Anwendungsszenarien aus der Praxis Die Besteuerung des Trusts in Deutschland

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Der Trust in der Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung

Nach unserer praktischen Erfahrung lässt sich der Trust in Verbindung zu Deutschland in bestimmten Szenarien, in Abhängigkeit von der Ansässigkeit des Settlors und der Begünstigen sowie der Belegenheit des Vermögens, sinnvoll einsetzen. Dies bedarf einer rechtzeitigen und sorgfältigen Planung. Ähnlich wie bei Stiftungen sollte der Settlor sich nicht primär von steuerlichen Aspekten leiten lassen.

Die Übertragung auf einen intransparenten Trust bedeutet, dass der Settlor das Vermögen derart auf den Trustee übertragen muss, dass es ihm sowie den Begünstigten rechtlich und tatsächlich unwiderruflich und vollständig entzogen ist. Dieser Schritt sollte wohlüberlegt sein. Die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen in den Jurisdiktionen des Trusts, des Vermögens und der beteiligten Personen müssen bedacht werden.

Im Folgenden stellen wir drei vereinfachte Praxisszenarien für die Nachfolgeplanung mit Trusts bei einem Bezug zu Deutschland dar.

Szenario 1: Settlor und/oder mindestens ein Begünstigter sind in Deutschland ansässig und es handelt sich um einen intransparenten Trust in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), beispielsweise in Liechtenstein.

  • Im Grunde ergeben sich bei diesem Szenario ähnliche Vorteile wie bei Nutzung einer Stiftung:
  • Aus wirtschaftlicher Sicht kann die Bündelung von Vermögen mit professioneller Vermögensverwaltung durch einen Trustee vorteilhaft sein.
  • Deutsche Pflichtteilsergänzungsansprüche, die sich auf die lebzeitige (Gründungs-)Zuwendungen des Settlors an den Trust beziehen, werden außerhalb der Zehn-Jahres-Frist des Paragrafen 2325 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbucg vermieden.
  • Erbschaftsteuerliche Vorteile können unter anderem die Nutzung der derzeitigen Begünstigungen von Betriebsvermögen sowie die Senkung der Anzahl steuerpflichtiger Vermögenstransfers durch generationenüberspringende Auswahl von Begünstigten sein.
  • Aus ertragsteuerlicher Sicht unterliegt der Trust als Körperschaftsteuersubjekt einer niedrigeren laufenden Besteuerung und bewirkt damit einen Steueraufschub, falls Einkünfte auf Ebene des Trusts thesauriert oder reinvestiert werden.
  • Für den inländischen Settlor und seine inländischen Erben ist die deutsche Wegzugsbesteuerung auf Kapitalgesellschaftsanteile nach der Übertragung auf den Trust nicht mehr anwendbar. Wegzüge des Settlors oder der Erben aus Deutschland unterliegen dann nicht mehr einer fiktiven Veräußerungsbesteuerung. Die Wegzugsbesteuerung ist jedoch im Zeitpunkt der Übertragung auf den Trust zu prüfen.

Hingegen kann die teilweise fehlende Erfahrung der Finanzverwaltung im Umgang mit Trusts nachteilig gegenüber der Stiftung als Nachfolgevehikel sein. Vorteilhaft gegenüber der Stiftung ist die größere Flexibilität und leichtere Auflösbarkeit des Trusts. Schließlich könnte für Familien mit Verbindungen zum angelsächsischen Rechtskreis die Wahl eines Trusts gegenüber der Stiftung vorteilhaft sein.