Im Streit um verlustreiche US-Immobilien der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) geht der bisherige Asset Manager in die Offensive. Die Deutsche Finance Group hat nach eigenen Angaben Klage gegen die BVK eingereicht – beim Superior Court des US-Bundesstaates Delaware. Damit dreht die Münchner Investmentgesellschaft die bislang öffentlich verbreitete Erzählung um und weist der größten öffentlich-rechtlichen Versorgungsgruppe Deutschlands die Verantwortung für die Verluste zu. Die Klage stütze sich auf fünf Klagegründe: Vertragsverletzung, Verleumdung (Defamation), unlautere Geschäftspraktiken nach dem Delaware Deceptive Trade Practices Act sowie rechtswidrigen Eingriff in bestehende und in künftige Geschäftsbeziehungen.
Der Asset Manager dreht die Verantwortung um
Den Klägern zufolge habe die BVK die Rolle eines passiven institutionellen Investors regelmäßig überschritten: Sie habe die Objekte ausgewählt, Investitionen genehmigt, Gebühren verhandelt und Vermietungs-, Finanzierungs- und Preisentscheidungen bis auf die Ebene einzelner Objekte gesteuert. Anschließend habe sie die Deutsche Finance Group und die unabhängigen Fondsmanager angewiesen, diese Entscheidungen umzusetzen.
Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an professionelle Investoren. Bitte melden Sie sich daher einmal kurz an und machen einige berufliche Angaben. Geht ganz schnell und ist selbstverständlich kostenlos.
Im Streit um verlustreiche US-Immobilien der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) geht der bisherige Asset Manager in die Offensive. Die Deutsche Finance Group hat nach eigenen Angaben Klage gegen die BVK eingereicht – beim Superior Court des US-Bundesstaates Delaware. Damit dreht die Münchner Investmentgesellschaft die bislang öffentlich verbreitete Erzählung um und weist der größten öffentlich-rechtlichen Versorgungsgruppe Deutschlands die Verantwortung für die Verluste zu. Die Klage stütze sich auf fünf Klagegründe: Vertragsverletzung, Verleumdung (Defamation), unlautere Geschäftspraktiken nach dem Delaware Deceptive Trade Practices Act sowie rechtswidrigen Eingriff in bestehende und in künftige Geschäftsbeziehungen.
Der Asset Manager dreht die Verantwortung um
Den Klägern zufolge habe die BVK die Rolle eines passiven institutionellen Investors regelmäßig überschritten: Sie habe die Objekte ausgewählt, Investitionen genehmigt, Gebühren verhandelt und Vermietungs-, Finanzierungs- und Preisentscheidungen bis auf die Ebene einzelner Objekte gesteuert. Anschließend habe sie die Deutsche Finance Group und die unabhängigen Fondsmanager angewiesen, diese Entscheidungen umzusetzen.
Über mehr als ein Jahrzehnt habe die BVK, die Versorgungskapital für rund 2,8 Millionen Versicherte verwaltet, knapp 2 Milliarden US-Dollar in US-Immobilien investiert. Als sich die US-Gewerbeimmobilienmärkte ab 2020 abgeschwächt hätten, seien notwendige Budgets, Finanzierungen und Mietverträge von Freigaben der BVK abhängig gewesen – und wiederholt ausgeblieben oder verzögert worden.
Die Klage beziffere die möglichen Gesamtverluste über die BVK-Beteiligungen hinweg auf bis zu rund 853 Millionen Euro (988 Millionen US-Dollar) – eine Größenordnung, die die BVK zuvor bereits selbst genannt hatte. Wesentlich dazu beigetragen hätten den Klägern zufolge Entscheidungen und Unterlassungen der Versorgungskammer. Statt diese Verantwortung zu übernehmen, habe die BVK gegenüber einflussreichen Medien, Aufsichtsbehörden, dem Bayerischen Landtag und den eigenen Versicherten ein unzutreffendes Bild gezeichnet – wonach die Deutsche Finance Group die Investments ausgewählt habe und für die Verluste verantwortlich sei.
Streit um die Transamerica Pyramid
In der Klageschrift werde zudem beschrieben, wie die BVK ihre wirtschaftliche Position genutzt habe. Im Dezember 2025 habe sie verlangt, dass die Deutsche Finance Group ihre Managementrolle bei der Transamerica Pyramid in San Francisco „mit sofortiger Wirkung und ohne jede Ausgleichszahlung“ aufgebe. Anschließend habe sie die Zahlung von mehr als 31 Millionen US-Dollar an vertraglich garantierten Gebühren verweigert – während einem Co-Manager desselben Projekts auf Grundlage einer identischen Vertragsklausel mehr als 45 Millionen US-Dollar gezahlt worden seien.
Die Deutsche Finance Group verlange Schadensersatz (Compensatory Damages), dessen Höhe in einem Geschworenenverfahren (Jury Trial) festzustellen sei. Vertreten werde sie von der US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan. Die Gesellschaft mit Sitz in München verwaltet nach eigenen Angaben rund 10 Milliarden Euro und ist auf Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur spezialisiert.
Stellungnahme der BVK
Die BVK weist die Vorwürfe entschieden zurück. Die Klage sei ihr bislang nicht zugestellt worden; sobald sie vorliege, werde man sie vollumfänglich prüfen, teilte Pressesprecherin Ursula Schwarz auf Anfrage mit. Bei den bekannt gewordenen Vorwürfen handele es sich nach Darstellung der Versorgungskammer um einen „weiteren durchsichtigen Versuch“ der Deutsche Finance, von der eigenen Verantwortung und den zahlreichen öffentlich bekannten Herausforderungen des Unternehmens abzulenken. Die BVK werde sich im Interesse ihrer Mitglieder, Versicherten und Leistungsempfänger „entschlossen zu Wehr setzen“.
Die Vorgeschichte belastet beide Seiten
Der Streit ist Teil einer seit Monaten laufenden Affäre um Investments, die die BVK vor allem in Miami und New York getätigt hatte. Die Versorgungskammer, die ein Kapitalanlagevolumen von rund 122 Milliarden Euro verwaltet, hatte Compliance-Verstöße eingeräumt und die Staatsanwaltschaft München eingeschaltet, nachdem die Kanzlei A&O Shearman bei einer Prüfung der Transaktionen ein „nicht angemessenes Näheverhältnis“ festgestellt hatte. 163 Millionen Euro waren zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschrieben.
Die Deutsche Finance Group hatte bereits im Januar 2026 zurückgewiesen, über diskretionäre Entscheidungskompetenz verfügt zu haben. Ihre Tochter Deutsche Finance America sei lediglich in strukturierenden und koordinierenden Funktionen tätig gewesen. Zuletzt hatte die Bafin auch bei der Deutsche Finance Group einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Parallel kippte das Arbeitsgericht München im März 2026 die fristlose Kündigung des langjährigen BVK-Immobilienchefs Rainer Komenda – aus formalen Gründen, ohne die Compliance-Vorwürfe inhaltlich zu prüfen. Die BVK legte Berufung ein. Eine Stellungnahme der BVK zu der neuen Klage lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.
Sämtliche Vorwürfe stammen aus der Klageschrift und sind bislang nicht gerichtlich festgestellt; bis zu einem Urteil ist offen, ob und in welchem Umfang sie zutreffen.
Fast geschafft
Bitte auch im Spam-Ordner schauen!