Lebensversicherung Die Bayerische lässt Sicherungsvermögen nach Artikel 8 klassifizieren

Werbung des Versicherers die Bayerische auf dem Trikot von 1860 München

Werbung des Versicherers die Bayerische auf dem Trikot von 1860 München: Das Sicherungsvermögen des Versicherers ist „light green“. Foto: Imago Images / MIS

Die Bayerische Lebensversicherung hat ihr Sicherungsvermögen nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung klassifizieren lassen. Das gab die Versicherung in einer Pressemitteilung bekannt. Demnach arbeitete das Unternehmen mit dem ESG-Analysehaus Zielke Research Consult zusammen, dass die Einstufung bestätigte.

 

Nicht nur das Sicherungsvermögen innerhalb der Kapitalanlage, sondern auch die Sachwertefonds Pangea Life Blue Energy und Pangea Life Blue Living wurden demnach nach Artikel 8 klassifiziert. Das gleiche gilt für die Produkte Pangea Life Invest und die Bayerische Klassikrente.

Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe, erklärte in der Pressemitteilung, dass die Artikel-8-Zertifizierung des Sicherungsvermögens zeige, dass die Beiträge der Kunden verantwortungsbewusst investiert würden. Schneidemann ergänzte: „Mit der Kapitalanlage haben wir als Versicherer einen wichtigen Hebel für Veränderung in der Hand.“ Die Bayerische hatte vor kurzem auch ein Nachhaltigkeitsressort geschaffen, dem Schneidemann vorsteht.

Gesamte nach Artikel 8 klassifizierte Kapitalanlagen sind die Ausnahme

Vor gut einem Jahr hatte das Analysehaus Assekurata untersucht, wie viele der Versicherer bereits Angaben gemäß der Offenlegungsverordnung machen. Auf 66 von 81 untersuchten Websites der Unternehmen fanden die Analysten damals entsprechende Angaben. Damals hatten nur neun Versicherer ihr Sicherungsvermögen nach Artikel 8 klassifiziert, nur zwei der untersuchten Firmen ihre gesamte institutionelle Kapitalanlage.

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