Im Februar hatte Christian Sewing per E-Mail eine höhere Büropräsenz von Mitarbeitern in Deutschland eingefordert. Der Vorstandschef hatte darin die Beschäftigten aufgefordert, sich für das mobile Arbeiten neu zu registrieren und ihre künftige Homeoffice-Quote zu hinterlegen. Höchstens zwei Tage sollten jenseits des Büros verbracht werden dürfen. Führungskräfte sollten an vier Tagen pro Woche anwesend sein. Außerdem war es Sewing ein Dorn im Auge, dass Mitarbeiter Freitage und Montage zugleich als Heimarbeitstag wählen.
Der Betriebsrat war mit den Plänen des Vorstandschefs nicht einverstanden und auch die Beschäftigte störten sich daran, wie laut NTV rund 1300 kritische Kommentare im Intranet innerhalb kurzer Zeit zeigten. Nun gibt es eine Wendung. Laut einem Schreiben des Konzern- und Gesamtbetriebsrats, können die Beschäftigten in Deutschland vorerst weiter die bisherigen Homeoffice-Regeln anwenden. Diese besagen, dass eine Homeoffice-Quote von bis zu 60 Prozent möglich ist. Obwohl diese offiziell als Ausnahmeregelung galt, war die Praxis Insidern zufolge weit verbreitet: Etwa 10.000 Angestellte sollen sie demnach genutzt haben.
„Die Deutsche Bank hat in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass wir alle Mitarbeitenden ermutigen, ihre Arbeitsmodelle an die neuen Richtlinien anzupassen. Gleichzeitig geben wir den Mitarbeitenden aber noch Zeit für diese Anpassung“, gibt die Bank dazu preis und verweist gegenüber diesem Medium darauf, dass viele Mitarbeiter seit dem 1. Juli an drei Tagen pro Woche im Büro erscheinen würden.
In dem Schreiben des Konzern- und Gesamtbetriebsrats, das dem Handelsblatt vorliegt und welches sich lediglich auf Mitarbeiter in Deutschland bezieht heißt es dazu: „Obwohl wir alle Mitarbeitenden ermutigen, ihre Arbeitsmodelle in Workday zu aktualisieren und neu zu registrieren, ist dies in Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben.“ Des weiteren ist zu lesen: „Registrierungen aus dem Jahr 2023 bleiben rechtlich gültig, bis die Deutsche Bank diese Vereinbarungen gegebenenfalls formell aufhebt.“ Dieser Kompromiss auf Zeit gilt ebenfalls für Mitarbeiter, die Freitag und Montag als Homeoffice-Tage gewählt haben. Damit haben die bisherigen Arbeitsmodelle Bestandsschutz, bis sich Konzern und Betriebsrat auf eine neue Betriebsvereinbarung für Deutschland einigen.