas dabei.
  7. Rürup-Renten sind geschützt gegen Insolvenz, Hartz IV und Pfändung.

Der Verrentungszwang ist nach wie vor ein Ärgernis, für einen Baustein der Altersvorsorge aber noch zu ertragen.