Sustainable-Finance-Offensive der EU Die To-Do-Liste der Asset Manager ist lang

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Unter Artikel 8 fasst die EU sogenannte ESG-Strategieprodukte zusammen, deren Investmentansatz nach ökologischen und sozialen Merkmalen gesteuert wird. Dabei ist es möglich, nur einen Teil seines Fonds nach diesen Merkmalen zu steuern. Für den als nachhaltig deklarierten Teil gilt: Er darf keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit haben. Hinsichtlich der Artikel-8-Produkte gibt es bereits eine Reihe von Best-in-Class und Better-than-Average-Ansätze. Ebenso bestehen gängige Ausschlusslisten und einzuhaltende Branchenstandards im Markt, an denen sich Asset Manager orientieren können.

Wichtig ist, im Gegensatz zu Artikel-6-Produkten greifen für Artikel-8-Produkte erhöhte Reporting-Ansprüche, die die Level-II-Vorgaben der Offenlegungsverordnung und Taxonomie-Verordnung festlegen. Dafür muss die Branche zusätzliche Datenfelder, Datenanbieter und neue Reportings aufsetzen.

Goldstandard der Nachhaltigkeit sind der EU zufolge Produkte nach Artikel 9, sogenannte ESG-Impact-Produkte. Dabei muss der Fonds alle Anforderungen des Artikel 8 einhalten. Im Unterschied muss nach Artikel 9 jedoch der gesamte Fonds ökologische und soziale Ziele verfolgen und auch über ihre Wirkung berichten. Zusätzlich darf der gesamte Fonds nicht in Assets investieren, die zeitgleich nachteilige Auswirkungen haben können. Weiterhin werden schwere Verstöße gegen den Global-Compact-Pakt der UN nicht gestattet.


Entsprechend hoch sind in dieser Kategorie die Anforderung an das Reporting, unter anderem müssen Asset Manager über die Gesamtnachhaltigkeitswirkung des Produktes und das Erreichen des nachhaltigen Anlageziels berichten. Die umfassenden quantitativen Reporting-Maßstäbe müssen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 auf Fonds- und Gesellschaftsebene erfüllt sein, wobei hier wichtig ist, dass Anbieter die dazugehörigen Datenfelder folglich schon ab dem Jahr 2022 erheben müssen.

Was nun zu tun ist

Was bedeutet diese Klassifizierung nun konkret für die Arbeit von Asset Managern? Um nachhaltige Fonds künftig zu entwickeln und zu vertreiben, braucht es ein detailliertes Reporting. Dieses muss klar darstellen, welche Investments welche Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeit enthalten – aber auch, welche positiven Effekte hieraus entstehen können. Darüber hinaus ist ein sehr klarer und nachvollziehbarer Investmentansatz notwendig.

Dieser lässt Portfoliomanagern Raum für Entscheidungen, zeigt aber gleichzeitig transparent, warum sie bestimmte Investments nicht tätigen können. Einige Titel, mitunter auch ertragreiche, werden aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr investierbar sein. Asset Manager müssen also ihre Investmentansätze durchaus hinterfragen und gegebenenfalls über Bord werfen – hier ist eine neue Portfoliokonstruktion- und -allokation gefragt.

Auch die Auswirkungen auf das Risikomanagement sind erheblich: So muss in die Analyse einfließen, welche Firmen und Industriezweige der Vermögensverwalter nicht mehr kaufen wird. Oder, falls doch, welche Ziele er damit verfolgt und wie er etwaige Risiken beurteilt und wenn nötig abmildern kann. Künftig wird es damit entscheidend sein, Nachhaltigkeit nicht nur beim Ankauf, sondern auch in der Investitionsphase und im Risikomanagement zu berücksichtigen.