Unternehmenfamilien, Teil 3 Die Reparatur ungedeckter Pensionsverpflichtungen

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Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Häufig ist die Motivation dafür der Innenfinanzierungseffekt. Die Rückdeckung gilt als unerwünschter Liquiditätsabfluss und schmälert die Steuerersparnis, da Unternehmen die Kapitalanlage auf der Aktivseite als Vermögen bilanzieren müs­sen. Sie bauen Rückdeckungen deshalb maximal nur in Höhe der Rückstellung der Steuerbilanz auf.

Oftmals haben sich aber auch die bei Einrichtung getroffenen Annahmen geändert: Lebensversicherun­gen senken die Überschussverzinsung und erbringen nicht mehr die erhoffte Leistung. Oder die gestiegene Lebens­erwartung erhöht den Kapitalbedarf. Die Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten erhöht die bilanzielle Schieflage in der Handelsbilanz zusätzlich massiv.

Ablaufleistung mit Sprengkraft

Folgender Praxisbericht soll beispielhaft zeigen, wie sich Direktzusagen sanieren lassen: Ein mittelständisches Unterneh­men aus Hessen mit 70 Mitarbeitern hat eine Geschäftsführerversorgung. Der Ge­schäftsführer ist 52 Jahre alt und möch­te in 10 bis 15 Jahren sein Unternehmen möglichst ohne belastende Pensionsverpflichtungen an die nächste Generation übergeben.

Die Zusage der Geschäfts­führerversorgung beträgt 4.000 Euro Altersrente mit einer Steigerung ab Renteneintritt. Die 2008 erteilte Geschäftsführerversorgung wurde mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung rückgedeckt. Die Ablaufleistung der Lebensversicherung sollte laut Angebot von 2008 die nach Heubeck­-Wert der Steuerbilanz erforderlichen rund 425.000 Euro inklusive Überschüsse betragen.

Die aktuelle Standmitteilung der Ver­sicherung weist allerdings aufgrund der gesenkten Überschüsse eine erwartete Leistung von rund 327.000 Euro aus, also etwa 100.000 Euro weniger als angebo­ten. Die Sprengkraft dieser Zusage wird erst durch die Prognose der handelsbi­lanziellen Verpflichtungen deutlich: Die­ se betragen in 13 Jahren 820.000 Euro.

Um das Problem zu lösen, liegt nun ein Angebot zur Auslagerung der Pensionszusage über einen Pensionsfonds und eine Unterstützungskasse vor. Das benötigte Kapital, um die lebenslange Rente abzusichern, beträgt 1,48 Millio­nen Euro. Der Lösungsweg gestaltet sich wie folgt:

  • Berater und Geschäftsführer erkennen die Lebensversicherung als teure und unrentable Kapitalanlage und ersetzen sie durch eine moderne, intelligente wertpapiergebundene Rückdeckung in Form eines ETF-­Portfolios.
  • Neben der Einmalauszahlung ist auch eine Ratenauszahlung über zehn Jahre ab Renteneintritt Teil des Angebots.
  • Es erfolgt die Eröffnung eines Depots bei einer auf bAV-­Zusagen spezialisier­ ten Depotbank. Dieses Depot wird an den Geschäftsführer verpfändet.
  • Die Zielrendite für die Depotentwick­ lung wird mit 4 Prozent pro Jahr ange­ nommen.
  • Die bestehende Rentenzusage wird auf eine Kapitalzusage als Partizipati­ onsmodell umgestellt und rechtssicher ausgestaltet.
  • Zum Schluss errechnet man mit den Rückkaufswerten der Lebensversiche­ rung einen Beitrag für das ETF-­Portfo­lio, um bei 4 Prozent Rendite pro Jahr die erforderlichen 425.000 Euro zu er­ reichen.