Die einseitigen US-Bemühungen um Steueroasen Be aware of Delaware

Mariam Rostamzada von Consileon: Die USA machen beim Common Reporting Standard der OECD nicht mit und verschaffen ihren Banken dadurch Wettbewerbsvorteile.

Mariam Rostamzada von Consileon: Die USA machen beim Common Reporting Standard der OECD nicht mit und verschaffen ihren Banken dadurch Wettbewerbsvorteile. Foto: Consileon

Seit dem 3. Jahrtausend vor Christus tobt ein erbitterter Wettstreit, der bis heute anhält: der Kampf zwischen staatlichen Finanzverwaltungen und den Steuerpflichtigen. Im Laufe der Zeit bemühten sich Letztere durch kreative Gestaltungen die Steuerlast zu verringern, während die Finanzverwaltungen durch Kontrollen und teils drastische Strafen den Steuerschwund bekämpften.

Während im alten Ägypten Kontrolleure darauf angewiesen waren, die Felder der Bauern zu vermessen und die Ernten zu überwachen, genügt heute in vielen Ländern bereits ein Mausklick in eine Datenbank, um festzustellen, ob ein Steuerpflichtiger alle Einkünfte ordnungsgemäß angegeben hat. Dabei hilft es vielfach auch nicht, Vermögen ins Ausland zu bringen – das Kontrollnetz ist einfach viel zu engmaschig.

Wer hat es erfunden?

Der Digitalisierung verdanken wir so einige Annehmlichkeiten des täglichen Lebens. So ist es seit Jahren möglich, auf optischen Datenträgern wie CDs oder DVDs Unmengen von Informationen zu speichern. Ob Urlaubsfotos oder Filme, die silbernen Scheiben machten große Datenmengen portabel. So ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass 2006 erstmals die ersten CDs mit Daten von Steuersündern den Weg zu den Finanzämtern fanden. In der Folgezeit entwickelten einige Bundesländer – allen voran Nordrhein-Westfalen – einen gehörigen Appetit auf CD-ROMs mit den Daten vermeintlicher Steuersünder.

Dieses Vorgehen hat allerdings gewichtige Nachteile: Man konnte sich nie sicher sein, dass man alle – oder auch nur die Mehrzahl aller – Steuervermeider mittels des Ankaufs der Daten erwischt. Dies haben sich vielleicht auch die Finanzbehörden in den USA gedacht, die im Jahr 2010 einen gänzlich anderen Ansatz proklamierten.

Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) schufen sie eine bis dahin einzigartige Transparenz über ausländische Einkünfte ihrer Staatsbürger. Dies gelang den USA deswegen, weil sie ein gewaltiges Druckmittel in der Hand hatten: Für den Fall, dass ein Finanzinstitut nicht kooperiert, würde einfach eine Straf-Quellensteuer auf US-Amerikanische Einkünfte einbehalten werden. Wegen der hohen Bedeutung des US-Kapitalmarkts, war ein Mitwirken bei der Meldung amerikanischer Steuerdaten fast alternativlos.

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Weltweit sind über 80.000 Banken, Fonds, Versicherer und Vermögensverwalter, darunter rund 2.600 deutsche Finanzdienstleister bei der US-Steuerbehörde (IRS) registriert. Allein in Deutschland sind über 400 Millionen Euro an Implementierungskosten angefallen und die laufenden Kosten werden auf zirka 30 Millionen jährlich geschätzt. Dafür haben die USA aber einen sehr klaren Blick auf ihre Steuerpflichtigen.

Das Vorgehen der USA machte Schule. Die OECD führte den sogenannten Common Reporting Standard (CRS) zum Automatischen Informationsaustausch (AIA) für Finanzkonten (englisch: Automatic Exchange of Information, kurz AEOI) ein. Hier sollte eine multilaterale Vereinbarung das erreichen, was die USA im Alleingang durchgesetzt hatten. Deutschland hat mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) die Anforderung umgesetzt. Insgesamt nehmen sogar mehr als 100 Länder teil – sogar Panama, die Schweiz und weitere Offshore-Zentren.