Vermögenssteuer „Die Reichenabgabe trifft nicht nur Reiche“

Michael Bormann

Michael Bormann

Die SPD plant nach der Sommerpause einen weiteren Vorstoß in Sachen Vermögenssteuer. Vier von den Sozialdemokraten regierte Bundesländer wollen dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundesrat einbringen. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ist in der Bevölkerung ungemein populär. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa vom Frühjahr dieses Jahres befürworteten 77 Prozent der Befragten die Wiederbelebung der so genannten „Reichenabgabe“.  Doch die Vermögenssteuer trifft erstens nicht ausschließlich die „Reichen“, sondern weite Teile der Bevölkerung. Und zweitens ist sie nur mit einem enormen Aufwand zu erheben.

Auch Mieter sind betroffen

Die Pläne sehen wie folgt aus: Privatpersonen sollen wahrscheinlich ab einem Vermögen von 2 Millionen Euro jedes Jahr 1 Prozent an den Fiskus abführen. Da ein großer Teil der Ersparnisse der Deutschen aber in Immobilien steckt, ist mit einer Kettenreaktion zu rechnen. Eigentümer von fremdvermieteten Wohnungen oder Mietshäuser werden mit hoher Wahrscheinlichkeit versuchen, die höhere Steuerbelastung auf die Miete umzulegen. Von der Vermögenssteuer ist dann nicht nur der „Reiche“ betroffen, sondern auch der Mieter mit kleinem oder mittlerem Einkommen.

Vermögenssteuer geht an die Substanz

Zu den weiteren Nachteilen einer Vermögenssteuer zählt, dass es sich um eine Substanzsteuer handelt. Durch die in den vergangenen zwei, drei Jahren zum Teil stark gestiegenen Immobilienpreise gelten verschiedene Eigenheimbesitzer mittlerweile als vermögend, sind aber nicht unbedingt einkommensstark. Sie müssen Vermögenssteuer entrichten, die sie nicht aus dem laufenden Einkommen finanzieren können. Gerade bei älteren Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, kann so aus der Immobilie zur Alterssicherung eine schwere finanzielle Last werden.

Eine ähnliche Problematik ergibt sich bei Unternehmen. Hier errechnet sich die Bemessungsgrundlage aus dem durchschnittlichen Gewinn der vergangenen drei Jahre, der mit dem Faktor von derzeit 14 multipliziert wird (Ertragswert). Mindestens wird aber der Substanzwert des Unternehmens angesetzt. Dieser ergibt sich aus den Verkehrswerten aller Vermögenswerte abzüglich der Schulden. Damit belastet eine Vermögenssteuer vor allem Firmen, die gerade in die Verlustzone rutschen oder bereits rote Zahlen schreiben.  Sie können die Steuer nicht aus den laufenden Erträgen begleichen, sondern müssen die Substanz aufzehren.

Bewertung von Immobilien extrem aufwendig

Schließlich ist es vergleichsweise aufwendig, das zu versteuernde Vermögen überhaupt zu ermitteln. Beim Wertpapierdepot oder Sparbuch stellt dies zwar kein Problem dar. Aber wie will der Fiskus den Wert einer Briefmarkensammlung oder von Einrichtungsgegenständen ansetzen?

Eine besondere Anforderung stellt die Bewertung von Immobilien dar. Das war auch der Grund dafür, dass die Vermögenssteuer 1997 ausgesetzt wurde. Konkret ging es darum, dass Immobilien mit den so genannten Einheitswerten viel zu niedrig angesetzt waren. Denn die Einheitswerte stammen in Westdeutschland noch aus dem Jahr 1964, im Osten sogar aus dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht verlangte, dass alle Vermögensteile gleich aktuell bewertet würden. Ansonsten wären Eigentümer von Immobilien bevorzugt worden. Vor dieser Forderung hat der Gesetzgeber damals kapituliert und die Vermögenssteuer seitdem ausgesetzt.

An der Problematik hat sich bis heute nichts geändert.  Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer Horst Vinken hat dazu auf folgenden Sachverhalt verwiesen: Ein Finanzbeamter könne pro Tag durchschnittlich zehn Grundstücksbewertungen durchführen, also circa 2.000 pro Jahr. Bei rund 30 Millionen Grundstücken in Deutschland wären demzufolge 5.000 Finanzbeamte drei Jahre lang nur damit beschäftigt. Mit anderen Worten, die Finanzverwaltung wäre komplett lahmgelegt.

Dabei gibt es durchaus praktikable Alternativen zu einer Vermögenssteuer. Wenn der Staat die starken Schultern mehr belasten will, bietet sich schon eher die Einkommenssteuer an. Das zu versteuernde Einkommen wird schon heute einmal pro Jahr ermittelt. Hier würde eine Steuererhöhung keinen verwaltungstechnischen Mehraufwand bedeutet. Zudem müsste der Steuerpflichtige nur dann an den Fiskus zahlen, wenn er auch tatsächlich etwas verdient. Am besten wäre es aber, wenn der Staat endlich anfangen würde zu sparen.

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